Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf - Deutsche Bahn - Teil 7
Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess im Lockdown aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Deutsche Bahn im Lockdown – eine Hauptverhandlung in Krisenzeiten. Ein Reisetagebuch in mehreren Teilen: Teil 1, Teil 2, Teil 3 , Teil 4 und Teil 5 sowie Teil 6 gab es schon. Heute nun Teil 7 meines Reisetagebuches.
Nach einer kleinen Unterbrechung ging es heute mal wieder nach Düsseldorf. In meinem Wirtschaftsstrafverfahren haben uns jetzt ein paar liebe Kollegen verlassen. Ein Teil der Angeklagten hat es vorgezogen, sich geständig einzulassen und nun werden sie in getrennten Verfahren vermutlich milde abgeurteilt. Mein Mandant dagegen möchte sich weiter gegen die Vorwürfe verteidigen, was nicht nur sein gutes Recht ist, sondern nach meiner Einschätzung auch gute Chancen auf Erfolg hat.
So war es wieder mal an der Zeit mit einem Zug der Deutschen Bahn von Berlin nach Düsseldorf zu fahren. Diesmal allerdings mit einer ordentlichen Verspätung von 130 Minuten. Auf der Strecke zwischen Hannover und Bielefeld (wobei es ja Bielefeld gar nicht geben soll) war eine Brücke defekt. So musste der ICE wegen fehlender nutzbarer Parallelstrecken einen riesigen Umweg fahren. Der Zug fuhr eine eingleisige Strecke über Dörfer, deren Namen man nicht aussprechen und die man sein Leben lang nicht kennen lernen will.
Tröstlich war allerdings das Informationsmanagement des Zugpersonals.
Schon nach kurzer Zeit kam die erste Durchsage, dass die Strecke gesperrt ist und sowie man wisse, wie es jetzt weiter geht, würde man uns informieren. Nach etwa weiteren 20 Minuten Stillstand kam die Ansage, dass eine Brücke beschädigt sei und man eine Ausweichstrecke nutzen müsse. Dies würde zu einer Verspätung von ca. einer Stunde führen. Hierfür entschuldigte man sich schon mal. Das fand ich ehrlich gesagt gut und so war man beruhigt, dass sich die Deutsche Bahn kümmert und offensichtlich den Zug nicht einfach vergessen hat.
Als wir dann auf dieser freien eingleisigen Ausweichstrecke waren, kam es nochmals zu einem längeren Halt. Das Bahnpersonal informierte uns erneut und zwar jetzt darüber, dass ein entgegenkommender Zug uns erst passieren müsse, bis es weiter geht. Auch diese Durchsage fand ich recht tröstlich und machte mir Hoffnung auf eine baldige Weiterfahrt.
Nachdem wir wieder auf der regulären Strecke waren, kam das Begleitpersonal der Deutschen Bahn noch durch und verteilte an alle Reisenden ein „Fahrgastrechte-Formular“ für die anteilige Erstattung des Reisepreises.
Vielen Dank an das professionelle Zugbegleitpersonal des ICE von Berlin nach Düsseldorf. Es waren Mitarbeiter, die Ihrer Aufgabe gerecht wurden und versucht haben, das Beste aus der Situation zu machen.
Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf - Der Karneval - Teil 6
Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess im Lockdown aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Karneval im Lockdown – eine Hauptverhandlung in Krisenzeiten. Ein Reisetagebuch in mehreren Teilen: Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4 sowie Teil 5 gab es schon. Heute nun Teil 6 meines Reisetagebuches.
Düsseldorf ist eine deutsche Karnevalshochburg. Wann es mit dem Düsseldorfer Karneval erstmals los ging ist wohl nicht überliefert. Auf jeden Fall werden schon Karnevalsveranstaltungen seit 1360 urkundlich erwähnt. Seitdem wird in Düsseldorf Jahr für Jahr, beginnend mit dem symbolischen Erwachen des Hoppeditz am 11. November, die "Fünfte Jahreszeit" eingeläutet, die dann mit dem Aschermittwoch endet.
Als Berliner ist mir diese "Jahreszeit" des Karnevals eher fremd. Lediglich als Kinder haben wir in der Schule, und später als Studenten, Fasching gefeiert. Große Strassenumzüge gab es bei uns nicht. Auch die nach 1990 nach Berlin gezogenen Bonner Beamten haben daran nichts ändern können. Karneval in Berlin ist eher eine Randerscheinung.
