Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Zusammenarbeit mit Fachanwälten des Strafrechts

Die Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Strafrecht oder mit auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälten kann dann sinnvoll sein, wenn die Strafverfahren besonders umfangreich und/oder besonders schwierig sind. In diesen Fällen kann es von Vorteil sein, wenn der Beschuldigte oder Angeklagte mehrere Strafverteidiger an seiner Seite hat.

Zusammenarbeit mit Fachanwälten des Strafrechts bei der Sockelverteidigung

Aber auch bei der Sockelverteidigung kommt eine Zusammenarbeit der Strafverteidiger in Betracht. Sie ist ein wirksames Instrument schlagkräftiger Strafverteidigung. Dabei verfolgen mehrere Beschuldigte oder Angeklagte das gleiche Ziel. Ihre Strafverteidiger verfolgen das Ziel über eine gemeinsame Verfahrenstaktik und Verfahrensstrategie.

Bundesweite Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Strafrecht

Wir arbeiten mit Fachanwälten für Strafrecht und auch mit Kollegen zusammen, bei denen – wie bei uns – das Wirtschaftsstrafrecht den Schwerpunkt der anwaltlichen Verteidigertätigkeit bildet. Wir sind in der Lage bundesweit die Verteidigung zu übernehmen und weitere Kollegen bundesweit zu empfehlen. Wir haben gute kollegiale Kontakte von München bis Hamburg. Nach München bestehen kollegiale Kontakte zu Frau Rechtsanwältin Dr. Imme Roxin. Im Gerichtsbezirk des Landgerichts Lüneburg arbeiten wir mit dem Fachanwalt für Strafrecht Volker König zusammen. In Sachsen verbindet uns eine Zusammenarbeit mit dem Kriminologen und Rechtsanwalt Dr. Uwe Ewald. Er ist als Kriminalitätsanalyst mit seinem Team des International Justice Analysis Forum von herausragender Bedeutung für die Strafverteidigung. Näheres dazu finden Sie auch auf dieser Seite.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Schweigerecht, zur Ladung zur Beschuldigtenvernehmung oder wie effektive Strafverteidigung im Team erfolgt, finden Sie auf den folgenden Seiten.