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Mobil-Forensik - der EU-Standard kommt (Gastbeitrag)

Mobil-Forensik
Dr. Uwe Ewald

Ein wichtiger Schritt zu EU-weiten Standards der Mobil-Forensik - Durchbruch für die digitale Beweisführung in Strafverfahren

Im März 2022 wurde nach fast dreijähriger Arbeit im Rahmen des FORMOBILE-Horizon-2020-Projekts ein sog. CEN Workshop Agreement (CWA 17865) – einer Vorstufe zu einem folgenden ISO-Standard – unter dem Titel „Requirements and Guidelines for a complete end-to-end mobile forensic investigation chain“ veröffentlicht.

Damit wird erstmals ein strukturierter Versuch unternommen, alle wesentlichen Erfordernisse, die für die digitalforensische Ermittlungen mit Daten von mobilen Geräten anwendungsbereit zu beschreiben, die für eine zuverlässige, transparente und nachvollziehbare Präsentation von digitalen Beweisen aus mobilen Geräten, besonders Smartphones, in der Beweisaufnahme zu beachten sind.

Diese Vereinbarung von Kriterien und Standards (CWA) bietet einen Leitfaden an, der einerseits eine zuverlässige digitalforensische Datenverarbeitung durch IT-Forensiker sichern soll und andererseits eine Orientierung für die nachträgliche Überprüfung der Qualität desselben in der Beweisaufnahme darstellt.

Dieses CEN-Workshop-Agreement (CWA) befasst sich mit dem Personal, den forensischen Tools, den Verarbeitungsprozessen und dem rechtlichen und ethischen Rahmen für die mobile Forensik und umfasst die folgenden Themen: Zuständigkeiten, Beschlagnahme von Geräten, Datenaufbewahrung, Datenerfassung, Prüfung und Analyse der Daten, Dokumentation aller Untersuchungsschritte, Berichterstattung, Auswertung und Weitergabe von Informationen an andere Ermittlungsbehörden  sowie rechtliche und ethische Überlegungen.

Leitlinien – hilfreich bei der Überprüfung digitaler Beweise aus mobilen Geräten

Die häufig anzutreffenden Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit digitaler Beweise während der Beweisaufnahme im Strafverfahren durch die beteiligten Strafjuristen, können in Anwendung der Leitlinien des CWA überwunden werden.

Die im CWA zu findende detaillierte Beschreibung der konkreten Erfordernisse, welche bei der digitalforensischen Arbeit mit Daten von z.B. Smartphones durch die Ermittler zu beachten sind, ergibt sich gewissermaßen eine Folie für die nachträgliche, fallbezogene Überprüfung der Verarbeitungsschritte und damit die Möglichkeit der Einschätzung der Zuverlässigkeit und des Beweiswertes der vorgelegten Beweise.

Für die meisten Strafjuristen dürften aber derzeit selbst diese Leitlinien noch zu abstrakt und zu „technisch“ sein, um sie in einem konkreten Fall effektiv, das heißt auch mit zeitlich vertretbarem Aufwand, sicher anzuwenden.

Deshalb wurden in einem weiteren Schritt Hinweise zur Erarbeitung einer fallbezogenen Checkliste erarbeitet, die eine konkrete Anwendung der in den „Requirements and Guidelines for a complete end-to-end mobile forensic investigation chain“ beschriebenen Standards im Zuge ihrer eigenständigen Überprüfung durch Strafjuristen ermöglichen soll.


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Coronazuschuss und zweckgebundenes Darlehen ein Fall der Untreue

Coronazuschuss, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Coronazuschuss: Im Jahre 2020 konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss von bis zu 1.500 EUR zahlen. Was hat nun dieser Coronazuschuss und ein zweckgebundenes Darlehen gemeinsam?

Untreu verhält sich, wer auf Grund eines Treueverhältnisses fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen hat und missbraucht oder verletzt.

Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§266 I StGB)

Unterfälle der Untreue sind das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und der Scheck- und Kreditkartenmissbrauch gemäß § 266b StGB.

