Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht duldet keinen Aufschub für die Betroffenen. Auch im Wirtschaftsstrafrecht gilt der Grundsatz:
Sobald Sie Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erlangt haben, sollten sofort Fachanwälte beauftragt werden.
Die Anwälte können dann sofort bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen und durchsetzen. Schon hier ist schnelles Handeln und Durchsetzungskraft der Strafverteidiger gefragt, damit die Staatsanwaltschaft auch unverzüglich Akteneinsicht gewährt. Nicht selten versuchen die Ermittlungsbehörden die Anwälte möglichst lange von einer Akteneinsicht fernzuhalten. Das behindert die Strafverteidigung erheblich und ist verlorene Zeit für den Mandanten.
Frühe Aktenkenntnis trägt oft ganz entscheidend dazu bei, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen und Vermögensbeschlagnahme zu verhindern.
Das klingt selbstverständlich, wird aber von manchem Betroffenen leicht unterschätzt. Viele Betroffene verdrängen zunächst das Problem und erkennen nicht, dass sie sich damit entscheidende Verteidigungsmöglichkeiten verbauen, die zu späterem Zeitpunkt gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt bestehen.