Fachanwalt für Strafrecht

Die Europäische Gemeinschaft als Hort der Subventionsbetrüger?

Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Europäische Gemeinschaft im Fokus des Subventionsbetrugs

Die Europäische Gemeinschaft  gewährt Antragstellern aus ihren Mitgliedsstaaten Milliardenbeträge an Subventionsmitteln. Und sie wird gelegentlich Opfer von Subventionsbetrügereien wie der Spiegel berichtete. Als sicher kann gelten, dass diese Berichte über aufgedeckte Betrugsfälle bei der Europäischen Gemeinschaft nur die Spitze des "Eisbergs Subventionsbetrug" dokumentieren. Als sicher kann aber auch gelten, dass die Mehrzahl der Antragsteller die Europäische Union gerade nicht schädigen, wenn sie entsprechende Subventionsmittel beasntragen.

Die Europäische Gemeinschaft und der Europäische Sozialfond

Investitionsmittel werden nicht nur für die Förderung der Wirtschaft, sondern auch für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt. Sie zahlt die Europäische Gemeinschaft dann aus dem Europäischen Sozialfond (ESF). Dabei kann es sich um die Förderung arbeitsloser Jugendlicher oder um die Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft handeln, um hier nur zwei Beispiele von vielen zu benennen. Solche Projekte werden in aller Regel in strukturschwachen Gebieten der Bundesrepublik von gemeinnützigen Vereinen realisiert. Dafür ist ein erheblicher räumlicher, personeller und logistischer Aufwand erforderlich. Und es gehört auch viel ehrliches Engagement dazu, um solche Projekte zu realisieren.

Ermittlungsverfahren nach "Erkenntnissen" des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung

Ein solcher deutscher Verein kam vor einigen Jahren in das Visier von Routinekontrollen. Das bei der Europäischen Gemeinschaft installierte Amt zur Betrugsbekämpfung (OLAF) mit Sitz in Brüssel reiste mit großer Kontrollmannschaft nach Deutschland und scheute keine Mittel und keinen Aufwand, um einen  "Verdachtsfall" wegen Subventionsbetrugs am Sitz des Vereins akribisch zu untersuchen. Dieser Verein war und ist Subventionsnehmer und bezog über Jahre hinweg zur Realisierung sozialer Projekte Millionenbeträge aus dem Europäischen Sozialfond.  Im Ergebnis blieb der große Aufwand der OLAF und eigentlich keine richtigen Verdachtsmomente. Und so richtig "weiterermittelt" wurde von Brüssel über mehrere Jahre auch nicht. Und dass das OLAF Untersuchungen gegen die Vereinsspitze eingeleitet hatte sollte der Verein auf schmerzhafte Weise erfahren.

Rufschädigung statt Ermittlungen wegen vermeintlichen Subventionsbetrugs

Die Beantragung weiterer Mittel aus dem ESF bei den zwischengeschalteten deutschen Ämtern führte zur Ablehnung. In der Begründung wiesen die Ämter alle mit dem gleichen Textbaustein darauf hin, dass gegen die Vereinsspitze bei der Staastanwaltschaft xyz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei. Tatsächlich hatte die OLAF eine Strafanzeige erstattet, was zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in Deutschland führte. Und das OLAF hatte - statt zu ermitteln - fleißig Schreiben an deutsche Ämter versendet und diese ohne nähere Angaben über die laufenden Ermittlungen informiert. Die Folgen der Einstellung weiterer Förderungen ist, dass die gesamte Projektförderung in ca. 30 Einzelprojekten vor dem Kollaps steht.

Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO nach Schutzschrift in Aussicht gestellt

Wir haben im Hinblick auf die Gefährdung der Fortführung der Projekte besonders schnell gearbeitet. Nach einer Schutzschrift über ca. 40 Seiten haben wir die Verdachtsmomente der OLAF widerlegt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Aussicht gestellt.

