Der Begriff der Gewässerverunreinigung

Gewässerverunreinigung Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Eine Gewässerverunreinigung ist die unbefugte Verunreinigung oder sonstige nachteilige Veränderung der Eigenschaft eines Gewässers (§ 324 StGB). Ein Gewässer gilt dann als verunreinigt, wenn die Eigenschaft des Gewässers nachteilig verändert wird. Daher ist zum Nachweis der Gewässerverunreinigung der Zustand des Gewässers vor und nach der Tathandlung gegenüber zu stellen.

Was ist Gewässerverunreinigung?

Die Gewässerverunreinigung ist in § 324 StGB geregelt. Der Straftatbestand betrifft das Verunreinigen von Gewässern oder sonstige nachteilige Veränderungen ihrer Eigenschaften.

Ermittlungen betreffen häufig:

  • Einleitung von Chemikalien
  • Austritt von Öl oder Kraftstoffen
  • Verunreinigung durch Abwasser
  • unerlaubte Entsorgung von Stoffen
  • technische Defekte an Anlagen
  • Verstöße gegen wasserrechtliche Auflagen

Dabei prüfen Behörden regelmäßig, welche Stoffe in das Gewässer gelangt sind, wie die technischen Abläufe organisiert waren und wer die Verantwortung im Unternehmen getragen hat.

Wer kann beschuldigt werden?

Beschuldigte sind häufig:

  • Geschäftsführer
  • Betriebsleiter
  • technische Verantwortliche
  • Anlagenbetreiber
  • Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnissen
  • faktische Verantwortliche im Unternehmen

Die Ermittlungsbehörden prüfen nicht allein die formelle Position im Unternehmen. Vielmehr untersuchen sie, wer tatsächlich Entscheidungen getroffen oder technische Abläufe organisiert hat.

Auch schon Fahrlässigkeit ist strafbar!

Bereits die fahrlässig begangene Gewässerverunreinigung steht gem. § 324 Abs.3 StGB unter Strafe.

Bei der Beurteilung der Fahrlässigkeit ist der strenge Maßstab der „Sorgfalt eines umweltbewussten Rechtsgenossen“  anzuwenden. D.h., es kommt bei der Einschätzung der Schuld nicht vorrangig auf den individuellen Kenntnisstand des Täters, sondern auf den objektiven allgemeinen Ausbildungs- und Kenntnisstand eines gewissenhaften und verständigen – vertypten – Fachmannes an.  So verletzt auch derjenige Sorgfaltspflichten, der einen anderen mit der Beseitigung von Abfallstoffen beauftragt, ohne sich darüber zu vergewissern, dass dieser tatsächlich zur Abfallbeseitigung imstande und rechtlich befugt ist (BGHSt 40,84).

Wie kann der Strafverteidiger helfen?

Ein Strafverteidiger im Umweltstrafrecht analysiert frühzeitig die technischen Abläufe sowie die tatsächlichen Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens. Denn nicht jeder technische Vorfall erfüllt automatisch den Straftatbestand der Gewässerverunreinigung.

Der Verteidiger kann insbesondere:

  • Akteneinsicht beantragen
  • technische Unterlagen auswerten
  • Gutachten prüfen
  • betriebliche Zuständigkeiten analysieren
  • Kontakte zu Behörden und Staatsanwaltschaft übernehmen
  • tatsächliche Abläufe nachvollziehbar darstellen
  • entlastende Umstände herausarbeiten

Gerade im Umweltstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von technischen Details und organisatorischen Fragen ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.

Strafverteidigung im Umweltstrafrecht in Berlin

Ermittlungsverfahren wegen Gewässerverunreinigung betreffen häufig Unternehmen, technische Verantwortliche und Geschäftsführer. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, technische Abläufe nachvollziehbar darzustellen und tatsächliche Verantwortlichkeiten einzuordnen.

Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Mandanten aus Berlin bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen umweltstrafrechtlicher Vorwürfe und Gewässerverunreinigung.

FAQ Gewässerverunreinigung

Was ist eine Gewässerverunreinigung?

Darunter versteht man das Verunreinigen oder nachteilige Verändern von Gewässern durch Stoffe oder technische Vorgänge.

Wer kann beschuldigt werden?

Beschuldigt werden häufig Geschäftsführer, Betriebsleiter oder technische Verantwortliche eines Unternehmens.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Sobald Ermittlungsmaßnahmen, Vorladungen oder Durchsuchungen erfolgen, sollte frühzeitig ein Strafverteidiger kontaktiert werden.

Weitere Informationen

Einen einführenden Artikel zum Thema des Umweltstrafrechts finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie auf den Unterseiten zu den Themen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen und der Bodenverunreinigung.