Schaden durch Hausdurchsuchung im Unternehmen – Schadenersatzpflicht
Schaden wegen Durchsuchung und Schadenersatz für Vermieter
Dem Vermieter einer Wohnung steht für einen Schaden, der im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Mieter verursacht worden ist, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu.
Ein solcher Anspruch wäre jedoch zu verneinen, wenn der Vermieter weiß bzw. davon erfährt oder es sich ihm aufdrängen muss, dass die Wohnung für die Begehung von Straftaten, die Lagerung von Diebesgut oder Drogen benutzt wird oder werden soll, und er gleichwohl den Mietvertrag abschließt oder von einem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht ( BGH vom 14.3.2013 – III ZR 253/12 , zfs 2014,618).
Schaden nach Durchsuchung der Geschäftsräume eines Unternehmens
Diese Rechtsprechung ist aus unserer Sicht auch anwendbar, wenn ein Schaden bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines Unternehmens durch die Polizei verursacht wird.