Europäische Gemeinschaft und Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung - noch ein weiter Weg zu effizienter Bekämpfung von Subventionsbetrug

Uns ist im Rahmen der Bearbeitung des Mandats aufgefallen, dass das Europäische Amt zur Betrugsbekämpfung ein recht zahnloser Tiger im Kampf gegen die Betrugsbekämpfung ist. Das betrifft das fehlende Fachwissen über die länderspezifischen Strafrechtsnormen, die fehlende Methodik bei den Ermittlungen und auch die Langwierigkeit. Die Europäische Staatsanwaltschaft in der Europäischen Gemeinschaft kann auch deshalb eine brauchbare Alternative sein.


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Verdacht auf Kapitalanlagebetrug im großen Stil

Verdacht auf Kapitalanlagebetrug - Rechtsanwalt Berlin
Rechtsanwalt bei Wirtschatfstrafverfahren

Verdacht auf Kapitalanlagebetrug im großen Stil

Jetzt haben auch bei großen deutschen Versicherungskonzernen auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Verdacht auf Kapitalanlagebetrug Hausdurchsuchungen stattgefunden.

Verdacht auf Kapitalanlagebetrug bei Infiniu

Die Infinus – Gruppe mit Sitz in Dresden hatte jahrelang rund 40.000 Kleinanleger dazu bewogen, ihr ihre teilweise schon langjährig besparten  Lebensversicherungen zu übertragen. Dafür erhielten sie  hochverzinsliche, jedoch auch hoch riskante Finanzprodukte, aus dem eigenen Haus in Form von „Oderschuldverschreibungen“, „Genussrechtsscheinen“ und „Nachrangdarlehen“.

Verdacht auf Schneeballsystem im Zusammenhang mit Annahme des Kapitalbetrugs

Um die versprochenen Zinsen zahlen zu können, hätten angeblich immer neue Kunden gewonnen werden müssen. Diesem von den Ermittlungsbehörden vermuteten Schneeballsystem machte die Staatsanwaltschaft Dresden bereits im September 2013 ein Ende, in dem sie das von der Infinus-Gruppe verwaltete Vermögen eingefroren hat.

Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Kapitalanlagebetrugs

Inzwischen sind alle Unternehmen der Infinus-Gruppe insolvent. Gegen die ehemaligen Führungskräfte wird u.a. wegen Kapitalanlagebetrug ermittelt.  Und Vermögen im Umfang von rund 281 Mill. Euro soll beschlagnahmt worden sein. Diesem Vermögen sollen jedoch Forderungen in Höhe von 1.2 Milliarden Euro von über 40.000 Gläubigern gegenüber.

Gegen eine ganze Reihe ehemaliger Fürhungskräfte der Infinus-Gruppe wird wegen des Verdachtes des Kapitalanlagebetruges ermittelt. Diese Ermittlungen könnten sich aber noch ausdehnen. So könnteder Kreis der Beschuldigten zukünftig auch noch Mitarbeiter betroffener Lebensversicherer erfassen.

Schon jetzt dürfte damit feststehen, dass auf die Beschuldigten und die deutsche Strafjustiz ein weiteres umfangreiches und langjähriges Wirtschaftstrafverfahren zu kommt.

Die Möglichkeit zum Deal bei Verdacht auf Kapitalanlagebetrug?

Womöglich kann es für die Verteidigung Vorteile haben, wenn das Ermittlungsverfahren umfangreich und besonders langwierig wird. Denn das könnte zur Folge haben, dass die Strafjustiz mit sich dealen lässt. Das wiederum käme den Beschuldigten und Angeklagten zu gute. Hintergrund ist immer wieder das gleiche bei der Justiz: die Prozessökonomie gestattet wenig Großverfahren. Auch ergeben sich manchmal Streitigkeiten um die Zuständigkeit der Gerichte, was die Verfahren rechtsstaatswidrig verschleppen kann. Fest steht: ein weiter Weg wird für alle an dem Strafverfahren Beteiligten zu bewältigen sein.


