Ermittlungsverfahren gegen Manager, Aufsichtsräte und Vorstandsmitglieder
Ermittlungsverfahren gegen Manager, Aufsichtsräte und Vorstände von Unternehmen haben in den letzten Jahren an Brisanz gewonnen. Wir alle kennen die Berichterstattung in den Medien. Im Visier der Ermittlungen stehen dabei aber nicht nur Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen.
Wirtschaftskriminalität ist Teil unserer Gesellschaft. Und es sind in aller Regel nicht die “Berufskriminellen”, die sie begehen. Wirtschaftsstraftäter sind “Menschen wie Du und ich”. Ihr besonderes Kennzeichen ist jedoch die Führungstätigkeit in Unternehmen und Organisationen.
Das Organisationsverschulden
Schon vor Jahren kam eine Schweizer Tageszeitung zu der Feststellung: Der gefährlichste potentielle Straftäter ist der Manager. Der Trend zum Lean Manager – zu schlanken Führungsstrukturen – vergrößert das Risiko.
Denn nicht selten gründet die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Managern auf dem sogenannten Organisationsverschulden. Diesem Thema, dem sich kein Manager und keine Führungskraft eines Unternehmens verschliessen darf, widmet sich auch der Beitrag der Kollegin Dr. Imme Roxin auf meiner Webseite .
Und daran ist viel Wahres. Es befreit zwar nicht von strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Aber für eine effektive Strafverteidigung durch im Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Rechtsanwälte sind solche Erkenntnisse von erheblicher Bedeutung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Ermittlungen zu Unternehmensmitarbeitern und wer eigentlich im Unternehmen haftet finden Sie auf den folgenden Unterseiten. Auch dem Problem der Vermögensabschöpfung haben wir einige Seiten gewidmet. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.