Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung – Verteidiger geben Tipps
Was ist Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit ist die Barzahlung für einer Werk- oder Dienstleistung, die nicht versteuert wird und/oder ohne Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) erfasst unter Schwarzarbeit auch denjenigen, der als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nicht erfüllt, also Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung anmeldet.
Was ist keine Schwarzarbeit, sonder legal?
Nicht als Schwarzarbeit gelten nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die
– von Angehörigen oder Lebenspartnern,
– aus Gefälligkeit,
– im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
– im Wege der Selbsthilfe im Sinne des Wohnungsbaugesetzes bzw. des Wohnraumförderungsgesetzes geleistet werden.
Welche Rechtsfolgen drohen bei Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden kann. Regelmäßig werden auch die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern nachgefordert. Wird gleichzeitig ein Sozialbetrug begangen – etwa weil der Schwarzarbeiter gleichzeitig Arbeitslosengeld bezieht – handelt es sich um eine Straftat, für die bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt werden können. Bei Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel oder Arbeitsgenehmigung drohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren (§§ 10, 10a ,11 SchwarzArbG).
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ein Ermittlungsverfahren droht?
Erhalten Sie eine Vorladung von der Polizei, erfolgt bei Ihnen eine Hausdurchsuchung oder erhalten Sie auf andere Art und Weise Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie wegen des Verstosses gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, so sollten Sie zu den Vorwürfen schweigen und umgehend einen Strafverteidiger konsultieren. Welche Rechte Sie als Beschuldigter haben und welche Möglichkeiten Sie bereits im Ermittlungsverfahren haben, haben wir für Sie auf weiteren Seiten zusammengefasst.
Wer kann mir helfen?
Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen. Mit unserer vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet, stehen wir an Ihrer Seite.
Der Autor dieses Artikels, Oliver Marson, ist seit 1990 Rechtsanwalt und als Strafverteidiger tätig, er ist Fachanwalt für Strafrecht und betreibt in Berlin unter der Rufnummer 0171 6543 669 einen Anwaltsnotdienst, der auch am Wochenende, erreichbar ist.
Ein aktueller Fall aus unserer Praxis.
Im Notfall – Notruf: 0171 6543669