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Organspende - Ermittlungsverfahren gegen Mediziner

Organspende Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Organspende und Strafverfahren gegen Ärzte

Das Thema Organspende bleibt aktuell. Immer wieder werden Vorwürfe gegen Ärzte laut, die bei der Vergabe manipulieren würden. Erst vor wenigen Wochen berichtete die Berliner Morgenpost über ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags gegen eine Medizinerin am Berliner Herzzentrum. Dazu schreibt die Berliner Morgenpost:

"Konkret geht es um den Vorwurf gegen eine Medizinerin, die ihre Patienten zwischen 2010 und 2012 auf vordere Plätze der klinikübergreifenden Dringlichkeitsliste bugsiert haben soll, indem sie ihnen hochdosierte Herzmedikamente verabreichte und ihnen somit einen schlechteren Gesundheitszustand zuschrieb, als es nach der Aktenlage plausibel erschien. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags."

Organspende - Manipulation - Strafverfahren - Totschlag - Körperverletzung

Für einen Rechtsanwalt ergeben sich bei einem solchen Straftatvorwurf und unter Zugrundelegung eines solchen Sachverhalts, wie ihn die Zeitung darstellt, gute Chancen der Strafverteidigung. Denn wenn eine solche Manipulation stattfindet ist es für die Staatsanwaltschaft unter Umständen ein aussichtsloses Unterfangen, den Nachweis des versuchten Totschlags oder auch der Körperverletzung zu führen.

Manipulation der Dringlichkeit  für Organspende, aber keine Tötungsabsicht

Denn nach der Nachricht der Morgenpost, die vermutlich auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin zurück geht, wollte die Ärztin ganz offensichtlich nicht den Tod ihrer auf eine Organspende wartenden Patienten herbeiführen, sondern lediglich deren Gesundheitszustand ungünstiger darstellen. Sie wollte so die Liste der Wartenden zu Gunsten ihrer Patienten manipulieren, sie aber nicht töten. Dann aber fehlt es an dem erforderlichen Vorsatz für den versuchten Totschlag.

Strafverteidigung von Ärzten bei Straftatvorwürfen mit dem Schwerpunkt Organspende

Unsere anwaltliche Praxis zeigt, dass Ärzte, denen Straftaten im Zusammenhang mit der angeblichen Manipulation von Ranglisten für die Organspende vorgeworfen werden, ihr Verhalten nicht immer adäquat anpassen.

Rechtsanwalt - Arzt: Strafverteidigung schon im Ermittlungsverfahren

So empfehlen wir dringend, sofort nach Bekanntwerden der Straftatvorwürfe einen Rechtsanwalt für Strafrecht (Medizinstrafrecht) aufzusuchen und ihn mit der Strafverteidigung zu beauftragen. Gehen Sie nicht zur Polizei, auch wenn Sie zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen werden. Verweigern Sie die Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden, gegenüber dem Arbeitgeber, der Ärztekammer usw.

Gerne können Sie sich an uns wenden. Mit unserer langjährigen Erfahrung werden wir das optimale Ergebnis für Sie erreichen können.


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OLG Celle pfiff als Schiedsrichter im Zuständigkeitsstreit

OLG Celle Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

OLG Celle entschied über Zuständigkeit eines Strafverfahrens

Das OLG Celle  musste nun im Zuständigkeitsstreit zwischen Amtsgericht Uelzen und Landgericht Stade (Wirtschaftsstrafkammer) endgültig entscheiden. Wie bereits ausführlich berichtet, verwies das Amtsgericht Uelzen auf die Rüge der Rechtsanwälte wegen sachlicher Unzuständigkeit  (§ 6a StPO) eine Strafsache antragsgemäß an die Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Stade. Wegen des besonderen Umfangs des Verfahrens. Das Landgericht verwies daraufhin die Strafsache zurück an das Amtsgericht Stade. Die Beschlussbegründung des Landgerichts überzeugte schon damals zumindestens uns Rechtsanwälte nicht. Und es entstand der Eindruck, dass die Oberrichter vom Landgericht keinen rechten Bock auf diese Wirtschaftsstrafsache hatten und das Strafverfahren gerne an ihre Unterkollegen vom Amtsgericht abschoben.

Amtsgericht beharrte auf Standpunkt der Unzuständigkeit und bemüht OLG

Aber auch das Amtsgericht Uelzen konnte die Begründung, mit der die Strafsache dorthin zurückverwiesen wurde, nicht überzeugen. Mit Verfügung vom 23. April 2014 erklärte es sich wiederum für unzuständig und schaltete das OLG Celle ein. Nun hatte das OLG Celle über die Zuständigkeit und Unzuständigkeit des Amtsgerichts bzw. des Landgerichts zu entscheiden (§§ 14 und 19 StPO).

