Beschuldigtenvernehmung zur Erpressung eines Geständnisses
Das Berliner Landeskriminalamt schoss bei einer Beschuldigtenvernehmung weit über das Ziel hinaus. Es vernahm eine Beschuldigte im Dezember 2012 im Krankenhaus, nachdem sie bereits über 38 Stunden ohne Schlaf war. Sie hatte zuvor ohne fremde Hilfe ein Kind zur Welt gebracht und dabei mehrere Liter Blut verloren. Nach der Geburt wurde sie ohnmächtig aufgefunden und in ein Krankenhaus verbracht. Als die Beamten nachts zur Vernehmung in`s Krankenhaus einrückten, stand die Mandantin unter schlaffördernden Medikamenten. Mit der Bluttransfusion war noch nicht begonnen worden. Das alles hielt die Beamten von einem mehrstündigen Verhör nicht ab. Immer wieder konfrontierten sie die Mandantin mit dem Vorwurf, ihr Kind nach der Geburt getötet zu haben. Sie stritt das zunächst vehement ab. Irgendwann hielt sie dem auf sie ausgeübten Druck nicht mehr stand und legte ein „Geständnis“ ab.
Der „erstaunlich frische Eindruck“ der Beschuldigten bei dem Verhör
Später sagten die als Zeugen vor dem Landgericht Berlin vernommenen Vernehmungsbeamten fast wortgleich und wie auswendiggelernt aus, die Angeklagte habe keine Ermüdungserscheinungen bei der Beschuldigtenvernehmung gezeigt. Im Gegenteil, sie habe sogar einen „erstaunlich frischen Eindruck“ gemacht. Komisch ist nur, dass die Mandantin zu Beginn ihrer Vernehmung ausgesagt hatte, dass sie sich nicht gut fühle und lieber nicht vernommen werden wolle. Vier lange, quälende Stunden zog sich die Vernehmung hin. Stolz verließen die LKA-Beamten das Krankenhaus, im Gepäck ein „Geständnis“, wonach die Beschuldigte ihr Neugeborenes getötet haben soll (Neonatizid).
Landgericht: Beschuldigtenvernehmung keine rechtsstaatswidrige Vernehmungsmethode
„Natürlich“ glaubte das Landgericht Berlin den Aussagen der Vernehmungsbeamten, wie kann es anders sein: Beamte sind immer glaubwürdig, ist auch ihre Aussage vom objektiven Gehalt her noch so unglaubwürdig. Und was sind schon 38 Stunden ohne Schlaf: für das Landgericht kein Grund, von Müdigkeit, erst Recht nicht von Übermüdung auszugehen. Der zuvor von mir als Verteidiger eingebrachte Verwertungswiderspruch gegen die Beweisverwertung der Beschuldigtenvernehmung platzte „selbstverständlich“, das Landgericht stellte sich taub und sah in der Beschuldigtenvernehmung keine rechtsstaatswidrige Vernehmungsmetode (§136 a StPO).
Bundesgerichtshof hebt auf Revision das Urteil auf und liest dem Landgericht die Leviten
Meine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin war erfolgreich. Mit Beschluss vom 26. Oktober 2014 hob der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes das Urteil auf. Interessant ist die Begründung des BGH, mit der sowohl das Vorgehen der Polizei als auch des Landgerichts Berlin mit selten klaren Worten kritisiert wurden. Der Beschluss ist hier nachzulesen. Über den Fall berichtete ich bereits hier , hier und auch hier.
Der bei Beschuldigtenvernehmung ermüdete Manager und Geschäftsführer eines Unternehmens
Warum berichten wir über den Fall, bei dem es um Kindstötung und somit um Totschlag geht, auch auf unserer auf das Wirtschaftsstrafrecht ausgerichteten Webseite? Es ist einfach gesagt: gerade Manager und Geschäftsführer von Unternehmen wie einer GmbH, einer Aktiengesellschaft (AG) oder eines Einzelunternehmens leiden oft unter permanentem Schlafmangel. Lassen Sie sich bei überraschenden Vernehmungen, etwa bei einer plötzlichen Hausdurchsuchung im Unternehmen, nicht vernehmen. Machen Sie konsequent von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch!