Fachanwalt für Strafrecht , Bespitzelung
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Frage nach Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch begleitet die Menschheit wahrscheinlich seit Jahrtausenden, mit Sicherheit aber bis in die Gegenwart und zwar ganz unabhängig davon, ob ein Staat das Spitzeln duldet, spitzeln lässt,  sich der spitzelnde Staat als Rechtsstaat und demokratisch versteht oder von anderen als Diktatur verstanden wird. Gerade erleben wir, wie Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch in den USA bei google & Co. funktionieren soll. Der Spiegel berichtete.

Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch in Deutschland?

In Deutschland ist Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch gesetzlich geregelt. Danach dürfen Ermittlungsbehörden oder Geheimdienste  personenbezogene Daten ohne Zustimmung des Betroffenen auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses zur Verfügung gestellt werden. Wer personenbezogene Daten Dritten zur Verfügung stellt ohne hierzu ermächtigt zu sein, handelt rechtswidrig und macht sich u. U. strafbar.

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Wir müssen also zur Kenntnis nehmen, dass auch in Deutschland Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch zulässig sein kann. Natürlich ist es kein Datenmissbrauch mehr, wenn alles nach dem Gesetz zulässig ist.  Es ist gängige Praxis, dass sich Polizei oder Staatsanwaltschaft an Unternehmen wenden und die Herausgabe von Unternehmensdaten fordern, insbesondere von Daten ihrer Mitarbeiter oder Kunden. Spätestens dann ist es Zeit für ein Unternehmen, anwaltlichen Rat einzuholen. Spitzeln, Bespitzelung und Datenmissbrauch ist manchmal zu verhindern.