Strafverfahren wegen des Verdachts der Korruption – Wie beginnen Korruptionsermittlungen?
Korruptionsvorwürfe treffen Unternehmer, Geschäftsführer und Mitarbeiter

Ein Ermittlungsverfahren wegen Korruption beginnt häufig völlig überraschend. Viele Betroffene erfahren erstmals von den Vorwürfen durch eine Hausdurchsuchung, eine Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen oder eine Vorladung der Polizei. Gerade Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Geschäftsführer, Vorstände und Vertriebsmitarbeiter sind häufig betroffen. Dabei handelt es sich bei Korruption nicht um einen einzelnen Straftatbestand. Vielmehr umfasst der Begriff verschiedene Delikte, die sich mit der unzulässigen Beeinflussung geschäftlicher oder öffentlicher Entscheidungen befassen. Besonders problematisch ist, dass bereits übliche Geschäftspraktiken wie Einladungen, Geschenke, Provisionen oder Beratungsverträge unter bestimmten Umständen Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen werden können.
Deshalb ist es wichtig zu wissen, wann ein Ermittlungsverfahren wegen Korruption eingeleitet wird und welche Straftatbestände überhaupt betroffen sind.
Was versteht man unter Korruption?
Unter Korruption versteht man allgemein den Missbrauch einer beruflichen oder öffentlichen Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten.
Im Strafrecht spielen insbesondere folgende Vorschriften eine Rolle:
- Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
- Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern (§§ 331 ff. StGB),
- Vorteilsannahme (§ 331 StGB),
- Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
- Bestechlichkeit (§ 332 StGB),
- Bestechung (§ 334 StGB).
Daneben treten häufig weitere Vorwürfe hinzu, etwa:
- Untreue (§ 266 StGB),
- Betrug (§ 263 StGB),
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO),
- Geldwäsche (§ 261 StGB).
Wann wird ein Ermittlungsverfahren wegen Korruption eingeleitet?
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens setzt lediglich einen sogenannten Anfangsverdacht voraus.
Dieser Anfangsverdacht entsteht häufig durch:
- Hinweise von Mitarbeitern,
- Anzeigen ehemaliger Geschäftspartner,
- interne Compliance-Untersuchungen,
- anonyme Hinweise,
- Erkenntnisse aus Steuerprüfungen,
- Auswertungen beschlagnahmter Unterlagen,
- Ermittlungen in anderen Strafverfahren.
Besonders häufig spielen sogenannte Whistleblower eine Rolle. In vielen Korruptionsverfahren stammen die ersten Hinweise aus dem Unternehmen selbst. Darüber hinaus führen Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden regelmäßig Schwerpunktverfahren gegen bestimmte Branchen oder Geschäftsbereiche durch.
Welche Branchen stehen besonders im Fokus?
Korruptionsermittlungen finden sich besonders häufig in Bereichen mit umfangreichen Auftragsvergaben oder hohen finanziellen Volumina.
Dazu gehören insbesondere:
- Bauwirtschaft,
- Gesundheitswesen,
- Medizintechnik,
- öffentliche Auftragsvergabe,
- Energieversorgung,
- Rüstungsindustrie,
- Logistik,
- internationale Handelsgeschäfte.
Allerdings können Ermittlungen grundsätzlich jedes Unternehmen betreffen.
Welche Maßnahmen treffen die Ermittlungsbehörden?
Besteht ein Anfangsverdacht, folgen häufig umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen.
Dazu gehören insbesondere:
- Hausdurchsuchungen,
- Beschlagnahmen,
- Auswertung von E-Mails,
- Sicherstellung von Mobiltelefonen,
- Vernehmungen von Mitarbeitern,
- Kontenauswertungen,
- Vermögensarreste.
Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren versuchen die Ermittlungsbehörden häufig, interne Kommunikationsstrukturen und Zahlungsflüsse nachzuvollziehen.
Deshalb stehen elektronische Daten regelmäßig im Mittelpunkt der Ermittlungen.
