Künstliche Intelligenz und Beweiswürdigung

Künstliche Intelligenz kann Millionen Dokumente durchsuchen, Bilder vergleichen und Kommunikationsmuster erkennen. Deshalb gewinnt sie auch bei strafrechtlichen Ermittlungen an Bedeutung. Doch Künstliche Intelligenz im Strafverfahren erzeugt keine beweisrechtliche Wahrheit. Ein statistischer Treffer bleibt zunächst das Ergebnis eines technischen Verfahrens.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie zuverlässig und nachvollziehbar ist dieses Ergebnis?
Wo kann KI bei Ermittlungen eingesetzt werden?
KI-Systeme können Ermittlungsbehörden bei unterschiedlichen Aufgaben unterstützen. Dazu gehören etwa:
- Analyse großer Dokumentbestände,
- Erkennung von Kommunikationsmustern,
- Bild- und Gesichtsanalyse,
- Übersetzung und Transkription,
- Verknüpfung von Personen und Daten,
- Suche nach Auffälligkeiten in Massendaten.
Solche Verfahren können Ermittlungen erheblich beschleunigen. Sie können jedoch auch falsche Treffer erzeugen. Denn Trainingsdaten, Suchparameter und Algorithmen beeinflussen das Ergebnis.
§ 261 StPO: Das Gericht entscheidet
Nach § 261 StPO entscheidet das Gericht aufgrund seiner freien Überzeugung aus dem Ergebnis der Hauptverhandlung. Eine KI kann diese richterliche Aufgabe nicht übernehmen. Das Gericht muss deshalb verstehen können, wie ein technisch erzeugtes Ergebnis zustande gekommen ist. Dazu gehören Ausgangsdaten, Methode und mögliche Fehlerquellen. Eine Prozentangabe wie „95 Prozent Übereinstimmung“ erklärt allein noch keinen Beweis.
Der AI Act setzt Grenzen
Seit dem 2. August 2026 gilt der europäische AI Act grundsätzlich umfassend. Die Verordnung verbietet unter anderem bestimmte Prognosen zukünftiger Straftaten. Eine KI darf das individuelle Kriminalitätsrisiko nicht allein aus Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen ableiten. Für Strafverfahren ist außerdem Anhang III wichtig. Danach können KI-Systeme als Hochrisiko-Systeme gelten, wenn sie die Zuverlässigkeit von Beweisen bewerten.
Die besonderen Anforderungen für solche Hochrisiko-Systeme gelten allerdings noch nicht vollständig. Die EU hat ihren Anwendungsbeginn 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Die rechtliche Entwicklung ist daher noch nicht abgeschlossen.
Bundesverfassungsgericht warnt vor automatisierten Datenanalysen
Das Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 16. Februar 2023 (1 BvR 1547/19; 1 BvR 2634/20), setzte Grenzen für automatisierte polizeiliche Datenanalysen. Das Gericht stellte fest, dass solche Verfahren ein eigenes grundrechtliches Eingriffsgewicht besitzen.
Besonders problematisch können lernfähige Systeme sein. Sie erzeugen neue Zusammenhänge und können daraus weitreichende Persönlichkeits- oder Beziehungsprofile entwickeln. Das Bundesverfassungsgericht weist zudem auf ein zentrales Problem hin: Komplexe Lernprozesse können Ergebnisse hervorbringen, deren Entstehung immer schwerer nachvollziehbar wird.
Die Entscheidung betrifft Polizeirecht und nicht unmittelbar die Beweiswürdigung im Strafprozess. Ihre Aussagen zur Transparenz algorithmischer Analysen sind dennoch für Strafverfahren wichtig.
Welche Fragen muss die Verteidigung stellen?
Ein KI-Ergebnis sollte nicht allein deshalb überzeugen, weil eine komplexe Software es erzeugt hat. Ich prüfe insbesondere:
- Welche Daten erhielt das System?
- Welche Softwareversion kam zum Einsatz?
- Welche Parameter bestimmten die Analyse?
- Wie hoch ist die bekannte Fehlerquote?
- Kann die Analyse reproduziert werden?
- Gab es eine menschliche Kontrolle?
- Sind auch entlastende Daten eingeflossen?
- Lassen sich die Ausgangsdaten vollständig prüfen?
Besonders kritisch sind sogenannte „False Positives“. Dabei kennzeichnet das System eine Person oder Information fälschlich als relevant.
KI auch als Werkzeug der Strafverteidigung
Auch die Verteidigung kann KI einsetzen. Sie kann umfangreiche Akten strukturieren und Zusammenhänge schneller sichtbar machen. Ich nutze solche Werkzeuge jedoch nur unterstützend. Jede entscheidende Feststellung muss sich anhand der Originalakte kontrollieren lassen. Künstliche Intelligenz im Strafverfahren darf deshalb keine Blackbox werden.
Je stärker ein algorithmisches Ergebnis meinen Mandanten belastet, desto genauer muss sich erklären lassen, wie dieses Ergebnis entstanden ist.
Rechtsanwalt Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Persönliche Strafverteidigung bei digitalen Beweismitteln und KI-gestützten Ermittlungen