Coronazuschuss 2020

Arbeitgeber konnten ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.  Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen blieben hiervon unberührt. Diese  Beihilfe blieb auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Die Grünen und der Coronazuschuss

Zum Jahreswechsel wartete der Bundesvorstand der Grünen mit der Überraschung auf, dass er sich aus der Parteikasse auch selbst diesen Coronazuschuss von 1.500 EUR extra auszahlte. Der Bundesvostand hatte also nicht nur beschlossen, den steuerfreien Coronzuschuss an seine Mitarbeiter, sondern auch an alle Mitglieder des Bundesvorstandes selbst auszuzahlen. Dies begründet den Anfangsverdacht einer Untreue, so die Berliner Staatsanwaltschaft und eröffnete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Untreue.

Die Staatsanwaltschaft Berlin führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder des Bundesvorstands der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ wegen des Anfangsverdachts der Untreue. Gegenstand des Verfahrens ist die Bewilligung eines „Corona-Bonus“ durch die Mitglieder des Bundesvorstands an sich selbst im Jahr 2020. Dem Verfahren liegen mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen zugrunde, die sich auf die Medienberichterstattung über einen Bericht der Rechnungsprüfer der Partei bezogen, wonach die Bewilligung gegen „interne Regelungen“ verstoßen habe.  (Pressemitteilung vom 20.01.22)

Da hier ausdrücklich auf parteiinterne Regelungen Bezug genommen wird, ist fraglich, ob das Verhalten des Bundesvorstandes der Grünen tatsächlich den Tatbestand der Untreue erfüllt. Vermutlich wird hier die Staatsanwaltschaft aus eher sachfremden Erwägungen Milde walten lassen. Nach dem Motto: Die Großen lässt man laufen und die Kleinen werden gehängt.

Das zweckgebundene Darlehen

Hat sich der Darlehensnehmer Untreu im Sinne von § 266 StGB verhalten, wenn er die Darlehenssumme nicht entsprechend der Darlehensvereinbarung zweckgerecht verwendet?

Das OLG Naumburg meint möglich, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Auch in diesem entschiedenen Fall ging es um eine Subvention. Diesmal um einen Zuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und einer Investitionszulage. Der Darlehensnehmer hatte sich im Darlehensvertrag gegenüber der Bank verpflichtet, die vom Finanzamt erhaltene Investitionszulage zur Tilgung des Darlehens zu verwenden. An diese zusätzliche Vereinbarung hielt sich der Darlehensnehmer nicht und verwendete die Investitionszulage für andere Zwecke. Eine Untreue liegt dennoch nicht vor, weil der Darlehensnehmer gegenüber dem Darlehensgeber grundsätzlich nicht treupflichtig ist. Der Darlehensnehmer handelt nicht im fremden, sondern im eigenen Interesse. Über den Mitteleinsatz entscheidet der Darlehensnehmer, selbst für die er ein zeitlich befristetes Kapitalnutzungsrecht erhalten hat. Untreue kann eine zweckwidrige Verwendung der Mittel nur dann sein, wenn der Darlehensvertrag Elemente einer Geschäftsbesorgung aufweist und dadurch fremdnützige Vermögensinteressen den wesentlichen Inhalt des Darlehensvertrages ausmachen. Allgemeine schuldrechtliche Verpflichtungen im Darlehensvertrag begründen jedoch keine Vermögensbetreuungspflichten (OLG Naumburg, Beschluß vom 19.10.21- 1 Rv 152/21 -, StraFo 22, 36). Damit ist allerdings noch nichts dazu gesagt, ob sich der Darlehensnehmer nicht des Betruges schuldig gemacht haben könnte.


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Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf - Die Bande - Teil 8

Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess im Lockdown aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Die Bande
Landgericht Düsseldorf

Mal eine lustige Hauptverhandlung. Ein Reisetagebuch in mehreren Teilen: Teil 1, Teil 2, Teil 3 , Teil 4 und Teil 5 sowie Teil 6 und Teil 7gab es schon. Heute nun Teil 8 meines Reisetagebuches.

Inzwischen sind wir, wenn ich mich nicht völlig verrechnet habe, in unserem Wirtschaftsstrafprozess beim 31. Hauptverhandlungstag.

Manchmal sind die Termine lang und manchmal kurz. Manchmal lang- und manchmal kurzweilig. Manchmal sind sie interessant und man kann echt etwas dazulernen und manchmal sind sie so uninteressant, dass man aufpassen muss, nicht einzuschlafen.

Heute war mal ein Termin, der lustig war.

