EncroChat – sind die Daten beweissicher erhoben?

EncroChat-Daten können ein Strafverfahren nahezu vollständig bestimmen. Doch wie zuverlässig sind Nachrichten, Zeitangaben und Nutzerkennungen, die über mehrere technische Verarbeitungsschritte zu deutschen Ermittlungsbehörden gelangten? Die Zuverlässigkeit von EncroChat-Daten ist eine andere Frage als ihre rechtliche Verwertbarkeit. Genau diese Unterscheidung ist für die Strafverteidigung wichtig.
Von der Nachricht zum Beweismittel
Französische Ermittlungsbehörden infiltrierten 2020 die EncroChat-Infrastruktur und erfassten Kommunikationsdaten zahlreicher Nutzer. Anschließend gelangten die Daten über europäische Ermittlungswege nach Deutschland. Ermittlungsbehörden bereiteten sie auf und ordneten sie einzelnen Verfahren zu. Dabei entstehen mehrere Ebenen:
- technische Datenerhebung,
- Speicherung und Übertragung,
- Aufbereitung der Rohdaten,
- Zuordnung von Kennungen,
- zeitliche Einordnung,
- Interpretation der Kommunikation.
Jede Ebene kann für den Beweiswert relevant sein.
Was bedeutet Zuverlässigkeit im Strafverfahren?
Nach § 261 StPO entscheidet das Gericht aufgrund seiner freien Beweiswürdigung. Auch digitale Daten unterliegen diesem Grundsatz. Das Gericht darf deshalb nicht allein fragen, ob EncroChat-Daten grundsätzlich verwertbar sind. Es muss prüfen, was der konkrete Datensatz beweist. § 244 Abs. 2 StPO verpflichtet das Gericht zudem zur Aufklärung entscheidungserheblicher Tatsachen.
Die Verteidigung kann deshalb konkrete Zweifel an einzelnen Daten, Zuordnungen oder technischen Schlussfolgerungen aufzeigen.
BGH: Theoretische Fehlerquellen reichen nicht
Besonders wichtig ist BGH, Urteil vom 17. Dezember 2025 (5 StR 413/25). Das Landgericht Berlin I hatte Zweifel an der Zuverlässigkeit von EncroChat-Daten. Es verwies unter anderem auf die Geheimhaltung der technischen Datenerhebung und mögliche Fehlerquellen. Dem BGH genügte das nicht. Der Senat verlangte konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Manipulation oder Fehlerhaftigkeit. Allgemeine technische Zweifel mindern den Beweiswert daher nicht automatisch.
Das bedeutet jedoch nicht, dass EncroChat-Daten technisch unangreifbar wären. Die Verteidigung muss ihre Einwände nur konkret am jeweiligen Datensatz festmachen.
Zeitliche Lücken sind nicht automatisch ein Fehler
Auch Kommunikationslücken beschäftigten den BGH. Das Landgericht hatte auffällige zeitliche Lücken als mögliches Zuverlässigkeitsproblem angesehen. Der BGH verlangte jedoch eine Erklärung, warum diese Lücken gerade vorhandene Nachrichten unzuverlässig machen sollten. Für die Verteidigung folgt daraus eine wichtige Konsequenz. Es genügt nicht, nur fehlende Daten festzustellen. Entscheidend ist, welche konkrete Schlussfolgerung daraus für den jeweiligen Tatvorwurf folgt.
Vorsicht bei technischen Metadaten
Ein weiteres Beispiel liefert BGH, Beschluss vom 19. Juni 2024 (5 StR 455/23). Dort ging es unter anderem um die Länderkennung „de“ eines EncroChat-Geräts. Das sachverständig beratene Gericht hatte daraus keinen Aufenthaltsort in Deutschland abgeleitet.
Der BGH beanstandete diese Bewertung nicht. Die Länderkennung ließ keinen sicheren Schluss auf den tatsächlichen Standort des Geräts zu. Der Fall zeigt: Technische Metadaten dürfen nicht mehr beweisen, als ihre technische Funktion tatsächlich hergibt.
Was sollte die Verteidigung konkret prüfen?
Bei EncroChat-Daten untersuche ich insbesondere:
- Sind Nachrichten vollständig vorhanden?
- Stimmen Absender und Empfänger?
- Gibt es technische Auffälligkeiten?
- Sind Zeitangaben plausibel?
- Wie erfolgte die Nutzerzuordnung?
- Welche Bedeutung haben Metadaten tatsächlich?
- Stimmen Chats mit anderen Beweismitteln überein?
- Gibt es Widersprüche oder entlastende Kommunikation?
Bei technisch komplexen Fragen kann eine eigene forensische Analyse erforderlich sein. Die Zuverlässigkeit von EncroChat-Daten lässt sich deshalb weder pauschal bejahen noch pauschal verneinen. Nach der aktuellen Rechtsprechung braucht die Verteidigung konkrete Angriffspunkte. Genau darin liegt heute die entscheidende Aufgabe: Nicht abstrakt über EncroChat streiten, sondern den einzelnen digitalen Beweis prüfen.
Rechtsanwalt Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Persönliche Strafverteidigung bei EncroChat- und digitalen Beweisverfahren