Beschluss des OLG Celle zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Uelzen

Mit Beschluss vom 19. Mai 2014 beendete das OLG den Zuständigkeitsstreit und erklärte das Amtsgericht Uelzen für zuständig. Die Beschlussbegründung überzeugt hier nicht. Letztlich kann das derzeit dahin gestellt bleiben. Denn es hat für die Mandanten durchaus auch Vorteile, wenn die Strafsache in I. Instanz am Amtsgericht verhandelt wird.


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Landgericht ohne Bock auf Verhandlung einer Strafsache ?

Landgericht Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Amtsgericht verweigert Landgericht den Gehorsam in Strafsache

Wie bereits ausführlich berichtet, verwies das Amtsgericht Uelzen auf Antrag der Rechtsanwälte auf die Rüge der sachlichen Unzuständigkeit  (§ 6a StPO) eine Strafsache antragsgemäß an die Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Stade. Wegen des besonderen Umfangs des Verfahrens. Das Landgericht verwies daraufhin die Strafsache zurück an das Amtsgericht Stade. Die Beschlussbegründung des Landgerichts überzeugte schon damals zumindestens uns Rechtsanwälte nicht. Und es entstand der Eindruck, dass die Oberrichter vom Landgericht keinen rechten Bock auf diese Wirtschaftsstrafsache hatten und das Strafverfahren gerne an ihre Unterkollegen vom Amtsgericht abschoben.

Amtsgericht beharrt auf Standpunkt der Unzuständigkeit und bemüht Oberlandesgericht Celle

Aber auch das Amtsgericht Uelzen konnte die Begründung, mit der die Strafsache dorthin zurückverwiesen wurde, nicht überzeugen. Mit Verfügung vom 23. April 2014 erklärte es sich wiederum für unzuständig und schaltete das Oberlandesgericht Celle ein. Nun wird das OLG über die Zutändigkeit und Unzuständigkeit des Amtsgerichts bzw. des Landgerichts entscheiden (§§ 14 und 19 StPO).

Rechtsanwälte und Amtsgericht streiten gemeinsam in Strafverfahren gegen Landgericht

Es hat was, wenn sich ein Amtsgericht auf die Seite der Strafverteidiger stellt, die Rechtsanwälte an der Seite des Amtsgerichts stehen und sie gemeinsam gegen eine rechts irrige Auffassung eines Landgerichts vor ein OLG ziehen. Für meinen Mandanten habe ich eine Stellungnahme mit dem Antrag eingereicht, das Strafverfahren an die Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Stade zu verweisen.

Landgericht oder  Amtsgericht - was bringt es den Angeklagten?

Seit Jahren wird das Verfahren verschleppt. Die vermeintlichen Straftaten (Bankrott, Insolvenzverschleppung und Investitionsbetrug) sollen ewig zurück liegen. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg braucht Jahre bis zur Anklageerhebung. Der erste Hauptverhandlungstag Anfang 2013 führte zur Aussetzung des Verfahrens. Nach einem Antrag der Strafverteidiger ordnete das Amtsgericht umfangreiche Nachermittlungen an, für die die Staatsanwaltschaft  fast ein Jahr brauchte. Dann kam am ersten Hauptverhandlungstag im Januar 2014 die Verweisung der Strafsache an das Landgericht Stade. Im Februar 2014 folgte dann die Zurückverweisung nach Uelzen, nun die neuerliche Unzuständigkeitserklärung im April. Und nun warten alle gespannt auf die Entscheidung desOLG Celle, wer denn nun endgültig zuständig ist. Wann dann terminiert wird und ob noch dieses Jaht verhandelt wird ist fraglich. Für die Mandanten in jedem Fall ein beträchtlicher Zeitgewinn, der unter Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung und dem Zeitablauf seit den vermeintlichen Taten im Falle einer Verurteilung das Strafmaß erheblich mindert.

Über den Ausgang des Zuständigkeitsstreits werde ich berichten.


