Organisation der Anwaltskanzlei
Die Kanzlei MARSON ist eine Einzelkanzlei und kooperiert mit weiteren Strafverteidigern bundesweit. Am Berliner Standort ist Ihr Ansprechpartner Fachanwalt für Strafrecht Oliver Marson. Mandatsverhältnisse kommen ausschließlich mit dem Anwalt zustande, der gewählt oder bestellt wurde. Wenn Sie also mit Rechtsanwalt Marson ein Mandatsverhältnis begründen, begründen Sie damit nicht ohne weiteres mit anderen Anwälten ein Mandatsverhältnis, auch wenn eine Zusammenarbeit mit weiteren Strafverteidigern wünschen.
Weitere Kooperationspartner sind zum Beispiel Sachverständige wie RA Dr. Ewald der sich besonders der Analyse digitaler Beweise widmet (www.ijaf.eu). Auftraggeber für seine computergestütze Analysetätigkeit sind Betroffene von Strafverfahren. Die Verträge kommen zwischen dem Betroffenen und Dr. Ewald und nicht mit RA Marson zustande. Deshalb ist für die Auftragserfüllung auch nur Dr. Uwe Ewald und Auftragnehmer, nicht aber RA Marson verantwortlich und haftbar.
Ich bin der Überzeugung, dass durch eine Ausweitung und Verschärfung des Strafrechts weder mehr Sicherheit gewonnen wird noch gesellschaftliche Probleme gelöst werden. Starke Rechte des Beschuldigten und der Verteidigung im Strafverfahren sind für nationale und internationale Rechtssysteme, die rechtsstaatlichen Maßstäben genügen sollen, unverzichtbar.
Aufgabe ist es in besonderem Maße mein Wissen, meine Fähigkeiten und mein Engagement gerade auch dort anzubieten und einzusetzen, wo ich gesellschaftlichen Handlungsbedarf sehe. Dies ist z.B. der Fall, wenn Einzelne sich übermächtigen staatlichen Behörden oder privaten Organisationen gegenüber sehen, wenn Diskriminierungen erkennbar werden, wenn staatliche Organe das Recht verletzen und deshalb Übergriffe zurückzuweisen sind.