Online Casino – wann ist Online-Glücksspiel 2026 legal oder strafbar?

Online Casino Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Ein Online Casino ist in Deutschland nicht mehr automatisch illegal. Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 können bestimmte Glücksspiele im Internet erlaubt werden. Entscheidend ist jedoch eine deutsche glücksspielrechtliche Erlaubnis. Eine Lizenz aus Malta oder einem anderen EU-Staat genügt nicht. Veranstalter ohne deutsche Erlaubnis können sich nach § 284 StGB strafbar machen. Auch Spieler können nach § 285 StGB verfolgt werden. Allerdings setzt ihre Strafbarkeit Vorsatz voraus. Wer nachvollziehbar davon ausgeht, bei einem zugelassenen Anbieter zu spielen, macht sich deshalb nicht ohne Weiteres strafbar.

Online Casino ist nicht gleich Online Casino

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 unterscheidet mehrere Formen des Online-Glücksspiels. Virtuelle Automatenspiele werden in § 22a GlüStV geregelt. Sie können länderübergreifend erlaubt werden und unterliegen der Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder – GGL. Jedes einzelne Spiel muss zugelassen sein. Unter anderem gilt grundsätzlich ein Höchsteinsatz von einem Euro je Spiel.

„Online-Casinospiele“ im engeren gesetzlichen Sinn sind dagegen insbesondere virtuelle Varianten klassischer Spielbankspiele. Über deren Zulassung entscheiden die Länder nach § 22c GlüStV. Die Erlaubnis kann daher auch territorial auf ein einzelnes Bundesland beschränkt sein.

Ob ein Anbieter legal tätig ist, lässt sich über die amtliche Whitelist der GGL überprüfen. Sie enthält die zugelassenen Anbieter und die jeweils erlaubten Glücksspielarten.

Strafbarkeit des Veranstalters nach § 284 StGB

Nach § 284 StGB macht sich strafbar, wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet, hält oder Einrichtungen hierfür bereitstellt. Es drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln reicht der Strafrahmen bis zu fünf Jahren. § 4 GlüStV stellt ausdrücklich klar: Öffentliche Glücksspiele dürfen grundsätzlich nur mit behördlicher Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt werden. Das gilt auch im Internet.

Reicht eine Lizenz aus Malta?

Nein.

Der BGH, Beschluss vom 23. Januar 2025 – I ZB 39/24, stellte für den Glücksspielstaatsvertrag 2021 klar, dass die neue Rechtslage nicht mehr auf einem vollständigen Internetverbot, sondern auf einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt beruht. Außerdem besteht nach Unionsrecht keine Verpflichtung Deutschlands, eine Glücksspielerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates automatisch anzuerkennen. Eine maltesische Lizenz ersetzt daher die deutsche Erlaubnis nicht. Diese Linie bestätigte zuletzt das OLG München, Urteil vom 15. Juli 2026 – 15 U 414/25. Das Gericht hielt das Erlaubnismodell des GlüStV 2021 für unionsrechtskonform und maß einer ausländischen Lizenz keine deutsche Erlaubniswirkung bei.

EuGH 2026: Deutschland darf Online-Glücksspiel beschränken

Auch der EuGH, Urteil vom 16. April 2026 – C-440/23, stärkte die nationale Glücksspielregulierung. Der Gerichtshof entschied, dass die Dienstleistungsfreiheit einen Mitgliedstaat nicht grundsätzlich daran hindert, Online-Glücksspiele zu beschränken, obwohl der Anbieter in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen ist. Ziele wie Spielsuchtbekämpfung und Kontrolle des Glücksspielmarktes können solche Beschränkungen rechtfertigen. Die Entscheidung betraf zwar überwiegend die frühere Rechtslage vor Juli 2021. Sie beseitigt jedoch das Argument, eine EU-Auslandslizenz müsse zwangsläufig auch in Deutschland gelten.

Macht sich auch der Spieler strafbar?

§ 285 StGB bedroht die Teilnahme am unerlaubten öffentlichen Glücksspiel mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Allerdings gibt es keine fahrlässige Strafbarkeit. Die Staatsanwaltschaft muss daher nachweisen, dass der Spieler zumindest mit bedingtem Vorsatz an einem unerlaubten Glücksspiel teilnahm.

Interessant ist insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19. Januar 2026 – 24 U 33/25. Das Gericht stellte in einem Zivilverfahren ausdrücklich fest, es gebe keinen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach Internetspieler wüssten oder leichtfertig verkennen, dass ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis benötigt.

Strafrechtlich kann deshalb entscheidend sein, wie die Webseite gestaltet war, welche Lizenzhinweise vorhanden waren und ob der Spieler Anlass hatte, an der Legalität zu zweifeln.

Reform des Glücksspielrechts 2026

Im März 2026 haben die Länder den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Er soll insbesondere das Vorgehen gegen illegale Online-Angebote verschärfen. Vorgesehen sind effektivere IP-Sperren sowie ein erweiterter Datenaustausch zwischen Glücksspielaufsicht, Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundesnetzagentur, BaFin und FIU. Im August 2026 ist diese Reform noch nicht in Kraft, weil die Ratifikation in allen 16 Ländern abgeschlossen sein muss. Niedersachsen hat sein Ratifikationsgesetz beispielsweise erst am 18. August 2026 in den Landtag eingebracht. Daneben läuft die umfassende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags. Der gesetzlich vorgeschriebene Abschlussbericht soll bis 31. Dezember 2026 vorliegen. Weitere Änderungen des Online-Glücksspielrechts sind deshalb wahrscheinlich.

Online Casino – Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Bei Ermittlungen wegen eines Online Casino prüfe ich zunächst, welche Glücksspielart tatsächlich angeboten oder genutzt wurde, welche deutsche Erlaubnis bestand und welchen Kenntnisstand der Beschuldigte hatte. Insbesondere bei Spielern reicht die objektive Illegalität des Anbieters nicht aus. Ohne nachweisbaren Vorsatz trägt § 285 StGB keine Verurteilung.

Aktualisiert durch Rechtsanwalt Marson – August 2026.