Die Bande

Den Angeklagten wird u.a. bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Mit Erstaunen schauen dann Zeugen auf die aktuelle Anklagebank und sehen nur zwei Angeklagte und wundern sich, dass da nicht mehr sitzen.

So auch der Zeuge heute. Geladen war ein Makler aus Wuppertal, der dem Gericht etwas über die von ihm vor Jahren angebotenen Immobilien erzählen sollte.

Nachdem das Gericht und der Staatsanwalt Fragen gestellt hatten, war die Riege der Verteidiger mit der Befragung des Zeugen an der Reihe. Inzwischen hatte es sich etwas eingebürgert, dass ich der erste der fragenden Verteidiger bin. Ich wollte gerade mit der ersten Frage ansetzen, als mich der Zeuge fragte, wer ich denn sei.

Normalerweise haben die Zeugen im Gerichtssaal keine Frage zu stellen, aber diese Frage war völlig berechtigt. So stellte ich mich und gleich meinen Kollegen und unseren Mandanten, den von uns verteidigten Angeklagten vor.

Darauf meinte er noch, er würde gern wissen, was unserem Mandanten denn vorgeworfen würde. Auch diese Frage war ich noch bereit, dem Zeugen zu beantworten und sagte höflich, dass ihm bandenmäßiger Betrug vorgeworfen werde. Darauf schaute mich der Zeuge erstaunt an und meinte: Wo ist denn die Bande?

Wir Verteidiger darauf: Das wissen wir auch nicht!

Da hakte dann doch der Vorsitzende Richter ein und meinte mit verschmitztem Lächeln: „Ja dann sind wohl wir das“ und schaute nach links und rechts zu seinen beisitzenden Richtern der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf.

Damit waren alle Verteidiger einverstanden.

Wie man sehen kann, mag es auch mal nicht so trocken und auch schon mal lustig im Gerichtssaal zugehen.


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Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf - Deutsche Bahn - Teil 7

Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess im Lockdown aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Deutsche Bahn
Deutsche Bahn - Hbf. Berlin

Deutsche Bahn im Lockdown – eine Hauptverhandlung in Krisenzeiten. Ein Reisetagebuch in mehreren Teilen: Teil 1, Teil 2, Teil 3 , Teil 4 und Teil 5 sowie Teil 6 gab es schon. Heute nun Teil 7 meines Reisetagebuches.

Nach einer kleinen Unterbrechung ging es heute mal wieder nach Düsseldorf.  In meinem Wirtschaftsstrafverfahren haben uns jetzt ein paar liebe Kollegen verlassen. Ein Teil der Angeklagten hat es vorgezogen, sich geständig einzulassen und nun werden sie in getrennten Verfahren vermutlich milde abgeurteilt. Mein Mandant dagegen möchte sich weiter gegen die Vorwürfe verteidigen, was nicht nur sein gutes Recht ist, sondern nach meiner Einschätzung auch gute Chancen auf Erfolg hat.

So war es wieder mal an der Zeit mit einem Zug der Deutschen Bahn von Berlin nach Düsseldorf zu fahren. Diesmal allerdings mit einer ordentlichen Verspätung von 130 Minuten. Auf der Strecke zwischen Hannover und Bielefeld (wobei es ja Bielefeld gar nicht geben soll) war eine Brücke defekt. So musste der ICE wegen fehlender nutzbarer Parallelstrecken einen riesigen Umweg fahren. Der Zug fuhr eine eingleisige Strecke über Dörfer, deren Namen man nicht aussprechen und die man sein Leben lang nicht kennen lernen will.

Tröstlich war allerdings das Informationsmanagement des Zugpersonals.

Schon nach kurzer Zeit kam die erste Durchsage, dass die Strecke gesperrt ist und sowie man wisse, wie es jetzt weiter geht, würde man uns informieren. Nach etwa weiteren 20 Minuten Stillstand kam die Ansage, dass eine Brücke beschädigt sei und man eine Ausweichstrecke nutzen müsse. Dies würde zu einer Verspätung von ca. einer Stunde führen. Hierfür entschuldigte man sich schon mal. Das fand ich ehrlich gesagt gut und so war man beruhigt, dass sich die Deutsche Bahn kümmert und offensichtlich den Zug nicht einfach vergessen hat.