Umsomehr hatte ich dieses Jahr gehofft, mal einen richtigen Karneval erleben zu können. Mein Strafprozess am Landgericht Düsseldorf hätte eine schöne Gelegenheit sein können, mal so richtig in die Karnevalszsene einzutauchen.
Daraus wird jedoch nichts. Von tiefster Trauer erfasst und mit Tränen in den Augen berichteten mir Düsseldorfer Kollegen, dass auch dieses Jahr alle Großveranstaltungen abgesagt sind. Umzüge jeglicher Art sind verboten. Lediglich im Internet kann man sich Veranstaltungen ohne Publikum streamen. Die Absage in diesem Jahr ist nun schon die Dritte. Im letzten Jahr wurden schon alle Veranstaltungen wegen CORONA abgesagt und im Jahr zuvor ist der Umzug wegen Sturm gestrichen worden. Das Leben ist hart und ungerecht, vor allem für den Karnevalisten.
Vielleicht ergibt es sich ein anderes Mal. Ein anderer Strafprozess zur Karnevalszeit in einer Karnevalshochburg. Man soll ja nie die Hoffnung aufgeben.
Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf - Kultur im Lockdown - Teil 5
Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer im Lockdown mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.
Lockdown - eine Hauptverhandlung in Krisenzeiten. Ein Reisetagebuch in mehreren Teilen: Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4 gab es schon. Heute nun Teil 5 meines Reisetagebuches.

Die heutige Hauptverhandlung ist zu Ende. Was machen Strafverteidiger in einer fremden Stadt, wenn der Forsetzungstermin schon um 15.00 Uhr endet und alles geschlossen ist?
Mit Alles, meine ich auch Alles. Alle Kneipen, Restaurants, Kinos, Theater, Galerien, selbst die Kantine im Gericht ist geschlossen. Hauptverhandlungen in Strafverfahren sind meist sehr anstrengend. Nach einer mehrstündigen Verhandlung, auch mit einer einstündigen Mittagspause, ist der Strafverteidiger platt und braucht ein bisschen Ablenkung. Dies gilt vor allem, wenn er auswärtig verhandelt.
Üblicherweise geht er dann in die City, schaut sich die Innenstadt an, kehrt in ein Restaurant oder in eine gemütliche Kneipe ein. Isst gepflegt zu Abend und geht vielleicht noch anschließend ins Kino.
Nur wo findet man im Lockdown Bewegung und Abwechslung ausserhalb des Gerichtssaales?
Nirgends - ist die Antwort. Ausser vielleicht im naheliegenden Stadtpark. Nur wenige Minuten von meinem Hotel liegt ein Park mit einer interessanten Installation.
Was bleibt anderes, als Spazieren gehen?
In der Nähe meines Hotels befindet sich der Volksgarten Düsseldorf, der zu dieser Jahreszeit, mit dem nasskalten ungemütlichen Wetter, nicht gerade eine Augenweide ist. Aber es ist wenigstens ein Park. In diesem befindet sich eine Skulptur, bestehend aus 24 Bahnhofsuhren, die alle im Gleichklang laufen und die Vergänglichkeit der Zeit symbolisieren. Das Werk heisst sinnigerweise "Zeitfeld" und ist von Klaus Rinke. Erstellt wurde es zur Bundesgartenschau 1987. Mir gefällt diese Installation, weil sie so schön in unsere Zeit passt. Sie passt auch zu meinem Wirtschaftsstrafprozess. Gericht und Staatsanwaltschaft möchten möglichst wenig Zeit auf den Prozess verwenden und zu einem schnellen Urteil kommen. Die Verteidiger kämpfen um die Zeit, die sie für Ihre Mandanten und deren Verteidigung brauchen. Die 24 Bahnhofsuhren ticken jedoch für beide Seiten gleich schnell.
Verpflegung auf Reisen in CORONA-Zeiten - Teil 4
Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Dieser Artikel ist eine Fortsetzung der bisher erschienenen Teile 1 , 2 und 3.
Wer aus beruflichen Gründen gezwungen ist in Deutschland zu verreisen, der hat nicht nur das Problem eine Unterkunft zu finden, sondern es gibt eine weitere gravierende Komplikation. Wie verpflege ich mich auf meiner Geschäftsreise?
Im ganzen Land sind wegen des Lockdowns alle Restaurants, Kneipen und Imbisse geschlossen. Selbst in den Hotels wird kein Frühstück mehr angeboten. Die einzige Möglichkeit besteht darin, sich etwas auf das Hotelzimmer zu bestellen oder an Imbissständen etwas einzukaufen und auf offener Straße im Stehen zu verzehren.
