Wir sind für Sie als Rechtsanwälte am Wochenende und an Feiertagen, natürlich auch in der Nacht in Bereitschaft. Das betrifft klassische Notfälle wie Festnahmen, drohende Untersuchungshaft und Hausdurchsuchungen (Durchsuchung der Geschäftsräume und Wohnräume).
Sollte wir nicht nach wenigen Klingelzeichen abheben, rufen Sie bitte mehrfach durch. Ein schnellstmöglicher Rückruf ist zugesagt, wenn Ihre Telefonnummer sichtbar ist.
Zu den typischen Notfällen gehört die Festnahme. Es kann die Untersuchungshaft drohen. Die Untersuchungshaft muss von einem Richter in einem Anhörungstermin, der auch an Wochenenden und Feiertagen stattfinden kann, durch Beschluss angeordnet werden. Es ist zur Verhinderung des Haftbefehls wichtig, dass Sie sofort einen Rechtsanwalt beauftragen und er bei Vorführung beim Haftrichter anwesend ist.
Wenn Haftbefehl erlassen wird, hat der Betroffene die Möglichkeit der Haftbeschwerde. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt frühzeitig an seiner Seite zu haben.
Auch im Falle der Hausdurchsuchung ist die sofortige Beauftragung eines Rechtsanwalts wichtig. Weil Eile geboten ist. Die Polizei wird mit dem Beginn der Hausdurchsuchung warten bis ein Rechtsanwalt vor Ort eingetroffen ist.
Sie haben jederzeit das Recht auf Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger. Dazu finden Sie mehr unter Verhaltensregeln im Strafrecht.
Bitte beachten Sie, dass der Notruf ausschließlich für tatsächliche Notfälle zur Verfügung steht. Das gilt also für die Situationen, in denen ein Strafverteidiger und Rechtsanwalt in wie in den o. g. Fällen sofort tätig werden muss und die Angelegenheit keinen Aufschub bis zum Tag oder zum nächsten Werktag duldet.