Als wir dann auf dieser freien eingleisigen Ausweichstrecke waren, kam es nochmals zu einem längeren Halt. Das Bahnpersonal informierte uns erneut und zwar jetzt darüber, dass ein entgegenkommender Zug uns erst passieren müsse, bis es weiter geht. Auch diese Durchsage fand ich recht tröstlich und machte mir Hoffnung auf eine baldige Weiterfahrt.

Nachdem wir wieder auf der regulären Strecke waren, kam das Begleitpersonal der Deutschen Bahn noch durch und verteilte an alle Reisenden ein „Fahrgastrechte-Formular“ für die anteilige Erstattung des Reisepreises.

Vielen Dank an das professionelle Zugbegleitpersonal des ICE von Berlin nach Düsseldorf. Es waren Mitarbeiter, die Ihrer Aufgabe gerecht wurden und versucht haben, das Beste aus der Situation zu machen.


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Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf - Der Karneval - Teil 6

Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess im Lockdown aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Karneval
Die Düsseldorfer Kö Winter 2021

Karneval im Lockdown – eine Hauptverhandlung in Krisenzeiten. Ein Reisetagebuch in mehreren Teilen: Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4 sowie Teil 5 gab es schon. Heute nun Teil 6 meines Reisetagebuches.

Düsseldorf ist eine deutsche Karnevalshochburg. Wann es mit dem Düsseldorfer Karneval erstmals los ging ist wohl nicht überliefert. Auf jeden Fall werden schon Karnevalsveranstaltungen seit 1360 urkundlich erwähnt. Seitdem wird in Düsseldorf Jahr für Jahr, beginnend mit dem symbolischen Erwachen des Hoppeditz am 11. November, die "Fünfte Jahreszeit" eingeläutet, die dann mit dem Aschermittwoch endet.

Als Berliner ist mir diese "Jahreszeit" des Karnevals eher fremd. Lediglich als Kinder haben wir in der Schule, und später als Studenten, Fasching gefeiert. Große Strassenumzüge gab es bei uns nicht. Auch die nach 1990 nach Berlin gezogenen Bonner Beamten haben daran nichts ändern können. Karneval in Berlin ist eher eine Randerscheinung.

Umsomehr hatte ich dieses Jahr gehofft, mal einen richtigen Karneval erleben zu können. Mein Strafprozess am Landgericht Düsseldorf hätte eine schöne Gelegenheit sein können, mal so richtig in die Karnevalszsene einzutauchen.

Daraus wird jedoch nichts. Von tiefster Trauer erfasst und mit Tränen in den Augen berichteten mir Düsseldorfer Kollegen, dass auch dieses Jahr alle Großveranstaltungen abgesagt sind. Umzüge jeglicher Art sind verboten. Lediglich im Internet kann man sich Veranstaltungen ohne Publikum streamen.  Die Absage in diesem Jahr ist nun schon die Dritte. Im letzten Jahr wurden schon alle Veranstaltungen wegen CORONA abgesagt und im Jahr zuvor ist der Umzug wegen Sturm gestrichen worden. Das Leben ist hart und ungerecht, vor allem für den Karnevalisten.

Vielleicht ergibt es sich ein anderes Mal. Ein anderer Strafprozess zur Karnevalszeit in einer Karnevalshochburg. Man soll ja nie die Hoffnung aufgeben.


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Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf - Kultur im Lockdown - Teil 5

Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer im Lockdown mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Lockdown - eine Hauptverhandlung in Krisenzeiten. Ein Reisetagebuch in mehreren Teilen: Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4 gab es schon. Heute nun Teil 5 meines Reisetagebuches.

Lockdown, Hauptverhandlung, Wirtschaftstrafverfahren
Das "Zeitfeld" von Klaus Rinke im Volksgarten Düsseldof

Die heutige Hauptverhandlung ist zu Ende. Was machen Strafverteidiger in einer fremden Stadt, wenn der Forsetzungstermin schon um 15.00 Uhr endet und alles geschlossen ist?

Mit Alles, meine ich auch Alles. Alle Kneipen, Restaurants, Kinos, Theater, Galerien, selbst die Kantine im Gericht ist geschlossen. Hauptverhandlungen in Strafverfahren sind meist sehr anstrengend. Nach einer mehrstündigen Verhandlung, auch mit einer einstündigen Mittagspause, ist der Strafverteidiger platt und braucht ein bisschen Ablenkung. Dies gilt vor allem, wenn er auswärtig verhandelt.

