Subventionsbetrug in der Europäischen Union – OLAF, EPPO und Umsatzsteuerkarussell

EU-Subventionsbetrug Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Wer EU-Fördermittel aufgrund angeblich falscher Angaben erhalten hat, kann heute gleichzeitig mit nationalen Behörden, OLAF und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) konfrontiert werden. Dabei muss zunächst unterschieden werden: Subventionsbetrug betrifft zu Unrecht erlangte Fördermittel; ein Umsatzsteuerkarussell ist dagegen regelmäßig Steuerhinterziehung und kann bei großen grenzüberschreitenden Schäden ebenfalls die Finanzinteressen der EU betreffen. Betroffene Unternehmen und Geschäftsführer sollten nach einer Kontrolle, Durchsuchung oder Anhörung keine spontane Erklärung abgeben. Förderbedingungen, Antragsunterlagen, Zahlungsströme und der damalige Kenntnisstand müssen zuerst vollständig geprüft werden.

Was ist OLAF?

OLAF – European Anti-Fraud Office – ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung. Es gehört organisatorisch zur Europäischen Kommission, arbeitet bei seinen Untersuchungen jedoch unabhängig. OLAF untersucht insbesondere Betrug, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten zum Nachteil des EU-Haushalts. Dazu gehören etwa Struktur- und Agrarfonds, Programme zur Regionalentwicklung, direkte EU-Förderungen und Teile der Einnahmeseite, insbesondere Zölle. OLAF ist allerdings keine Staatsanwaltschaft.

Es führt Verwaltungsuntersuchungen durch, kann Kontrollen und Untersuchungen vor Ort vornehmen und anschließend beispielsweise finanzielle Rückforderungen oder die Einschaltung nationaler Strafverfolgungsbehörden empfehlen. Eigene strafrechtliche Verurteilungen oder Geldstrafen kann OLAF nicht aussprechen.

Das unterscheidet die heutige Situation wesentlich von derjenigen, die der frühere Artikel aus dem Jahr 2014 beschrieb. Damals führte eine OLAF-Untersuchung gegen einen deutschen Fördermittelempfänger zu einer Strafanzeige und erheblichen Problemen bei weiteren Förderanträgen.

OLAF oder Europäische Staatsanwaltschaft – was ist der Unterschied?

Seit 2021 existiert zusätzlich die Europäische Staatsanwaltschaft – EPPO. Sie kann strafrechtlich ermitteln, Anklage erheben und Verfahren vor den zuständigen nationalen Gerichten führen. Ihre Zuständigkeit umfasst insbesondere Betrug mit EU-Geldern, Korruption zum Nachteil des EU-Haushalts, Geldwäsche im Zusammenhang mit solchen Taten sowie schwere grenzüberschreitende Umsatzsteuerdelikte.

OLAF und EPPO arbeiten zusammen, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben:

OLAF ermittelt administrativ – EPPO verfolgt Straftaten.

Für Unternehmen kann deshalb aus einer zunächst administrativen Prüfung ein strafrechtliches Verfahren entstehen.

Was ist Subventionsbetrug im EU-Maßstab?

§ 264 StGB erfasst ausdrücklich auch Förderleistungen aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Union, wenn diese wenigstens teilweise ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden.

Betroffen sein können beispielsweise:

  • EU-Strukturförderung,
  • Agrarförderung,
  • Forschungs- und Innovationsprogramme,
  • Regionalförderung,
  • ESF-Projekte,
  • NextGenerationEU-Mittel oder
  • EU-finanzierte Investitionsprogramme.

Strafrechtlich relevant können insbesondere falsche oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen sein. Doch nicht jede unrichtige Angabe im Förderantrag ist automatisch Subventionsbetrug.

BGH 2025: Subventionserheblichkeit muss konkret feststehen

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. April 2025 – 1 StR 475/23 erneut hohe Anforderungen an die Feststellung subventionserheblicher Tatsachen gestellt. Die Fördervoraussetzung muss so bezeichnet sein, dass ihre Subventionserheblichkeit für den konkreten Antragsteller klar und unmissverständlich erkennbar ist. Fehlt es daran, lässt sich eine Verurteilung nach § 264 StGB nicht ohne Weiteres tragen. Für die Verteidigung ist deshalb nicht nur zu fragen:

War eine Angabe falsch?

Sondern zuerst:

War genau diese Angabe überhaupt rechtswirksam als subventionserheblich bestimmt?

Bei umfangreichen EU-Förderprogrammen mit Richtlinien, Nebenbestimmungen, FAQs und mehrfach geänderten Förderbedingungen kann diese Prüfung entscheidend sein.

Was ist ein Umsatzsteuerkarussell?

Ein Umsatzsteuerkarussell funktioniert anders. Mehrere Unternehmen handeln Waren grenzüberschreitend innerhalb der EU. Ein sogenannter Missing Trader kauft aufgrund der Regeln für innergemeinschaftliche Lieferungen zunächst ohne Umsatzsteuer ein, verkauft anschließend mit Umsatzsteuer weiter, führt diese Steuer jedoch nicht an das Finanzamt ab und verschwindet. Andere Unternehmen in der Lieferkette machen gleichzeitig Vorsteuer geltend.

