Der Abrechnungsbetrug ist eine besondere Form des Betruges
Abrechnungsbetrug – Mit dem Begriff des Abrechnungsbetruges werden alle Begehungsformen des Betruges im Bereich des Gesundheitswesens erfasst, bei denen Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte oder auch andere Leistungserbringer bei der Abrechnung ihrer Vergütung nicht erbrachte oder nicht vollständig erbrachte Leistungen abrechnen.
Für diese Form des Betruges gilt grundsätzlich das Gleiche, was für den herkömmlichen Betrug gilt, auch wenn es Besonderheiten gibt.
An einem Abrechnungsbetrug sind häufig nicht nur die unmittelbaren Leistungserbringer beteiligt, sondern auch Patienten oder Krankenkassenmitarbeiter. Die Spielarten sind in der Praxis äußerst vielschichtig und oft schwer zu durchschauen. Ermittlungsverfahren zeichnen sich meist durch eine fast unüberschaubare Anzahl von Fällen aus.
Jüngstes Beispiel von Betrug im Gesundheitswesen ist die Falschabrechung beim Corona-Bürgertest. Betreibern von Corona-Teststellen wird im Kern die zu hohe Abrechnung von Coronatests vorgeworfen.
Verteidigungsstrategie
Bestätigt sich der Vorwurf des Betruges, so sieht das Strafgesetzbuch hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren vor. In besonders schweren Fällen droht eine Haftstrafe bis zu 10 Jahren. Bei einer Verurteilung drohen oft weitere Konsequenzen in Form von Disziplinarverfahren, Zulassungsentziehungsverfahren bis zum Approbationsentzug und Steuerstrafverfahren. Da es eine ganze Reihe von verfahrensrechtlichen Möglichkeiten der Abwendung dieser Konsequenzen gibt, sollte frühzeitig ein Strafverteidiger hinzugezogen werden.
Kompetente Strafverteidigung bei Vorwurf des Abrechnungsbetruges
Wir verfügen über einschlägige Erfahrungen bei der Verteidigung gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetruges.
Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.
Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.
Der Deal zur Verfahrensbeendigung als Weg zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Vorwurf von Subventionsbetrug.
Weitergehende Informationen zum Betrug
Weiterführende Informationen zu verwandten Delikten finden Sie auf den folgenden Seiten über den Betrug und die Korruption.
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