Üblicherweise geht er dann in die City, schaut sich die Innenstadt an, kehrt in ein Restaurant oder in eine gemütliche Kneipe ein. Isst gepflegt zu Abend und geht vielleicht noch anschließend ins Kino.

Nur wo findet man im Lockdown Bewegung und Abwechslung ausserhalb des Gerichtssaales?

Nirgends - ist die Antwort. Ausser vielleicht im naheliegenden Stadtpark. Nur wenige Minuten von meinem Hotel liegt ein Park mit einer interessanten Installation.

Was bleibt anderes, als Spazieren gehen?

In der Nähe meines Hotels befindet sich der Volksgarten Düsseldorf, der zu dieser Jahreszeit, mit dem nasskalten ungemütlichen Wetter, nicht gerade eine Augenweide ist. Aber es ist wenigstens ein Park. In diesem befindet sich eine Skulptur, bestehend aus 24 Bahnhofsuhren, die alle im Gleichklang laufen und die Vergänglichkeit der Zeit symbolisieren. Das Werk heisst sinnigerweise "Zeitfeld" und ist von Klaus Rinke. Erstellt wurde es zur Bundesgartenschau 1987. Mir gefällt diese Installation, weil sie so schön in unsere Zeit passt. Sie passt auch zu meinem Wirtschaftsstrafprozess. Gericht und Staatsanwaltschaft möchten möglichst wenig Zeit auf den Prozess verwenden und zu einem schnellen Urteil kommen. Die Verteidiger kämpfen um die Zeit, die sie für Ihre Mandanten und deren Verteidigung brauchen. Die 24 Bahnhofsuhren ticken jedoch für beide Seiten gleich schnell.


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Verpflegung auf Reisen in CORONA-Zeiten - Teil 4

Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Verpflegung
Genuss auf ganzer Strecke - RA Marson

Dieser Artikel ist eine Fortsetzung der bisher erschienenen Teile 1 , 2 und 3.

Wer aus beruflichen Gründen gezwungen ist in Deutschland zu verreisen, der hat nicht nur das Problem eine Unterkunft zu finden, sondern es gibt eine weitere gravierende Komplikation. Wie verpflege ich mich auf meiner Geschäftsreise?

Im ganzen Land sind wegen des Lockdowns alle Restaurants, Kneipen und Imbisse geschlossen. Selbst in den Hotels wird kein Frühstück mehr angeboten. Die einzige Möglichkeit besteht darin, sich etwas auf das Hotelzimmer zu bestellen oder an Imbissständen etwas einzukaufen und auf offener Straße im Stehen zu verzehren.

Die Kantine am Landgericht Düsseldorf hat bis auf weiteres geschlossen. Mit viel Glück und ausgepägtem Orientierungssinn findet sich in der hintersten Ecke des Gerichtes ein Kaffeeautomat.

Im ICE gibt es zwar ein offenes Bordrestaurant. Außer einem Kaffee, Wasser oder Snacks zu überzogenen Preisen ist da auch nichts Nahrhaftes zu bekommen.

Daher bleibt nur eine vernünftige Alternative: Der Dienstreisende von heute nimmt seine Verpflegung mit und lässt sich von seiner Frau auch auf Reisen bekochen.

Zum Glück gibt es Tupperdosen und ähnliche Plastikbüchsen, in denen sich fertigte Lebensmittel haltbar transportieren lassen. Ohne diese geniale Erfindung wäre der Tripp in den heutigen CORONA-Zeit garnicht zu bewerkstelligen. So nehmen meine Kollegen und ich diverse Plastikdosen mit Wurst- und Käsebroten, Salaten, Obst und selbstgemachtem Kuchen usw. im Handgepäck mit und stellen damit eine halbwegs vernünftige Verpflegung sicher.  Bratwurst, Hamburger, Pizza und Döner vom Imbiss mit fraglicher Zusammensetzung und geschmacklicher Eintönigkeit sind eben kein Ersatz.

An dieser Stelle einmal einen großen Dank an meine Frau, die sich so liebevoll um mein leibliches Wohl auf meinen Geschäftsreisen sorgt.

