Illegales Glücksspiel oder Geldwäsche, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Illegales Glücksspiel oder Geldwäsche? Die Ermittlungsbehörden werden seit einiger Zeit mit Strafanzeigen wegen des Verdachtes der Geldwäsche durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen der Generalzolldirektion (FIU) überzogen.

Hintergrund dieser Anzeigen ist die Verschärfung der Meldepflichten der kontoführenden Banken wegen Geldwäscheverdacht. Danach sind die kontoführenden Banken in Deutschland verpflichtet, auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes verdächtige Geldbewegungen auf den Konten ihrer Kunden, insbesondere auch Transaktionen an Betreiber illegalen Glücksspiels im Internet, der Zentralstelle zu melden. So geraten unwissentlich viele Bürger in den Geldwäscheverdacht, obwohl sie meinen an legalem Glücksspiel auf entsprechenden Internetportalen teilgenommen zu haben.

Häufig sind diese illegalen Glücksspielportale legalen Glücksspielportalen der Deutschen Lotto- und Totogesellschaften zum verwechseln ähnlich gestaltet. Der Nutzer solcher illegalen Glücksspielportale meint es mit einem in Deutschland zugelassenen Glücksspielveranstalter zu tun zu haben, obwohl bei genauer Betrachtung der jeweiligen Webseiten erkennbar ist, dass der Betreiber dieser Glücksspielportale über keine deutsche Glücksspiellizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag verfügt.

Der Geldwäscheverdacht lässt sich in aller Regel nicht erhärten, sodass vornehmlich wegen des Verdachtes des illegalen Glücksspieles ermittelt wird. Nach § 285 StGB macht sich auch derjenige strafbar, der sich an einem Illegalen Glücksspiel beteiligt, ohne selbst Veranstalter zu sein. Der Straftatbestand setzt jedoch vorsätzliches Handeln voraus, was bedingt, dass der Teilnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einem illegalen Glücksspiel beteiligt. Viele Glücksspielportale sind jedoch ganz bewusst so gestaltet, dass sie entweder den Eindruck vermitteln, sie würden über eine Glücksspiellizenz verfügen oder gestalten ihr Portal zum verwechseln ähnlich wie bekannte legale Glücksspielveranstalter. So meint der Teilnehmer, meist auch zu Recht, nicht gewusst zu haben oder nicht erkennen zu können, dass er sich an einem illegalen Glücksspiel beteiligt.

Wer selbst überprüfen will, ob er eventuell an ein illegales Glücksspielunternehmen geraten ist, kann dies im Internet tun. Die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) veröffentlicht auf Ihrer Webseite eine umfangreiche Liste, eine sog. Whitelist, in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag verfügen.

Wer von der Polizei Post bekommt, weil gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des illegalen Glücksspiels und/oder der Geldwäsche eingeleitet worden ist, sollte nicht in Panik verfallen, sondern mit seiner Vertretung einen versierten Strafverteidiger beauftragen.