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Hausdurchsuchung bei Ordnungswidrigkeit nur eingeschränkt möglich

Hausdurchsuchung bei Ordnungswidrigkeit erfordert besondere Voraussetzungen

Hausdurchsuchung Geschäftsräume Unternehmen, Rechtsanwalt Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht, Geschäftsführer, GmbH
Rechtsanwalt Marson

Hausdurchsuchung bei Ordnungswidrigkeiten in Wohn- und Geschäftsräume kann bei wiederholten und hartnäckigen Gesetzesverstößen im Bereich des Ordnungswidrigkeitsrechtes  gerechtfertigt sein.

Der Betroffene hatte mehrfach und wiederholt sowohl gegen die Gewerbeordnung als auch gegen das Berliner Straßengesetz verstoßen. Auf den Antrag des zuständigen Bezirksamtes hatte das Amtsgericht Tiergarten einen Durchsuchungsbefehl für die Wohn- und Geschäftsräume des Betroffenen erlassen.

Beschwerde gegen Hausdurchsuchung

Gegen diesen Beschluss zur Hausdurchsuchung legte der Betroffene Beschwerde ein. Er hält den Beschluss für rechtswidrig, weil dieser gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoße.

Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Berlin wies die Beschwerde zurück. Sie hielt die Beschwerde für unbegründet, weil der Betroffene mehrfach den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwirklicht habe und die Hausdurchsuchung erforderlich sei, um so die Ordnungswidrigkeiten weiter aufklären zu können. Auch unter dem besonderen Schutz der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz sei die Hausdurchsuchung nicht unverhältnismäßig. Es seien allerdings immer die Umstände des Einzelfalles entscheidend. ( LG Berlin v. 16.4.2014 - 510 Qs 49/14 - )

"Die bisherigen Ermittlungen bestätigen den Verdacht, dass der Betroffene wiederholt gegen die Gewerbeordnung und das Berliner Straßengesetz verstoßen und deshalb mehrfach den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwirklicht habe. Denn das gewerbsmäßige Betreiben mobiler Stände zum Anbringen von Siegeln u. Ä. bedarf gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO einer Reisegewerbekarte, die der Betroffene nicht hat. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass er zum Teil Postkarten mit Siegeln u. Ä. weitergibt. Denn maßgeblich ist hier nicht das Feilbieten von Druckwerken, sondern die Leistung des Betroffenen, Schriftstücke oder andere Gegenstände durch das Anbringen von Siegeln o. Ä. einen Anschein zu verschaffen, dass sie aus der „DDR“-Zeit stammten. Diese Leistungserbringung ist auch nicht vom Gemeingebrauch nach § 11 BerlStrG gedeckt. Kein Gemeingebrauch liegt nämlich vor, wenn jemand die Straße nicht zum Verkehr, sondern jedenfalls vorwiegend zu anderen Zwecken benutzt (vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 17. September 2003 - 1 B 15.03 - juris Rn. 13). Über eine Sondernutzungsgenehmigung verfügt der Betroffenen nicht.  Die Durchsuchung der Wohnräume des Betroffenen ist auch erforderlich, um die Ordnungswidrigkeiten (weiter) aufzuklären. Denn es steht zu erwarten, dass der Betroffenen in seiner Wohnung über Gegenstände verfügt, um seine – unzulässige – Gewerbetätigkeit vor- und nachzubereiten. Dies ist insbesondere deshalb zu erwarten, weil der Betroffenen auf Grund seiner mobilen Tätigkeiten die erforderlichen Utensilien nicht immer umfänglich bei sich führen kann. Auch unter Berücksichtigung von Art. 13 GG ist die Durchsuchung nicht unverhältnismäßig. Einen allgemeinen Grundsatz, dass Wohnungsdurchsuchungen in Bagatellsachen nicht zulässig sind, gibt es nicht (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1980, 1171). Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls ein, für den die widerstreitenden Interessen gegeneinander abzuwägen sind. Dabei ist hier zu bedenken, dass es sich um Gesetzesverstöße handelt, die vor dem Hintergrund der für die Verstöße gewählten Örtlichkeiten am Potsdamer Platz in Berlin-Mitte und vor Segmenten der Berliner Mauer nicht nur national, sondern auch international auffallen und vom Betroffenen insoweit mit Bedacht ausgewählt wurden. Im Rahmen der gebotenen Abwägung wirkt es sich für den Betroffenen zudem nachteilig aus, dass er wiederholt und hartnäckig gegen das Gesetz verstößt."