Die Kantine am Landgericht Düsseldorf hat bis auf weiteres geschlossen. Mit viel Glück und ausgepägtem Orientierungssinn findet sich in der hintersten Ecke des Gerichtes ein Kaffeeautomat.
Im ICE gibt es zwar ein offenes Bordrestaurant. Außer einem Kaffee, Wasser oder Snacks zu überzogenen Preisen ist da auch nichts Nahrhaftes zu bekommen.
Daher bleibt nur eine vernünftige Alternative: Der Dienstreisende von heute nimmt seine Verpflegung mit und lässt sich von seiner Frau auch auf Reisen bekochen.
Zum Glück gibt es Tupperdosen und ähnliche Plastikbüchsen, in denen sich fertigte Lebensmittel haltbar transportieren lassen. Ohne diese geniale Erfindung wäre der Tripp in den heutigen CORONA-Zeit garnicht zu bewerkstelligen. So nehmen meine Kollegen und ich diverse Plastikdosen mit Wurst- und Käsebroten, Salaten, Obst und selbstgemachtem Kuchen usw. im Handgepäck mit und stellen damit eine halbwegs vernünftige Verpflegung sicher. Bratwurst, Hamburger, Pizza und Döner vom Imbiss mit fraglicher Zusammensetzung und geschmacklicher Eintönigkeit sind eben kein Ersatz.
An dieser Stelle einmal einen großen Dank an meine Frau, die sich so liebevoll um mein leibliches Wohl auf meinen Geschäftsreisen sorgt.
Auch einen ganz herzlichen Dank an die Frau meines Berliner Kollegen, die uns auf unserer letzten Reise mit Russichbrot nach westfälischer Art versorgt hat.
Datenschutzgrundverordnung - Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in CORONA-Zeiten - Teil 3
Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielt im 3. Teil meines Reisetagebuches eine ganz besondere Rolle. Hier nochmal Teil 1 und Teil 2 meines Reisetagebuches.
Heute war ein ganz besonders langer Fortsetzungstermin vor der Wirtschaftstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf. Wegen der plötzlichen Erkrankung einer der Angeklagten dauerte die Verhandlung ganze 15 Minuten und alle Prozessbeteiligten konnten wieder nach Hause fahren.
Bis zum nächsten ICE hatten wir eine halbe Stunde. Zum Glück läuft man vom Landgericht Düsseldorf zum Hauptbahnhof nur wenige Minuten, so dass meine Berliner Kollegen und ich den Zug noch bequem erreichten.
Im Zug setzten wir uns in ein Viererabteil mit Tisch und suchten uns bewusst den sogenannten Familienbreich im ICE aus, um uns noch über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens verständigen zu können. Ich holte zu diesem Zweck meine Handakte heraus und klappe meinen Laptop auf. Unsere angeregten Gespräche drehten sich gerade um eine mögliche Begründung für einen in der Hauptverhandlung demnächst zu stellenden Antrag, als plötzlich ein Soldat der Bundeswehr, gekleidet in einem Feldanzug vor uns am Tisch stand. Er stellte sich kurz vor und sprach uns dann mit harschen Worten an. Er möchte uns darauf hinweisen, dass meine Handakte offen daliegen würde und damit "personenbezogene Daten" offen und für jedermann erkennbar sein würden. Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Daraufhin stand sofort und geistesgegenwärtig mein Kollege auf, stellte sich in soldatischer Manier als Reservist der Bundeswehr vor und versprach dem aufmerksamen Mitreisenden, sofort diesen untragbaren Zustand zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass ich auch zukünftig alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einhalten werde.
Mit dieser klaren Ansage gab sich der Datenschutzbeauftragte unserer ruhmreichen Bundeswehr ersteinmal zufrieden und zog ab. Er ließ es sich jedoch nicht nehmen, noch zweimal an unserem Abteil vorbeizugehen um nachzuschauen, ob wir tatsächlich seinen ernstgemeinten Hinweis auch befolgen würden. Jedenfalls werde ich bei zukünftigen Reisen mit der Deutschen Bahn, neben allen anderen An- und Verordnungen, auch auf die strikte Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung achten.
Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in Düsseldorf in CORONA-Zeiten - Teil 2
Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Der noch für Dezember 2020 geplante Prozessauftakt scheiterte, wie schon von mir berichtet.
Beginn im Januar 2021 um 10.00 Uhr am Landgericht Düsseldorf.
