Gründung der EU - Staatsanwaltschaft

Am 17. Juli 2013 hat die Europäische Kommission ihren Verordnungsvorschlag zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgestellt. Die EU-Staatsanwaltschaft soll für Straftaten, die gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtet sind, ausschließlich zuständig sein. Der Kommissionsvorschlag sieht dabei eine dezentrale Struktur vor. Über die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der EU-Staatsanwaltschaft sollen die nationalen Gerichte entscheiden. Justizkommissarin Reding hofft, dass die EU-Staatsanwaltschaft ihre Arbeit bereits zum 1. Januar 2015 aufnimmt. (Auszug aus der Pressemeldung des DAV v. 18.7.13)
Organspende - Untersuchungshaft gegen Arzt wegen versuchten Totschlags?

Organspende - Untersuchungshaft gegen Arzt wegen versuchten Totschlags?
Das Thema Organspende - Untersuchungshaft gegen Arzt wegen versuchten Totschlags - bleibt aktuell. Wie heute Spiegel online berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen drei Ärzte wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Nach Spiegel wird ihnen vorgeworfen,
Patientendaten manipuliert zu haben, um Wartenden schneller zu einer Spenderleber zu verhelfen. Ob dadurch andere Patienten zu Schaden gekommen oder sogar gestorben sind, soll nun geklärt werden.
Grundlage der Ermittlungen sind 38 Fälle, in denen falsche Angaben zum Gesundheitszustand der Patienten an das Transplantationszentrum weitergeleitet wurden. Die Universität hatte die Fälle Anfang des Jahres selbst publik gemacht. Zudem wurden zwei Oberärzte gekündigt und ein Mediziner des Transplantationszentrums wurde suspendiert.
Aus dieser Mitteilung ist nicht im Entferntesten zu entnehmen, dass Verdacht wegen versuchten Totschlags bestehen könnte. Es ist auch gut denkbar, dass trotz eventueller Manipulationen der Ärzte keiner der Straftatbestände erfüllt ist und das Ermittlungsverfahren eines Tages mangels Tatverdacht gem. § 170 Abs. 2 StPO enigestellt wird.
Untersuchungshaft gegen Arzt wegen versuchten Totschlags?
Wie der Spiegel einige Tage zuvor berichtete, sei nun gegen einen Arzt in Göttingen Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben worden. Hintergrund sollen auch hier Manipulationen mit Spenderorganen sein. Der Arzt soll - ebenfalls nach Spiegel-Bericht - in Untersuchungshaft einsitzen. Und hier stellt sich mir die Frage: Untersuchungshaft gegen Arzt wegen versuchten Totschlags?
Der Medienberichterstattung ist nicht zu entnehmen, ob ein Haftgrund als Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls vorliegt. Ich zweifel das an. Aber selbst wenn die Voraussetzungen vorliegen, ist mir unverständlich, warum der Arzt nicht auf freiem Fuß sein sollte (Haftverschonung). Denn auch bei dem Verdacht wegen vollendeten Totschlags ist zumindest die Haftverschonung in dafür geeigneten Fällen erreichbar. Das belegt ein Fall vermeintlicher Kindstötung in Berlin.
Aber vielleicht unterliege ich auch einem Irrtum. Denn die Medien berichten oft unter anderem Gesichtspunkt als die Interessenlage eines Strafverteidigers das wünschen würde.
Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch bei google & Co. ?

Die Frage nach Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch begleitet die Menschheit wahrscheinlich seit Jahrtausenden, mit Sicherheit aber bis in die Gegenwart und zwar ganz unabhängig davon, ob ein Staat das Spitzeln duldet, spitzeln lässt, sich der spitzelnde Staat als Rechtsstaat und demokratisch versteht oder von anderen als Diktatur verstanden wird. Gerade erleben wir, wie Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch in den USA bei google & Co. funktionieren soll. Der Spiegel berichtete.
Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch in Deutschland?
In Deutschland ist Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch gesetzlich geregelt. Danach dürfen Ermittlungsbehörden oder Geheimdienste personenbezogene Daten ohne Zustimmung des Betroffenen auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses zur Verfügung gestellt werden. Wer personenbezogene Daten Dritten zur Verfügung stellt ohne hierzu ermächtigt zu sein, handelt rechtswidrig und macht sich u. U. strafbar.
Empfehlung Ihrer Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht
Wir müssen also zur Kenntnis nehmen, dass auch in Deutschland Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch zulässig sein kann. Natürlich ist es kein Datenmissbrauch mehr, wenn alles nach dem Gesetz zulässig ist. Es ist gängige Praxis, dass sich Polizei oder Staatsanwaltschaft an Unternehmen wenden und die Herausgabe von Unternehmensdaten fordern, insbesondere von Daten ihrer Mitarbeiter oder Kunden. Spätestens dann ist es Zeit für ein Unternehmen, anwaltlichen Rat einzuholen. Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch ist manchmal zu verhindern.
Bestechung in Wirtschaft und Verwaltung

Bestechung in Wirtschaft und Verwaltung ist auch in Deutschland weiter verbreitet, als man hinlänglich meint. Oft nicht auf Anhieb erkennbar und meist schwer zu entlarven, drohen jedoch bei Aufdeckung der Tat empfindliche Strafen.
Bestechung im strafrechtlichen Sinne ist das Anbieten, das Gewähren oder das Versprechen eines Vorteiles für einen Amtsträger oder einen Dritten als Gegenleistung dafür, dass der Amtsträger eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde.
Gemäß § 334 StGB macht sich wegen Bestechung bereits derjenige strafbar, der einen Vorteil für eine künftige, im Ermessen des Amtsträgers stehende (Dienst-)Handlung anbietet, verspricht oder gewährt, wenn er hierdurch den Amtsträger lediglich zu bestimmen versucht, sich durch den Vorteil bei der Ermessensausübung beeinflussen zu lassen.
So wurde beispielsweise einem Fotografen vorgeworfen, er hätte Schulen oder auch einzelnen Schulklassen Zuwendungen gewährt, umso von den Schulleitungen den Auftrag zum klassenweisen Ablichten der Schüler in den Klassenräumen der Schule zu erhalten. Die vom Fotografen gefertigten Bilder wurden anschließend über die Lehrer an die Schüler und deren Eltern zum Kauf angeboten (BGH 3 StR 492/10 - Urteil vom 26. Mai 2011).
Die Angeklagten führten arbeitsteilig 14 Fällen Fotoaktionen durch, bei denen in der beschriebenen Weise Geldzuwendungen oder Sachleistungen gewährt wurden. Diese waren nach den Feststellungen für die Auswahl des Schulfotografen nicht entscheidend. Maßgeblich waren vielmehr durchgängig die Qualität der Bilder, das Preis/Leistungsverhältnis und die räumliche Nähe der Schule zum Fotografen. Lediglich in einem Fall spielte daneben auch die Gewährung eines "Rabattes" eine Rolle. Die Zuwendungen wurden nicht durch "überhöhte Preise" refinanziert.
Der BGH weist daruaf hin, dass § 334 Abs. 3 Nr. 2 StGB bereits den Versuch unter Strafe stellt, durch das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils auf eine Ermessensentscheidung Einfluss zu nehmen. Daher ist es für die Strafbarkeit ohne Belang, ob die Diensthandlung tatsächlich vorgenommen und durch den (in Aussicht gestellten) Vorteil beeinflusst wird. Er hebt daher den Freispruch des Landgerichtes auf und verweist die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichtes.
[nachoben]
Insolvenzverschleppung und gewerbsmäßiger Betrug - Anklage gegen Manager der Teldafax