FAZIT:

Einmalige, nicht von Hartnäckigkeit getragene Gesetzesverstöße, welche als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet werden, rechtfertigen einen Anspruch auf Zutritt zur Wohnung gegen den Willen des Wohnungsinhabers nicht. Erforderlich ist mindestens ein richterlicher Druchsuchnungsbeschluß, welcher mit der Beschwerde angefochten werden kann.

Die Durchsuchung hat zwar der Gesetzgeber gemäß § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 102, 103 StPO grundsätzlich auch im Bußgeldverfahren vorgesehen, verlangt aber in besonderem Maße die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (Bundesverfassungsgericht -2 BvR 2748/14-).


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Schaden in Folge einer Durchsuchung - Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht

Schadenersatz Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Schaden durch Hausdurchsuchung im Unternehmen - Schadenersatzpflicht

Schadenersatz für Vermieter - Schaden wegen Durchsuchung

Dem Vermieter einer Wohnung steht für einen Schaden, der im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Mieter verursacht worden ist, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu.

Ein solcher Anspruch wäre jedoch zu verneinen, wenn der Vermieter weiß bzw. davon erfährt oder es sich ihm aufdrängen muss, dass die Wohnung für die Begehung von Straftaten, die Lagerung von Diebesgut oder Drogen benutzt wird oder werden soll, und er gleichwohl den Mietvertrag abschließt oder von einem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht ( BGH vom 14.3.2013 - III ZR 253/12 , zfs 2014,618).

Dem Vermieter einer Wohnung steht für Schäden, die im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Mieter verursacht worden sind, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu.

Ein dem Anspruch aus enteignendem Eingriff zugrunde liegendes gleichheitswidriges Sonderopfer kann allerdings dann zu verneinen sein, wenn der Vermieter weiß beziehungsweise davon erfährt oder es sich ihm aufdrängen muss, dass die Wohnung für die Begehung von Straftaten, die Lagerung von Diebesgut oder von Drogen benutzt wird oder werden soll, und er gleichwohl den Mietvertrag abschließt oder von einem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

Schadenersatz nach Durchsuchung der Geschäftsräume eines Unternehmens

Diese Rechtsprechung ist aus unserer Sicht auch anwendbar, wenn ein Schaden bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines Unternehmens durch die Polizei verursacht wird.


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Hoeneß - Neue Anklage wegen Steuerhinterziehung

Weitere Anklage wegen Steuerhinterziehung

Eine weitere Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen Hoeneß ist im Anmarsch. Die neuesten Informationen der Medien besagen, Hoeneß soll Steuern in einem Umfang hinterzogen haben, der zum Zeitpunkt des gegen ihn gefällten Urteils nicht bekannt war. Der Focus stützt sich dabei auf Berechnungen der Finanzbehörde in Rosenheim, wonach nunmehr 30 Millionen hinterzogener Steuern errechnet wurden, aber dies erst ein Zwischenergebnis sei. Nach oben ist noch einiges offen, so scheint es.

Prozessgegenstand der ersten Anklage wegen Steuerhinterziehung

Der Prozesstoff der ersten Anklage wegen Steuerhinterziehung und der darauf beschränkte Eröffnungsbeschluss des Landgerichts München gingen von gerade mal 3, 5 Millionen Euro aus. Im Prozess räumte Hoeneß dann  bekanntlich weit mehr an hinterzogenen Steuern ein. Etwa 15 Millionen. Allerdings blieb das "Geständnis" auch noch reichlich unter der nach dem Strafverfahren bekannt gewordenen, vorläufigen Summe von 30 Millionen Euro.

Was war Gegenstand des Urteils?

