Am 17. Juli 2013 hat die Europäische Kommission ihren Verordnungsvorschlag zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgestellt. Die EU-Staatsanwaltschaft soll für Straftaten, die gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtet sind, ausschließlich zuständig sein. Der Kommissionsvorschlag sieht dabei eine dezentrale Struktur vor. Über die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der EU-Staatsanwaltschaft sollen die nationalen Gerichte entscheiden. Justizkommissarin Reding hofft, dass die EU-Staatsanwaltschaft ihre Arbeit bereits zum 1. Januar 2015 aufnimmt. (Auszug aus der Pressemeldung des DAV v. 18.7.13)