Hunderte von Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Verantwortliche von Unternehmen mit Sitz in verschiedensten Bundesländern eingeleitet. Dabei sollen nach hiesigen Erkenntnissen eine Vielzahl von Hausdurchsuchungen bzw. Durchsuchungen der Geschäftsräume stattgefunden haben (Stand Juni 2018) .
Das Hauptverfahren würde sich hauptsächlich gegen einen Verantwortlichen zweier Firma richten, der hunderte andere Firmen beraten haben soll. Für diese Beratungen sollen Fördermittel eines Bundesministeriums abgerufen worden sein. Das Bundesministerium habe in entsprechenden Zuwendungsbescheiden die hälftigen Kosten für die Beratungen mit sogenannten „Innovationsgutscheinen“ gefördert. Bei den jeweils abgerufenen Summen soll es sich jeweils um fünfstellige Beträge gehandelt haben.
Aus gutem Grund geben wir für betroffene Geschäftsführer, Prokuristen und andere Verantwortliche der Unternehmen folgende Ratschläge:
Aus der eigenen Erfahrung weiß ich, dass Großverfahren (sogenannte Umfangsverfahren) der Staatsanwaltschaften, die in den vergangenen Jahren oft gegen hunderte Einzelpersonen geführt wurden, gerade auch auf Druck effizienter Strafverteidigung eingestellt werden mussten. Erinnert sei dabei nur an ein Großverfahren in Berlin gegen über hundert Ärzte des DRK wegen angeblichen Abrechnungsbetrugs. Wie dieser Beitrag zeigt, konnte auch hier die Einstellung des Ermittlungsverfahrens für meinen Mandanten erreicht werden.
Diese Erfahrung betrifft auch Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug. Subventionsbetrug lässt sich auch nicht dadurch begründen und herreden, in dem z.B. das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung in Brüssel gleich mehrfach gegen einen meiner Mandanten zum gleichen Sachverhalt Strafanzeige in Deutschland stellte. Einen Beitrag dazu finden Sie hier. Die Verfahren mussten immer wieder gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden. Die Quantität besagt eben nichts über die Qualität der Ermittlungen. Dennoch sind Sie aus den vorgenannten Gründen gefährlich für das Unternehmen und die betroffenen Personen der Leitungsebene.
Reagieren Sie professionell und gleichzeitig gelassen, wenn Sie von den Ermittlungen gegen Sie erfahren. Suchen Sie einen Rechtsanwalt und nicht die Polizei auf. Gerne können Sie uns über die Kanzleien am Kurfürstendamm in Berlin Charlottenburg oder die in der Zimmerstraße in Berlin Mitte kontaktieren.