Steuerfahndung und Mitarbeiter von Zoll und Polizei stehen plötzlich und unerwartet vor Ihrer Wohnungstür oder vor den Toren Ihres Unternehmens. Was ist zu tun? Wie verhalten Sie sich jetzt am besten? Welche Schritte sind zu tun? Welche Befugnisse haben die Ermittlungsbeamten?
Die vor der Tür stehenden Beamten der Steuerfahndung haben sich vorzustellen und Ihnen den Grund Ihrer Gegenwart zu offenbaren. Sie werden Ihnen einen Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Sie haben genug Zeit, sich diesen genau durchzulesen. Verfallen Sie nicht in Panik. Schauen Sie sich diesen Beschluss genau an. Wenn Sie ihn nicht verstehen, so fragen Sie nach. In diesem Durchsuchungsbeschluss steht warum und weshalb die Durchsuchungsmaßnahme vom Richter angeordnet wurde und was genau wonach durchsucht werden darf.
Sie haben das Recht – bevor die Durchsuchungsmaßnahme beginnt – mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu sprechen. Ihnen muss die Möglichkeit eröffnet werden, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Für diese Zwecke unterhalten wir eine NOTFALLNUMMER.
Ihr Steuerberater oder Anwalt wird Ihnen sagen können, wie Sie sich nun verhalten sollen.
Erreichen Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater nicht, weil die Beamten schon morgens um 6.00 Uhr vor der Tür stehen, so sollten Sie folgende HINWEISE beachten:
Setzen Sie sich anschließend mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt in Verbindung und legen Ihm den Durchsuchungsbeschluss und das Sicherstellungsprotokoll vor.
Ich bin ein auf die Abwehr von Steuerstrafvorwürfen spezialisierte Strafverteidiger, der zu diesem Zwecke eng mit auf dem Gebiet der Vermeidung und Abwehr von Steuerstrafverfahren erfahrenen Steuerberatern zusammen arbeitet.