Fachanwalt für Strafrecht, Abfangen von Daten
Rechtsanwalt Oliver Marson

Abfangen von Daten – Bestandteil des Internetstrafrechts

Abfangen von Daten nach § 202a StGB ist eine Vorschrift aus dem Datenstrafrecht. Es stellt das unbefugte Verschaffen von Daten unter Anwendung von technischen Mitteln aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage unter Strafe. Eine Verfolgung erfolgt nur nach Stellen eines Strafantrages oder bei besonderem öffentlichen Interesse.

Weitere Informationen

Weiterführende Artikel zum Thema Internetstrafrecht finden Sie hier. Auf den Unterseiten haben wir für Sie weiterführende Informationen zu den Themen Datenveränderung, Computersabotage, Computerbetrug und Ausspähen von Daten erstellt.

Kompetente Strafverteidigung im IT-Strafrecht

Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch bei Vorwurf der Datenveränderung

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.

Der Deal zur Verfahrensbeendigung als Weg zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Vorwurf der Datenveränderung

In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen.

Wer sich mit dem Vorwurf des Computerbetrugs konfrontiert sieht, sollte sich mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Verbindung setzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Ermittlungsverfahren wegen Datenveränderung erfordert Rechtsanwälte zur Strafverteidigung

Der Tatbestand des Anfangens von Daten ist ein anspruchsvoller Tatbestand. Auch die Juristen stehen bei der Bewältigung eines solchen Straftatvorwurfs vor komplizierten juristischen Fragestellungen. Werden solche Vorwürfe gegen Sie erhoben führt der Weg an einer fachkundigen Strafverteidigung nicht vorbei. Wir bieten Ihnen genau das. Jederzeit können Sie sich an uns wenden. Gerne übernehmen wir Ihre Verteidigung. Mit unserer vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet stehen wir an Ihrer Seite.