Waren oder Rechnungen können über mehrere Unternehmen und Mitgliedstaaten zirkulieren. Dadurch entstehen hohe Umsatzsteuerausfälle oder unberechtigte Erstattungsansprüche. Die EPPO bezeichnet solche Missing-Trader- beziehungsweise Karussellmodelle als einen ihrer typischen Ermittlungsbereiche. Ein Umsatzsteuerkarussell ist deshalb kein Subventionsbetrug nach § 264 StGB, sondern betrifft regelmäßig Steuerhinterziehung beziehungsweise damit verbundene Straftaten.

Die europäische Dimension entsteht, weil erhebliche Umsatzsteuerausfälle auch die Finanzinteressen der Europäischen Union berühren. Bei grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug mit einem Gesamtschaden von mindestens 10 Millionen Euro kann die EPPO zuständig sein.

Aktuelle Ermittlungen zeigen die Dimension

Im Mai 2026 ließ die EPPO in Deutschland in einem mutmaßlichen Umsatzsteuerkarussell durchsuchen und einen Beschuldigten festnehmen. Der Verdacht betraf rund 18 Millionen Euro unberechtigte Umsatzsteuererstattungen. Die Ermittler untersuchten unter anderem deutsche Unternehmen sowie sogenannte Missing Trader in mehreren anderen EU-Staaten. Solche Verfahren beruhen regelmäßig auf riesigen Datenbeständen: Rechnungen, Warenbewegungen, Bankkonten, Umsatzsteueranmeldungen, E-Mails und Kommunikationsdaten aus mehreren Ländern.

Was bedeutet die neuere BGH-Rechtsprechung für die Verteidigung?

Der BGH verlangt bei Umsatzsteuerstrafverfahren eine nachvollziehbare Feststellung der steuerlichen Grundlagen. Mit Beschluss vom 28. Mai 2025 – 1 StR 132/25 beanstandete der 1. Strafsenat unter anderem unzureichende Feststellungen dazu, weshalb geltend gemachte Vorsteuerbeträge tatsächlich unberechtigt gewesen sein sollen.

Daraus folgt ein wichtiger Verteidigungsgrundsatz:

Eine Einordnung als „Betrugskette“ ersetzt nicht die Prüfung jeder einzelnen steuerlich relevanten Transaktion.

Ebenso muss bei EU-Fördermitteln jedes einzelne Fördermerkmal untersucht werden.

Konkrete Verteidigungsansätze

Nach einem OLAF-Bericht, einer EPPO-Maßnahme oder einer Durchsuchung prüfe ich insbesondere:

  • Welche Behörde ermittelt und mit welcher Zuständigkeit?
  • Welche konkrete EU-Förderung oder Steuer wird untersucht?
  • Welche Angabe soll falsch gewesen sein?
  • War sie tatsächlich subventionserheblich?
  • Welche Förderbedingungen galten im Zeitpunkt des Antrags?
  • Wer erstellte und übermittelte die Angaben?
  • Was wusste der Geschäftsführer persönlich?
  • Waren Lieferungen und Leistungen tatsächlich ausgeführt?
  • Wie berechnet die Behörde den angeblichen Schaden?
  • Welche digitalen Beweise stützen oder widerlegen den Vorwurf?

Eine spätere Erkenntnis von OLAF, EPPO oder Steuerfahndung darf nicht ohne Weiteres zum früheren Wissen des Beschuldigten gemacht werden.

Wie kann der Strafverteidiger helfen?

Ich bearbeite das Mandat persönlich und analysiere zunächst Ermittlungsakte, Förderunterlagen oder Steuerberechnungen. Bei EU-Subventionsverfahren vergleiche ich Antrag, Förderbescheid, Nebenbestimmungen und die zum Antragszeitpunkt geltenden Förderregeln.

Bei Umsatzsteuerverfahren rekonstruiere ich dagegen Lieferketten, Rechnungen, Zahlungen und Vorsteuerbeträge. Digitale Daten können zeigen, wer welche Informationen wann kannte und ob das Unternehmen tatsächlich in ein betrügerisches System eingebunden war.

Bei umfangreichen wirtschaftlichen oder technischen Fragestellungen arbeite ich bei Bedarf mit ausgewählten Sachverständigen und Analysten zusammen.

EU-Subventionsbetrug: Nicht jede Unregelmäßigkeit ist eine Straftat

Die Europäische Union hat die Bekämpfung von Betrug seit dem ursprünglichen Beitrag aus dem Jahr 2014 erheblich professionalisiert. Neben OLAF verfügt sie heute mit der EPPO über eine eigene unabhängige Staatsanwaltschaft für Straftaten zum Nachteil ihrer finanziellen Interessen. Umso wichtiger ist eine präzise Verteidigung. Eine Unregelmäßigkeit bei einem EU-Projekt ist noch kein vorsätzlicher Subventionsbetrug. Eine auffällige Lieferkette beweist noch keine bewusste Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell. Wenn OLAF, EPPO, Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft gegen Sie oder Ihr Unternehmen ermitteln, sollte deshalb zunächst geklärt werden, was die Behörden tatsächlich beweisen können und wie sie den behaupteten finanziellen Schaden berechnen.

Rechtlich geprüft und aktualisiert durch Rechtsanwalt Marson – August 2026.