
Wirtschaftsstrafrecht – die Bestechung von Amtsträgern
Die Bestechung von Amtsträgern (§ 334 StGB) im Wirtschaftsstrafrecht ist das Spiegelbild zur Bestechlichkeit von Amtsträgern (§ 332 StGB). Beide strafbare Handlungen bedingen einander: ohne Bestechung keine Bestechlichkeit. Dennoch liegt Bestechung vor, wenn sich der Amtsträger nicht bestechen lässt.
Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils als Gegenleistung für eine bereits erfolgte oder zukünftige pflichtwidrige Diensthandlung eines Amtsträgers oder einer ihm gleichgestellten Person steht unter Strafandrohung.
Eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe ist im Normalfall angedroht, bei schweren Fällen (§ 335 StGB) drohen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Natürlich gibt es – wie überall im Strafrecht – Grenzfälle. Wie sieht es z.B aus, wenn der “Bestecher” nur das “Wohlwollen” eines Amtsträgers herstellen, erhalten oder fördern will?
Die Materie ist – wie bei allen Korruptionsdelikten – rechtlich kompliziert und die Strafandrohung zu hoch, um zu glauben, man könne sich selbst effektiv verteidigen. Deshalb auch hier der Rat: Beauftragen Sie einen Strafverteidiger!
Was ist eine Bestechung von Amtsträgern?
Die Bestechung von Amtsträgern ist in den §§ 332 ff. StGB geregelt. Ermittlungen betreffen häufig den Vorwurf, dass einem Amtsträger Vorteile im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit angeboten oder gewährt wurden.
Dabei prüfen Staatsanwaltschaften unter anderem:
- Geldzahlungen
- Geschenke
- Einladungen
- Dienstleistungen
- Reisen oder Veranstaltungen
- sonstige wirtschaftliche Vorteile
Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen dem Vorteil und einer dienstlichen Handlung bestand.
Was ist ein Amtsträger?
Der Begriff des Amtsträgers ist gesetzlich definiert. Amtsträger können unter anderem sein:
- Beamte
- Richter
- Soldaten
- Mitarbeiter von Behörden
- Mitarbeiter öffentlicher Unternehmen
- Personen mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
Auch Angestellte öffentlicher Einrichtungen oder Unternehmen mit staatlichem Einfluss können unter bestimmten Voraussetzungen als Amtsträger gelten.
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht entsteht häufig Streit darüber, ob eine Person tatsächlich Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches ist.
Typische Ermittlungen im Korruptionsstrafrecht
Verfahren wegen Bestechung beginnen häufig nach:
- Durchsuchungen und Beschlagnahmen
- Ermittlungsbehörden sichern regelmäßig E-Mails, Verträge, Rechnungen und elektronische Daten.
- Vergabe- und Ausschreibungsverfahren
- Besonders häufig prüfen Staatsanwaltschaften geschäftliche Kontakte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen.
- Interne Unternehmensprüfungen
Auch Hinweise aus Compliance-Abteilungen oder interne Untersuchungen führen regelmäßig zu Ermittlungsverfahren.
Darüber hinaus analysieren Ermittlungsbehörden häufig Zahlungsflüsse, Kommunikationsdaten und geschäftliche Abläufe.
Wie kann der Strafverteidiger helfen?
Ein Strafverteidiger im Korruptionsstrafrecht analysiert frühzeitig die geschäftlichen Abläufe und die tatsächlichen Hintergründe der Vorwürfe. Denn nicht jede geschäftliche Zuwendung erfüllt automatisch den Straftatbestand der Bestechung.
Der Verteidiger kann insbesondere:
- Akteneinsicht beantragen
- Kommunikationsdaten und Unterlagen auswerten
- Zahlungsflüsse analysieren
- die Eigenschaft als Amtsträger rechtlich prüfen
- Kontakte zur Staatsanwaltschaft übernehmen
- geschäftliche Abläufe nachvollziehbar darstellen
- entlastende Umstände herausarbeiten
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von komplexen Geschäftsbeziehungen und Vertragsgestaltungen ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.
Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin
Vorwürfe der Bestechung von Amtsträgern betreffen häufig Unternehmen, Geschäftsführer und verantwortliche Mitarbeiter. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, geschäftliche Kontakte und wirtschaftliche Abläufe rechtlich einzuordnen.
Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Mandanten aus Berlin bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsdelikten und wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen.
FAQ Bestechung von Amtsträgern
Was ist eine Bestechung von Amtsträgern?
Darunter versteht man das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen im Zusammenhang mit dienstlichen Handlungen eines Amtsträgers.
Wer gilt als Amtsträger?
Amtsträger können Beamte, Richter, Behördenmitarbeiter oder andere Personen mit öffentlichen Aufgaben sein.
Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?
Sobald Durchsuchungen, Vorladungen oder Anfragen der Ermittlungsbehörden erfolgen, sollte frühzeitig ein Strafverteidiger kontaktiert werden.