
Ausspähen von Daten – Schutz vor Hackerangriffen
Das Ausspähen von Daten nach § 202a StGB ist das Verschaffen eines unbefugten Zugangs zu elektronischen, magnetischen oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeicherten Daten, die nicht für den Täter bestimmt und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert waren. Mit diesem Staftatbestand soll das sog. Hacking unter Strafe gestellt werden. Die Verfolgung erfolgt nur nach Stellen eines Strafantrages oder bei besonderem öffentlichen Interesse. Strafbar macht sich auch derjenige, welcher das Hacking vorbereitet, indem er Passwörter oder Sicherungscodes, die den Zugang zu den Daten ermöglichen herstellt, verschafft, überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht.
Weitere Informationen
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Kompetente Strafverteidigung im IT-Strafrecht
Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch beim Ausspähen von Daten
Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.
Der Deal zur Verfahrensbeendigung als Weg zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens
In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen.
Wer sich mit dem Vorwurf des Ausspähens von Daten konfrontiert sieht, sollte sich mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Verbindung setzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Ermittlungsverfahren wegen Ausspähens von Daten erfordert Rechtsanwälte zur Strafverteidigung
Das IT-Strafrecht beinhaltet schwierige Strafrechtsnormen. Auch die Juristen stehen bei der Bewältigung eines solchen Straftatvorwurfs vor komplizierten juristischen Fragestellungen. Werden solche Vorwürfe gegen Sie erhoben führt der Weg an einer fachkundigen Strafverteidigung nicht vorbei. Jederzeit können Sie sich an mich wenden. Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung. Mit meiner vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet, stehe ich an Ihrer Seite.