Gesetzesinitiative für ein Verbandsstrafgesetzbuch
Auf Initiative des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen (Gesetzinitiative) soll ein Gesetzesantrag zur Schaffung eines Verbandsstrafrechtes in den Bundesrat eingebracht werden. Der inzwischen veröffentlichte „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden“ soll noch in diesem Jahr in der Justizministerkonferenz der Länder diskutiert werden.
Als Hintergrund dieser Gesetzesinitiative wird in der Begründung hierzu u.a. auf die ständig wachsende Zahl von Wirtschaftsverbänden, egal ob in Form von Kapital- oder Personengesellschaften in der Wirtschaft und ihres wachsenden Einflusses dieser Organisationsstrukturen auf das Verhalten der Menschen verwiesen. Während der Einzelne in diesen Strukturen bei Fehlverhalten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, fehlt es an effektiven Möglichkeiten auch das schuldhafte Versagen der entsprechenden Aufsichtsstrukturen des Unternehmens zu verfolgen. Das Versagen des Unternehmens als Wirtschaftsstruktur kann nicht effektiv sanktioniert werden. Es fehle auch ein effektiver Anreiz in den Unternehmen zur Entwicklung einer „Kultur von Unternehmenscompliance„.
Der Anteil der Wirtschaftskriminalität an den insgesamt bekannt gewordenen Straftaten liegt zwar lediglich bei etwa 2% aller Straftaten, es entfallen jedoch über die Hälfte des in polizeilichen Statistiken ausgewiesenen Gesamtschadens von 8 Mrd. EURO auf Wirtschaftsstraftaten.
Als Sanktionen gegen diese Unternehmen sind in einem sog. Verbandsstrafgesetzbuch u.a. Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Ausschluss von Subventionen und von der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Auflösung vorgesehen.