Es bleibt von außen schwer nachvollziehbar, was Gegenstand der Aburteilung war. Die 3, 5 Millionen Euro entsprechend Anklage und Eröffnungsbeschluss? Selbst dann wäre das geringe Strafmaß kaum nachvollziehbar, es sei denn, die Lebensleistung von Hoeneß spielte bei den Strafzumessungskriterien die entscheidende Rolle und machte die Millionen an hinterzogenen Steuern zur schönsten Nebensache der Welt. Nach dem Fußball versteht sich.

Oder ging das Gericht von 27 Millionen aus, wie sich aus einer Zeugenvernehmung im Hauptverfahren ergab? Kein rechtlicher Hinweis? Keine Nachtragsanklage? Keine Aussetzung des Verfahrens? Egal, seien die Formalien an dieser Stelle außen vor gelassen. Denn sollten die 27 Millionen Gegenstand der Aburteilung gewesen sein, dann ist das ein Willkürurteil. Das nichts mit unabhängiger Justiz zu tun hat, sondern als Kniefall vor der Macht eines Fußballvereins, seiner Sponsoren und den Fans auf der Straße vor schuldangemessener Bestrafung kapituliert.

Die logische Konsequenz - neue Anklage wegen Steuerhinterziehung

Der Schoß ist noch fruchtbar, aus dem neuerliche Vorwürfe wegen weiterer Beträge der Steuerhinterziehung durch Hoeneß kriechen könnten. Und dann ist nur eines logisch, wenn die bayerische Justiz wieder zur gesetzlichen Funktionalität zurückkehren sollte: eine neue Anklage wegen Steuerhinterziehung.


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Sexueller Missbrauch - Arzt und Patient - Behandlungsverhältnis

Missbrauch Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses

Es ist nichts Neues und gerade deshalb immer wieder erstaunlich, dass es sich noch immer nicht bei allen  Ärzten, Physiotherapeuten und Heilpraktikern herumgesprochen hat:

Sex mit Patienten im Rahmen der Behandlung ist auch dann strafbar, wenn dieser im gegenseitigen Einvernehmen stattfindet.

Sexueller Missbrauch durch Heilpraktiker unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses

Ein Heilpraktiker hatte sich vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Verstoß gegen § 174c StGB zu verantworten und wurde zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Berufung wurde verworfen. Die Revision zum Kammergericht blieb ohne Erfolg.Der Heilpraktiker hatte über einen langen Zeitraum eine Patientin mit Akupunktur behandelt. Es waren Dutzende von Sitzungen, jeweils 30 Minuten und – weil man sich lange kannte – für einen Freundschaftspreis von 10 € statt der üblichen 40 €. Gelegentlich massierte der Heilpraktiker die Patientin nach der Akupunktur auch, er sah das aber lediglich als Freundschaftsdienst und nicht als Bestandteil der Behandlung an. Nach der letzten Akupunktur bot er seiner Bekannten wieder eine Massagen an, die sie auch annahm. Die verlief dann aber anders als die anderen massagen. Es kam zu  eindeutigen sexuellen Handlungen des Heilpraktikers an der Patientin, die über mehrere Minuten andauerten und mit ihrem Orgasmus endeten. Sie widersprach während der Massage dem Geschehen nicht und es geschah wohl in ihrem Einverständnis. Aber Tage später  erstattete sie dann Strafanzeige gegen den Heilpraktiker.

Sexueller Missbrauch – Verteidigung des Heilpraktikers

Der Heilpraktiker verteidigte sich aus seiner Sicht – die eines juristischen Laien – durchaus nachvollziehbar. Er räumte die ihm vorgeworfenen Handlungen unumwunden ein. Er stellte sich dann auf den Standpunkt, die Massage habe nicht zur Behandlung gehört, so dass die sexuellen Handlungen außerhalb des Behandlungsverhältnisses gelegen hätten und daher §174c StGB nicht greife.