Insolvenzverschleppung und gewerbsmäßiger Betrug
Insolvenzverschleppung und gewerbsmäßiger Betrug wirft die Staatsanwaltschaft Bonn ehemaligen Managern der Teldafax vor. Die Saatsanwaltschaft hat nun Anklage beim Landgericht Bonn hat erhoben. Den Managern wird Insolvenzverschleppung und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass Teldafax spätestens Mitte 2009 zahlungsunfähig und überschuldet war. Tatsächlich wurden die Insolvenzanträge erst zwei Jahre später und zwar erst im Juni 2011 gestellt.
Damit verdichtet sich der Verdacht, dass Teldafax-Kunden noch Vorauszahlungen zu einem Zeitpunkt leisteten als das Unternehmen schon längst überschuldet war. Wie die Medien berichten, sehen sich die Kunden der Teldafax nun veranlasst, sich mit ihrem (ehemaligen) Vertragspartner auseinanderzusetzen, um ungerechtfertigte Zahlungen zurückzuerhalten.
Das Problem bei der vermeintlichen Insolvenzverschleppung ist also nicht nur von strafrechtlicher Natur. Oft trifft es private Kunden oder Unternehmen, die mit dem insolventen Unternehmen verbunden waren. Verträge können nicht mehr erfüllt werden, Leistungen nicht mehr erbracht werden. Zahlungen werden zurückgefordert. Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe sind oft die Folge. Daraus ergibt sich dann ein weiteres Problem: sind die Schadenersatzforderungen durch die Gerichte ausgeurteilt, ist es nicht selten, dass keine Zahlungen mehr gegen das insolvente Unternehmen durchsetzbar sind.
Nähere Informationen zum Insolvenzstrafrecht und der Insolvenzverschleppung finden Sie auch auf unserer Webseite.
Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend – einstweilige Verfügung zum Werbeverbot gegen Betreiber einer Atomkraftanlage
Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend
Das Gericht gab einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung statt. Es kam zu der Überzeugung: Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend.
Ein deutscher Hersteller von Windkraftanlagen ging am Landgericht Berlin gegen einen Betreiber eines Atomkraftwerks vor. Letzterer hatte Werbung für Kernenergie betrieben, in dem er behauptete, Kernkraftwerke hätten ähnlich gute Umweltwerte wie Atomkraftanlagen.
Daraufhin konnte eine einstweilige Verfügung am Landgericht Berlin erwirkt werden, mit der solche Werbung untersagt wurde. Die interessante Begründung, mit der der Atomlobby eine Abfuhr erteilt wurde, ist hier nachzulesen.
Abrechnungsbetrug widerlegt und die Einstellung des Verfahrens gegen Arzt erwirkt

Arztstrafrecht - Abrechnungsbetrug widerlegt und die Einstellung des Verfahrens erwirkt
Es wurde der Vorwurf vom Abrechnungsbetrug widerlegt und die Einstellung des Verfahrens erreicht.
Seit 2010 ermittelte die Berliner Staatsanwaltschaft gegen über 60 Ärzte des DRK Berlin. Dabei wird insbesondere wegen des Verdachts eines groß angelegten Abrechnungsbetrugs ermittelt, bei dem die Kassenärztliche Vereinigung um einen mehrstelligen Millionenbetrag geschädigt worden sein soll.
Im Rahmen dieser Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft bereits im vergangenen Jahr unter Einsatz eines Großaufgebots an Polizisten Krankenhäuser und Einrichtungen, so auch die zum DRK gehörenden Medizinischen Versorgungszentren durchsucht. Von den Hausdurchsuchungen waren außerdem eine Vielzahl von Privatwohnungen der unter Verdacht stehenden Ärzte betroffen. Auch Haftbefehle wurden vollstreckt. Berliner Zeitung, Berliner Morgenpost, Tagesspiegel, Spiegel und andere Zeitungen berichteten.
Verteidigung konnte Straftatverdacht ausräumen
Nach einem mehrmonatigen Studium der ca. 60 Leitzordner umfassenden Ermittlungsakten mit weit über 12.000 Seiten Inhalt kam ich als Strafverteidiger des beschuldigten Arztes zu dem Schluss, dass der Vorwurf der Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug (§ 263 Abs. 1, Abs.2 Nr. 1 StGB) nicht gerechtfertigt ist und sich widerlegen lässt.
Der verteidigte Arzt folgte der Empfehlung des Anwalts, durch Vorlage aufgearbeiteter Unterlagen den Straftatverdacht auszuräumen. Außerdem stellte sich der Mandant im Beisein seines Strafverteidigers in einer Beschuldigtenvernehmung den Fragen der zuständigen Staatsanwältin.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen nicht bestätigtem Tatverdacht
Vor wenigen Tagen stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren mit Bescheid vom 16. Mai 2011 ein. Grundlage der Einstellung ist § 170 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung). Auf dieser Rechtsgrundlage werden Ermittlungsverfahren dann eingestellt, wenn sich der Tatverdacht im Ergebnis der Ermittlungen nicht bestätigt.
Mit dieser Einstellung traf die Berliner Staatsanwaltschaft ihre erste Entscheidung zu einem der über 60 des Betrugs beschuldigten Ärzte.