
Taxiquittung als gefälschte Urkunde einreichen?
Auch diesmal war der Flug meiner Mandantin von London nach Berlin verspätet. Da in Berlin ein Nachtflugverbot gilt, konnte das Flugzeug nicht mehr in Berlin landen und landete stattdessen in Hannover. Jetzt musste sie mit dem Taxi von Hannover nach Berlin fahren. In Berlin angekommen stellte ihr der Taxifahrer ihr eine Quittung über die Fahrt aus, die er mit Datum, Stempel und Unterschrift versehen hat. Die Quittung wurde zur Erstattung der Fahrkosten bei der Fluggesellschaft benötigt. Auf der Website der Fluggesellschaft wird darauf hingewiesen, dass die Kosten nur dann erstattet werden, wenn der Name des Fluggastes auf der Quittung angegeben ist. Den Namen hatte der Taxifahrer jedoch wie meistens nicht auf die Quittung geschrieben. Nun fragte mich die Mandantin, ob Sie ihren Namen selbst auf die Quittung schreiben durfte, um sie bei der Fluggesellschaft einzureichen, schließlich war es ihre Quittung und Sie war auch der Fahrgast gewesen, sodass es sich um eine wahre Angabe handelte.
Daraufhin musste ich Sie auf den Straftatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB aufmerksam machen. Demnach macht sich strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.
Bei einer Quittung handelt es sich um eine Urkunde. Das Verfälschen einer echten Urkunde ist die Veränderung der gedanklichen Erklärung, sodass der geänderte Inhalt nicht mehr von dem scheinbaren Aussteller herrührt. Da es auf inhaltliche Wahrheit nicht ankommt, ist die Tatvariante auch dann gegeben, wenn durch eine Veränderung der Urkundeninhalt wahr wird. Das heißt für diesen Fall, dass selbst wenn es der Wahrheit entspricht, dass meine Mandantin der Fahrgast war, sie die Urkunde nicht eigenmächtig nachträglich verändern darf. Da der Inhalt, dann nicht mehr von dem eigentlichen Aussteller – dem Taxifahrer – herrührt und damit die Urkunde verfälscht wird.
Wie konnte sie das Problem lösen?
Mit einem Anruf bei dem Taxifahrer. Mit dem Einverständnis des Austellers an der Änderung der Urkunde konnte eine Urkundenfälschung in diesem Falle vermieden werden. Er war einverstanden, dass Sie ihren Namen ergänzte. Damit konnte sie die vollständige Urkunde vorlegen und die Kosten der Fahrt ersetzt verlangen.
Merke!
Auch die nachträgliche Änderung einer Urkunde durch den Aussteller kann unter Umständen ebenfalls eine Urkundenfälschung oder Urkundenunterdrückung darstellen, sofern er unbefugt handelt.