Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Ermittlung wegen Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen

Verdachtsfälle des Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe von Bund und Ländern haben inzwischen bei den Staatsanwaltschaften zu hunderten von Ermittlungsverfahren und zum Einfrieren von Konten von Betroffenen geführt. Bereits Ende April berichtete die Berliner Staatsanwaltschaft von mehr als 150 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetruges gegen Antragsteller auf Corona-Soforthilfe.

Alle Antragsteller müssen sich darauf einrichten, dass noch im Laufe diesen Jahres, spätestens jedoch im Zuge der 2021 abzugebenden Steuererklärungen für das Jahr 2020, eine Überprüfung der Anträge auf Richtigkeit, Vollständigkeit und dem Vorliegen der Antragsvoraussetzungen erfolgt. Nicht jeder Fehler im Antrag oder Fehler in der Mittelverwendung rechtfertigt den Vorwurf des Subventionsbetruges. Soweit jedoch falsche oder unvollständige Angaben im Hinblick auf subventionserhebliche Tatsachen vorliegen und die Soforthilfe ausgezahlt wurde, muss mit dem Einleiten eines Ermittlungsverfahrens wegen Subventionbetrug gerechnet werden.

Verdachtsfälle des Subventionsbetrugs – Verteidigerkonzept

Wir haben bereits jetzt ein Konzept zur Verteidigung im Ermttlungsverfahren entwickelt, dass in einer Vielzahl typischer Fälle von Verdachtsfällen von Subeventionsbetrug auf eine Einstellung des Verfahrens abzielt. Wird einem Betroffenen der Vorwurf des Subventionsbetruges gemacht, unterziehen wir nach Zurverfügungstellung der Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft, den Akteninhalt einer kritischen Kontrolle und überprüfen, ob schon allein nach dem Akteninhalt der Vorwurf überhaupt haltbar ist. Anschließend erstellen wir gemeinsam mit unserem Mandanten ein individuelles Verteidigungskonzept mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung, noch bevor die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Hierbei werden alle Einstellungsmöglichkeiten der Strafprozessordnung in die Betrachtung mit einbezogen und einer kritischen Prüfung unterzogen. All dies setzt jedoch voraus, dass der Betroffene uns rechtzeitig vor Anklageerhebung mit seiner Verteidigung beauftragt.

Auch wenn bereits Anklage erhoben wurde, besteht immer noch die Möglichkeit, die Durchführung der Hauptverhandlung zu verhindern. Im sogenannten Zwischenverfahren besteht die Möglichkeit, Einwände gegen die Zulassung der Anklage zu erheben. Ist bereits ein Hauptverhandlungstermin über die vom Gericht zugelassene Anklage erhoben, so besteht immer noch die Möglichkeit eine Verurteilung zu verhindern.

Betroffene müssen auch damit rechnen, dass nicht Anklage erhoben, sondern lediglich ein Strafbefehl erlassen und zugestellt wird. In diesem Fall sollte man umgehend einen Strafverteidiger konsultieren, weil der Beschuldigte nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen kann. Wird diese Frist verpasst, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Ratschlag bei Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug

Verdachtsfälle des Subventionsbetrugs führen zur Einleitung von Ermittlungsverfahren. Wenn Ihnen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens schriftlich oder auch mündlich mitgeteilt wird, so bewahren Sie Ruhe. Äußern Sie sich nicht zu dem Vorwurf, den man Ihnen macht. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger. Gehen Sie nicht zur Polizei, denn Sie sind nicht verpflichtet, als Beschuldigter auszusagen. Einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung müssen Sie keine Folge leisten.