Der Identitätsdiebstahl ist im deutschen Strafrecht nicht als Tatbestand normiert.
Identitätsdiebstahl ist das rechtswidrige Verschaffen von persönlichen Daten von Privatpersonen und deren Missbrauch, um sich einen rechtwidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen oder die jeweilige Person in Misskredit zu bringen. Mit dem Identitätsdiebstahl ist daher meist die Begehung von anderen Straftaten verbunden. Allein das Verschaffen und Erheben von Daten über Privatpersonen möge ein Verstoß gegen den Datenschutz darstellen, ist ansonsten jedoch nicht strafbar. Die missbräuchliche Verwendung dieser persönlichen Daten dann, um beispielsweise im Namen dieser Person Waren und Dienstleistungen zu bestellen, kann den Tatbestand des Nachstellens (§ 238 StGB) erfüllen. Eine weitere Art der missbräuchlichen Verwendung dieser personenbezogenen Daten ist deren Einsatz bei der Gründung von Scheinfirmen, der Eröffnung von Bankkonten oder das Eröffnen von Webshops. In diesem Zusamenhang werden dann Straftatbestände wie Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263 a StGB) oder das Ausspähen und Abfangen von Daten und Datenhehlerei (§§ 202a, 202b, 202c, 202d StGB), sowie die Fälschung beweiserheblicher Daten und Täuschung im Rechtsverkehr (§§ 269, 270 StGB) relevant.
Opfer von missbräuchlicher Nutzung fremder Identitäten müssen häufig selbst mit entsprechenden Ermittlungsverfahren gegen sich rechnen. Meist kommt hier noch der Vorwurf der Geldwäsche (§ 261 StGB) ins Spiel. Fremde Identitäten werden oft auch zur Eröffnung von Bankkonten genutzt, die dann widerum zur Abwicklung illegaler finanzieller Transaktionen, ohne Wissen des Kontoinhabers, genutzt werden.
Eine in den letzten Jahren immer mehr um sich greifende Methode zur Verschaffung fremder persönlicher Daten sind Stellenanzeigen. Angeblich seriöse Firmen bieten Jobs, meist über das Internet an. Mir sind sogar Fälle bekannt, in denen die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit hierzu missbraucht wurde. Der jeweilige Bewerber für einen Job, oft handelt es sich um Ferienjobs, Haushilfsjobs oder Tätigkeiten im Onlinemarketing (sog. Marktforschung), muss einen ausführlichen Lebenslauf, die Ausweispapiere und sehr gute Passbilder dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Meist wird noch über eine spezielle App eine Video-Identaufnahme gefertigt. Die ausgeschriebenen Jobs gibt es meist gar nicht oder es erfolgt eine Scheinbeschäftigung, damit das Opfer nicht allzu schnell misstrauisch wird.
Hat man alle notwendigen persönlichen Daten, werden innerhalb kürzester Zeit Konten bei Onlinebanken eröffnet, Scheinfirmen gegründet oder Shops im Internet aufgemacht, die dann widerum für betrügerische Handlungen genutzt werden. Dort werden dann Waren und Dienstleistungen angeboten, die es gar nicht gibt. In der Regel wird Vorkasse verlangt. Das Geld ist dann weg und alles wird über eine fremde Identität abgewickelt.
Kompetente Strafverteidigung im IT-Strafrecht
Die jahrelange Praxiserfahrung als Fachanwalt für Strafrecht sichert eine kompetente Strafverteidigung. Ich erarbeite Ihnen eine passgenaue Verteidigungsstrategie. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Mandanten.