Arztstrafrecht – Abrechnungsbetrug widerlegt und die Einstellung des Verfahrens erwirkt
Es wurde der Vorwurf vom Abrechnungsbetrug widerlegt und die Einstellung des Verfahrens erreicht.
Seit 2010 ermittelte die Berliner Staatsanwaltschaft gegen über 60 Ärzte des DRK Berlin. Dabei wird insbesondere wegen des Verdachts eines groß angelegten Abrechnungsbetrugs ermittelt, bei dem die Kassenärztliche Vereinigung um einen mehrstelligen Millionenbetrag geschädigt worden sein soll.
Im Rahmen dieser Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft bereits im vergangenen Jahr unter Einsatz eines Großaufgebots an Polizisten Krankenhäuser und Einrichtungen, so auch die zum DRK gehörenden Medizinischen Versorgungszentren durchsucht. Von den Hausdurchsuchungen waren außerdem eine Vielzahl von Privatwohnungen der unter Verdacht stehenden Ärzte betroffen. Auch Haftbefehle wurden vollstreckt. Berliner Zeitung, Berliner Morgenpost, Tagesspiegel, Spiegel und andere Zeitungen berichteten.
Verteidigung konnte Straftatverdacht ausräumen
Nach einem mehrmonatigen Studium der ca. 60 Leitzordner umfassenden Ermittlungsakten mit weit über 12.000 Seiten Inhalt kam ich als Strafverteidiger des beschuldigten Arztes zu dem Schluss, dass der Vorwurf der Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug (§ 263 Abs. 1, Abs.2 Nr. 1 StGB) nicht gerechtfertigt ist und sich widerlegen lässt.
Der verteidigte Arzt folgte der Empfehlung des Anwalts, durch Vorlage aufgearbeiteter Unterlagen den Straftatverdacht auszuräumen. Außerdem stellte sich der Mandant im Beisein seines Strafverteidigers in einer Beschuldigtenvernehmung den Fragen der zuständigen Staatsanwältin.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen nicht bestätigtem Tatverdacht
Vor wenigen Tagen stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren mit Bescheid vom 16. Mai 2011 ein. Grundlage der Einstellung ist § 170 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung). Auf dieser Rechtsgrundlage werden Ermittlungsverfahren dann eingestellt, wenn sich der Tatverdacht im Ergebnis der Ermittlungen nicht bestätigt.
Mit dieser Einstellung traf die Berliner Staatsanwaltschaft ihre erste Entscheidung zu einem der über 60 des Betrugs beschuldigten Ärzte.