Aktuelle Urteile zum Vermögensverfall
Nun sind auch aktuelle Urteile zur Vermögensabschöpfung „auf dem Markt“. Denn mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 sind im Strafrecht die Regelungen zur Einziehung des aus der Straftat Erlangtem reformiert worden. Deshalb beschäftigt sich jetzt auch die Rechtsprechung mit der Auslegung der neuen Gesetzesregelungen.
Hierzu gibt es inzwischen eine Reihe beachtenswerter Entscheidungen, die wir Ihnen hier vorstellen.
Neue Urteile zur Vermögensabschöpfung
Die Einziehung als Inhalt einer Verständigung nach § 257 c StPO
Die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 StGB n.F. kann nicht Gegenstad einer Verständigung sein (BGH, Beschluß vom 6.2.18 – 5 StR 600/17).
Wirksame Zustimmung zur außergerichtlichen Einziehung
Hat ein Angeklagter wirksam auf die Rückgabe bei ihm sichergestellter Betäubungsmittelerlöse verzichtet, bedarf es auch aufgrund der neuen Einziehungsbestimmungen regemäßig keiner förmlichen Einziehung (BGH, Urteil vom 10.4.18 – 5 StR 611/17).
Beschränkung des Rechtsmittels
Auch nach neuem Recht der Einziehung kann ein Rechtsmittel auf die Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit dieser Vorschriften (§ 73 ff. StGB) beschränkt werden (OLG Köln, Beschluß vom 23.1.2018 – 1 RVs 274/17-).
Erläuterungen zu den Regeln um die Einziehung von Taterträgen
Wir haben Ihnen umfangreiche Informationen zu der schwierigen Rechtsmaterie der Einziehung auf unserer Webseite zusammengestellt. So finden Sie hier grundsätzliche Erklärungen. Die existenzgefährdenden Wirkungen und Risiken werden hier dargestellt.