Auch einen ganz herzlichen Dank an die Frau meines Berliner Kollegen, die uns auf unserer letzten Reise mit Russichbrot nach westfälischer Art versorgt hat.

 


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Datenschutzgrundverordnung - Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in CORONA-Zeiten - Teil 3

Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Datenschutzgrundverordnung
Reisetagebuch von RA Marson, Strafverteidiger

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielt im 3. Teil meines Reisetagebuches eine ganz besondere Rolle. Hier nochmal Teil 1 und Teil 2 meines Reisetagebuches.

Heute war ein ganz besonders langer Fortsetzungstermin vor der Wirtschaftstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf. Wegen der plötzlichen Erkrankung einer der Angeklagten dauerte die Verhandlung ganze 15 Minuten und alle Prozessbeteiligten konnten wieder nach Hause fahren.

Bis zum nächsten ICE hatten wir eine halbe Stunde. Zum Glück läuft man vom Landgericht Düsseldorf zum Hauptbahnhof nur wenige Minuten, so dass meine Berliner Kollegen und ich den Zug noch bequem erreichten.

Im Zug setzten wir uns in ein Viererabteil mit Tisch und suchten uns bewusst den sogenannten Familienbreich im ICE aus, um uns noch über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens verständigen zu können.  Ich holte zu diesem Zweck meine Handakte heraus und klappe meinen Laptop auf. Unsere angeregten Gespräche drehten sich gerade um eine mögliche Begründung für einen in der Hauptverhandlung demnächst zu stellenden Antrag, als plötzlich ein Soldat der Bundeswehr, gekleidet in einem Feldanzug vor uns am Tisch stand. Er stellte sich kurz vor und sprach uns dann mit harschen Worten an. Er möchte uns darauf hinweisen, dass meine Handakte offen daliegen würde und damit "personenbezogene Daten" offen und für jedermann erkennbar sein würden. Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Daraufhin stand sofort und geistesgegenwärtig mein Kollege auf, stellte sich in soldatischer Manier als Reservist der Bundeswehr vor und versprach dem aufmerksamen Mitreisenden, sofort diesen untragbaren Zustand zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass ich auch zukünftig alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einhalten werde.

Mit dieser klaren Ansage gab sich der Datenschutzbeauftragte unserer ruhmreichen Bundeswehr ersteinmal zufrieden und zog ab. Er ließ es sich jedoch nicht nehmen, noch zweimal an unserem Abteil vorbeizugehen um nachzuschauen, ob wir tatsächlich seinen ernstgemeinten Hinweis auch befolgen würden. Jedenfalls werde ich bei zukünftigen Reisen mit der Deutschen Bahn, neben allen anderen An- und Verordnungen, auch auf die strikte Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung achten.

 


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Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in Düsseldorf in CORONA-Zeiten - Teil 2

Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Corona-Zeiten
RA Marson auf dem leeren BER in Corona-Zeiten

Der noch für Dezember 2020 geplante Prozessauftakt scheiterte, wie schon von mir berichtet.

Beginn im Januar 2021 um 10.00 Uhr am Landgericht Düsseldorf.

Ein erneuter Versuch in CORONA-Zeiten

Nun im Januar 2021 ein erneuter Versuch. Mein in Berlin lebender Mandant, sein Wahlverteidiger und ich hatten die Wahl, entweder einen Tag vorher mit dem Zug oder dem Auto anreisen oder den ersten Flug vom nagelneuen Berliner Großflughafen nach Düsseldorf zu nehmen.

Unser Mandant entschloss sich, ganz früh am Morgen mit dem Auto anzureisen.

Mein Kollege buchte für uns bei Germanwings zwei Plätze im ersten Flug von Berlin nach Düsseldorf. Leider wurde dieser Flug von Germanwings kurz vorher gecancelt, so dass wir am Abend zuvor anreisen mussten.

Der neue BER

BER (Internationaler Großflughafen der Bundeshauptstadt Berlin) am Montagabend:

Ein riesiger architektonisch bis zum schmerzhaften langweiliger und fast menschenleerer Terminal 1. Immerhin gab es außer unserem Flug nach Düsseldorf noch ein paar andere Flieger.

Von einem Anreisen mit dem eigenen Auto zum BER kann ich nur dringend abraten. Die Parkgebühren am neuen BER sind noch höher als am Flughafen Tegel und die Parkautomaten akzeptieren KEINE Kreditkarten.

