Welchen Strafverteidiger Sie konsultieren ist allein Ihre Entscheidung. Sie können sich an Rechtsanwalt Oliver Marson wenden. So ist Ihr Zugang zu einem Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht abgesichert.
Sie können mich auch eine E-Mail senden. Über die hier angegebene E-Mailadresse bin ich über das Sekretariat jederzeit erreichbar.
In umfangreichen und schwierigen Mandatsangelegenheiten empfiehlt es sich manchmal, den Auftrag an mehrere Rechtsanwälte zu erteilen.
Jeweils nur ein Strafverteidiger für jeweils einen Betroffen im selben Strafverfahren
Bitte beachten Sie, dass im selben Strafverfahren mit mehreren Beschuldigten oder Angeklagten nur jeweils einer der Betroffenen von einem der Strafverteidiger verteidigt werden darf. Die Strafverteidigung mehrerer Betroffenener durch einen Strafverteidiger ist gesetzlich unzulässig (unzulässige Mehrfachverteidigung).
Jeder Beschuldigte oder Angeklagter kann bis zu drei Rechtsanwälte zu seiner Strafverteidigung wählen. Die Wahl mehrer Strafverteidiger ist dann empfehlenswert und auch erforderlich, wenn es sich um umfangreiche Strafverfahren mit umfangreichen Ermittlungsakten, mit einer schwierigen Rechtslage handelt oder auch eine Vielzahl von Hauptverhandlungstagen vor Gericht zu absolvieren sind. Das trifft auf Wirtschaftsstrafverfahren in aller Regel immer zu.
Sie können sich für die Vereinbarung eines Termins an das Sekretariat in Berlin-Charlottenburg wenden.