Das Kammergericht  - Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses

Dieser Rechtsargumentation schob letztlich auch das Kammergericht Berlin in seinem ausgeführten Beschluss einen eindeutigen Riegel vor. Der Beschluss enthält zwar Tatsachenbehauptungen, die nicht festgestellt wurden. So wird dort unrichtig behauptet, der Heilpraktiker habe der Patientin zwei zusätzliche Nadeln gesetzt, die ihm die sexuellen Handlungen erst möglich machten oder sie unterstützten. Das hat keine Tatsacheninstanz jemals festgestellt, geschweige denn wurde das in den vorangegangenen Urteilen behauptet. Auch die Behauptung des Revisionsgerichts, das sei alles gegen den Willen der Patientin erfolgt, ist mehr als fragwürdig. Sei es drum: die restriktive Gesetzgebung zu § 174c StGB wird konsequent angewendet wie man an der Entscheidung des Kammerichts entnehmen kann.

Sexueller Missbrauch – gefährlicher Vorwurf gegen Ärzte, Physiotherapeuten und Heilpraktiker

Die Regelung des § 174c StGB mag restriktiv sein. Sie ist auch in Teilen umstritten, gerade wenn es um einvernehmliche sexuelle Handlungen geht. Aber alle Ärzte, Physiotherapeuten und Heilpraktiker sollten wissen, wie sie sich gerade unter Berücksichtigung der Rechtslage verhalten sollten. Mehr Hinweise dazu finden sich auch hier.


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Untreue - Anklage - Staatsanwaltschaft reicht Informationen durch

Untreue Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Anklage gegen Ex-Geschäftsführer wegen Verdacht der Untreue über 147 Millionen Euro

Dem Inhaber und zugleich ehemaligen Geschäftsführer der Wölbern Invest GmbH wird mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg Untreue vorgeworfen. Der Ex- Geschäftsführer soll in insgesamt 360 Fällen gewerbsmäßig handelnd 147.000.000 € veruntreut haben. Bei Wölbers Invest handelt es sich um ein Emissionshaus. Aus insgesamt 30 geschlossenen Fonds soll mehrfach Geld abgezogen und an die niederländische Wölbern Invest B.V. überwiesen worden sein. Dafür seien möglicherweise wertlose Anleihen ausgegeben worden.

Die Wölbern Invest B. V. befindet sich laut Bekanntmachung des Amtsgerichts Hamburg ebenso wie die Wölbern Verwaltungs GmbH in einem Insolvenzverfahren. Bei der Muttergesellschaft Wölbern Invest KG hat der Insolvenzverwalter bereits Ende Dezember angezeigt, dass  für ein Insolvenzverfahren nicht genügend Masse vorhanden sein soll.

Verdacht der Untreue und Prüfung der Eröffnung des Hauptverfahrens

Nun prüft das Hamburger Gericht, ob genügend Verdachtsmomente bestehen, um ein Hauptverfahren gegen den Ex - Geschäftsführer zu eröffnen (Az 630/Kls 1/14).

Tatverdacht der Untreue und Prüfung der Haftverhältnisse - Haftbefehl

Parallel soll das Oberlandesgericht Hamburg geprüft haben, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft Schultes fortbestehen. Die 6-Monatsfrist lief am 23. März ab. Das Ergebnis ist hier derzeit nicht bekannt.

Das Fondshaus Wölbern hatte rund 1,4 Milliarden Euro überwiegend in Immobilienfonds investiert und dafür rund 40.000 Anleger geworben.

 Staatsanwaltschaft plaudert über den Vorwurf der Untreue mit den Medien

Zu häufig, daher nicht erstaunlich, aber in höchstem Maße kritikwürdig ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die offensichtlich und  ausweislich von Spiegel wieder einmal Informationen aus den Ermittlungsakten in nicht unerheblichen Umfang an die Medien durchreichte. Es kann dahin gestellt werden, ob sich der ehemalige Geschäftsführer der Untreue schuldig gemacht hat oder eben nicht. Die Staatsanwaltschaft verkennt, dass bis zum Urteil die Unschuldsvermutung für den Angeklagten streitet und zu streiten hat!

Das gilt um so mehr, weil Betrug und Untreue bekanntlich zu den juristisch kompliziertesten Straftatvorwürfen gehören, die das Strafgesetzbuch kennt. Spielen dabei noch schwierig zu beurteilende Sachverhalte aus dem Bereich der Wirtschaft eine Rolle, sollte sich eine Anklagebehörde nicht zu siegessicher zeigen.