An der Sicherheitsschleuse sind die Mitarbeiter so unhöflich, wie man es eben in Berlin erwarten kann. Bitte darauf achten, dass die Transportschalen auf die die Mäntel und Jacken und das Handgepäck gelegt werden, auch hinter der Sicherheitsschleuse wieder auf den dafür vorgesehenen Stapel gelegt werden müssen!

Mein Kollege hatte dies versäumt und wurde daraufhin grantig von den mehr als überzähligen Mitarbeitern des Flughafens angesprochen.

Im Übrigen ist kaum Platz zum wieder anziehen und zum Zusammenpacken des Handgepäcks. Man fragt sich ernsthaft wie das funktionieren soll, wenn die Pandemie ein Ende findet und die Fluggastzahlen mal die geplanten Höhen erreichen sollten.

Dafür, dass dieses Land über 10 Jahre für den Bau benötigt hat, ist ein wenig durchdachter Terminal 1 herausgekommen. Die anderen Terminals sind zum Glück geschlossen, weil sie eh zurzeit nicht benötigt werden.

Wenigstens war der Flug pünktlich und das Hotel in der Nähe des Landgerichts offen.


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Datenpanne bei der Telefonica Germany blieb drei Jahre unerkannt

Funkzellendaten - Fehlerhafte Zeitangaben in Verkehrsdaten der Telefonica

Funkzellendaten, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Funkzellendaten aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sind Verkehrsdaten und beinhalten u.a. Geo-Daten, aus denen sich Standorte und Bewegungsprofile von Personen (von mobilen Geräten) ableiten lassen.  Auf dem Weg von der Erzeugung und Erfassung derartiger Daten bis zur Präsentation von beweisrelevanten Befunden der Datenanalyse vor Gericht werden verschiedene Bearbeitungs- und Transformationsstufen durchlaufen, die dem Risiko der Veränderung bis  zur Verfälschung unterliegen.

In einem jetzt bekannt gewordenen Fall waren schon die vom Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung gestellten Verkehrsdaten fehlerhaft.

Drei Jahre fehlerhafte Zeitangaben in den Verkehrsdaten

Im Verlaufe eines Wirtschaftsstrafverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Prozessbeteiligten darauf aufmerksam gemacht, dass es bei der Telefonica Germany in den letzten 3 Jahren zu einer folgenschweren Datenpanne gekommen ist.

Mit einem Schreiben aus dem Dezember 2020 sollen alle Landeskriminalämter (LKA) und das Bundeskriminalamt (BKA) von der Telefonica darüber aufgeklärt worden sein, dass fehlerhafte Zeitstempel in den Verkehrsdaten von Roaming-Datenverbindungen bei ausländischen Mobilfunknummern im Netz der Telefonica Deutschland GmbH, die seit 2017 aufgetreten sind, festgestellt wurden.

Fehler bei Roaming-Datenverbindungen

Dieser Fehler führt dazu, dass bei Roaming-Datenverbindungen zur Winterzeit eine gegenüber der korrekten Uhrzeit um eine Stunde spätere Verbindungszeit, und in der Sommerzeit eine um zwei Stunden spätere Zeit für die Verbindung gespeichert wurde. Auswirkung hat dies insbesondere für Standortdaten bei Funkzellenabfragen, die für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum abgefragt wurden. Insbesondere ausländische Rufnummern, die zu dem Abfragezeitpunkt eigentlich als in der Funkzelle aktiv hätten angezeigt werden müssen, wurden nicht angezeigt. Stattdessen wurden Nummern angezeigt, die erst eine oder zwei Stunden später in der Funkzelle aktiv waren. Von diesem Fehler sind Roaming-Datenverbindung im 2G/3G-Netz der Telefonica betroffen. Nicht davon betroffen sein sollen Telefongespräche sowie SMS/MMS. Das 4G-Netz der Telefonica soll davon nicht betroffen gewesen sein.

Bedeutung für laufende und abgeschlossene Strafverfahren

Diese Datenpanne bei einem in Deutschland tätigen Telekommunikationsunternehmen dürfte nicht nur für eine Vielzahl laufender, sondern auch für schon längst abgeschlossener Strafverfahren von Bedeutung sein.