Aktuelle Rechtsprechung
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beschäftigt sich fortlaufend mit den Voraussetzungen der Korruptionsdelikte. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage, wann ein Vorteil als Gegenleistung für eine konkrete Dienst- oder Geschäftshandlung gewährt wird. Der Bundesgerichtshof verlangt regelmäßig einen sogenannten Unrechtszusammenhang zwischen Vorteil und pflichtwidriger Bevorzugung. Nicht jede Einladung, nicht jedes Geschenk und nicht jede geschäftliche Zuwendung erfüllt deshalb automatisch einen Korruptionstatbestand. Zugleich zeigen aktuelle Verfahren, dass Ermittlungsbehörden und Gerichte Korruptionsvorwürfe zunehmend unter Compliance-Gesichtspunkten betrachten. Interne Richtlinien, Dokumentationen und Genehmigungsprozesse gewinnen daher erheblich an Bedeutung.
Praxisbeispiel: Beratervertrag oder verdeckte Gegenleistung?
Ein Unternehmen bewirbt sich um einen größeren Auftrag. Im Vorfeld schließt das Unternehmen mit einer Person, die über enge Kontakte zum Auftraggeber verfügt, einen Beratervertrag ab. Nach erfolgreicher Auftragsvergabe erhält der Berater eine erfolgsabhängige Vergütung. Jahre später gerät die Vertragsgestaltung in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob tatsächlich eine Beratungsleistung erbracht wurde oder ob die Zahlungen lediglich der Beeinflussung einer Auftragsentscheidung dienten.
Der Fall zeigt, dass wirtschaftlich übliche Vertragsgestaltungen unter bestimmten Umständen korruptionsstrafrechtlich überprüft werden können.
Wer macht sich strafbar?
Je nach Sachverhalt kommen unterschiedliche Personen als Beschuldigte in Betracht:
- Geschäftsführer,
- Vorstände,
- Vertriebsmitarbeiter,
- Einkäufer,
- Projektleiter,
- Berater,
- Amtsträger,
- Auftragnehmer.
Entscheidend ist stets die konkrete Rolle der jeweiligen Person im Zusammenhang mit dem behaupteten Vorteilsgewährungs- oder Vorteilsannahmevorgang.
Wie hilft der Strafverteidiger?
Bei Korruptionsvorwürfen müssen regelmäßig zahlreiche Fragen geprüft werden:
- Lag überhaupt ein Vorteil vor?
- Bestand ein Zusammenhang mit einer konkreten Entscheidung?
- War die Handlung pflichtwidrig?
- Welche internen Regelungen galten?
- Welche Dokumentationen existieren?
- Welche Kommunikationsvorgänge liegen vor?
Gerade die frühzeitige Akteneinsicht und die Auswertung der Geschäftsunterlagen sind häufig entscheidend für die Verteidigungsstrategie.
Häufig gestellte Fragen
Reicht ein Geschenk für eine Strafbarkeit aus?
Nein. Entscheidend ist, ob ein rechtlich relevanter Zusammenhang zwischen Vorteil und Bevorzugung besteht.
Wie beginnen Korruptionsermittlungen?
Häufig durch Hinweise von Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Compliance-Abteilungen oder durch Erkenntnisse aus anderen Verfahren.
Kann auch ein Unternehmer wegen Korruption ermitteln werden?
Ja. Korruptionsverfahren betreffen nicht nur Amtsträger, sondern auch Unternehmen und deren Mitarbeiter.
Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?
Idealerweise unmittelbar nach einer Durchsuchung, Vorladung oder sobald bekannt wird, dass wegen Korruption ermittelt wird.
Warum persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Marson?
Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte in Wirtschaftsstrafverfahren.
Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Gerade Korruptionsverfahren erfordern häufig die Analyse umfangreicher Geschäftsunterlagen, Zahlungsströme und Kommunikationsvorgänge. Darüber hinaus arbeite ich bei Bedarf mit Wirtschaftsprüfern, Analysten und weiteren Spezialisten zusammen.
Korruptionsverfahren gehören regelmäßig zu den umfangreichsten Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht. Je früher Geschäftsunterlagen, Verträge und Kommunikationsvorgänge geprüft werden, desto besser lassen sich die Interessen von Unternehmern, Selbstständigen und Unternehmen verteidigen.