Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen hunderte Firmen
Hunderte von Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Verantwortliche von Unternehmen mit Sitz in verschiedensten Bundesländern eingeleitet. Dabei sollen nach hiesigen Erkenntnissen eine Vielzahl von Hausdurchsuchungen bzw. Durchsuchungen der Geschäftsräume stattgefunden haben (Stand Juni 2018) .
Das Hauptverfahren würde sich hauptsächlich gegen einen Verantwortlichen zweier Firma richten, der hunderte andere Firmen beraten haben soll. Für diese Beratungen sollen Fördermittel eines Bundesministeriums abgerufen worden sein. Das Bundesministerium habe in entsprechenden Zuwendungsbescheiden die hälftigen Kosten für die Beratungen mit sogenannten „Innovationsgutscheinen“ gefördert. Bei den jeweils abgerufenen Summen soll es sich jeweils um fünfstellige Beträge gehandelt haben.
Verhaltensratschläge bei Kenntnisnahme von Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug
Aus gutem Grund geben wir für betroffene Geschäftsführer, Prokuristen und andere Verantwortliche der Unternehmen folgende Ratschläge:
- Meistens erhalten Sie Kenntnis von den gegen Sie laufenden Ermittlungen durch die Hausdurchsuchung oder durch die Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung.
- Beachten Sie, dass Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zur Seite steht und Sie nicht bei der Polizei erscheinen müssen.
- Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht unbedingt Gebrauch. Das ist die erste und zunächst wichtigste Maßnahme zu Ihrer Verteidigung.
- Suchen Sie umgehend eine Strafrechtskanzlei auf, die Erfahrungen in der Strafverteidigung bei Subventionsbetrug hat. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt als Verteidiger.
- Versuchen Sie sich im Interesse Ihrer eigenen Person und Ihres Unternehmens nicht mit einer „Selbstverteidigung“.
- Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass durch den Arrest in das Vermögen und die mögliche Einziehung die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel stehen kann, wenn Sie sich keines Anwalts bedienen.
Erfolgsaussichten der Strafverteidigung
Aus der eigenen Erfahrung weiß ich, dass Großverfahren (sogenannte Umfangsverfahren) der Staatsanwaltschaften, die in den vergangenen Jahren oft gegen hunderte Einzelpersonen geführt wurden, gerade auch auf Druck effizienter Strafverteidigung eingestellt werden mussten. Erinnert sei dabei nur an ein Großverfahren in Berlin gegen über hundert Ärzte des DRK wegen angeblichen Abrechnungsbetrugs. Wie dieser Beitrag zeigt, konnte auch hier die Einstellung des Ermittlungsverfahrens für meinen Mandanten erreicht werden.
Diese Erfahrung betrifft auch Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug. Subventionsbetrug lässt sich auch nicht dadurch begründen und herreden, in dem z.B. das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung in Brüssel gleich mehrfach gegen einen meiner Mandanten zum gleichen Sachverhalt Strafanzeige in Deutschland stellte. Einen Beitrag dazu finden Sie hier. Die Verfahren mussten immer wieder gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden. Die Quantität besagt eben nichts über die Qualität der Ermittlungen. Dennoch sind Sie aus den vorgenannten Gründen gefährlich für das Unternehmen und die betroffenen Personen der Leitungsebene.
Fazit
Reagieren Sie professionell und gleichzeitig gelassen, wenn Sie von den Ermittlungen gegen Sie erfahren. Suchen Sie einen Rechtsanwalt und nicht die Polizei auf. Gerne können Sie uns über die Kanzleien am Kurfürstendamm in Berlin Charlottenburg oder die in der Zimmerstraße in Berlin Mitte kontaktieren.