Ein erneuter Versuch in CORONA-Zeiten
Nun im Januar 2021 ein erneuter Versuch. Mein in Berlin lebender Mandant, sein Wahlverteidiger und ich hatten die Wahl, entweder einen Tag vorher mit dem Zug oder dem Auto anreisen oder den ersten Flug vom nagelneuen Berliner Großflughafen nach Düsseldorf zu nehmen.
Unser Mandant entschloss sich, ganz früh am Morgen mit dem Auto anzureisen.
Mein Kollege buchte für uns bei Germanwings zwei Plätze im ersten Flug von Berlin nach Düsseldorf. Leider wurde dieser Flug von Germanwings kurz vorher gecancelt, so dass wir am Abend zuvor anreisen mussten.
Der neue BER
BER (Internationaler Großflughafen der Bundeshauptstadt Berlin) am Montagabend:
Ein riesiger architektonisch bis zum schmerzhaften langweiliger und fast menschenleerer Terminal 1. Immerhin gab es außer unserem Flug nach Düsseldorf noch ein paar andere Flieger.
Von einem Anreisen mit dem eigenen Auto zum BER kann ich nur dringend abraten. Die Parkgebühren am neuen BER sind noch höher als am Flughafen Tegel und die Parkautomaten akzeptieren KEINE Kreditkarten.
An der Sicherheitsschleuse sind die Mitarbeiter so unhöflich, wie man es eben in Berlin erwarten kann. Bitte darauf achten, dass die Transportschalen auf die die Mäntel und Jacken und das Handgepäck gelegt werden, auch hinter der Sicherheitsschleuse wieder auf den dafür vorgesehenen Stapel gelegt werden müssen!
Mein Kollege hatte dies versäumt und wurde daraufhin grantig von den mehr als überzähligen Mitarbeitern des Flughafens angesprochen.
Im Übrigen ist kaum Platz zum wieder anziehen und zum Zusammenpacken des Handgepäcks. Man fragt sich ernsthaft wie das funktionieren soll, wenn die Pandemie ein Ende findet und die Fluggastzahlen mal die geplanten Höhen erreichen sollten.
Dafür, dass dieses Land über 10 Jahre für den Bau benötigt hat, ist ein wenig durchdachter Terminal 1 herausgekommen. Die anderen Terminals sind zum Glück geschlossen, weil sie eh zurzeit nicht benötigt werden.
Wenigstens war der Flug pünktlich und das Hotel in der Nähe des Landgerichts offen.
Datenpanne bei der Telefonica Germany blieb drei Jahre unerkannt
Funkzellendaten - Fehlerhafte Zeitangaben in Verkehrsdaten der Telefonica

Funkzellendaten aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sind Verkehrsdaten und beinhalten u.a. Geo-Daten, aus denen sich Standorte und Bewegungsprofile von Personen (von mobilen Geräten) ableiten lassen. Auf dem Weg von der Erzeugung und Erfassung derartiger Daten bis zur Präsentation von beweisrelevanten Befunden der Datenanalyse vor Gericht werden verschiedene Bearbeitungs- und Transformationsstufen durchlaufen, die dem Risiko der Veränderung bis zur Verfälschung unterliegen.
In einem jetzt bekannt gewordenen Fall waren schon die vom Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung gestellten Verkehrsdaten fehlerhaft.
Drei Jahre fehlerhafte Zeitangaben in den Verkehrsdaten
Im Verlaufe eines Wirtschaftsstrafverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Prozessbeteiligten darauf aufmerksam gemacht, dass es bei der Telefonica Germany in den letzten 3 Jahren zu einer folgenschweren Datenpanne gekommen ist.
Mit einem Schreiben aus dem Dezember 2020 sollen alle Landeskriminalämter (LKA) und das Bundeskriminalamt (BKA) von der Telefonica darüber aufgeklärt worden sein, dass fehlerhafte Zeitstempel in den Verkehrsdaten von Roaming-Datenverbindungen bei ausländischen Mobilfunknummern im Netz der Telefonica Deutschland GmbH, die seit 2017 aufgetreten sind, festgestellt wurden.
Fehler bei Roaming-Datenverbindungen
Dieser Fehler führt dazu, dass bei Roaming-Datenverbindungen zur Winterzeit eine gegenüber der korrekten Uhrzeit um eine Stunde spätere Verbindungszeit, und in der Sommerzeit eine um zwei Stunden spätere Zeit für die Verbindung gespeichert wurde. Auswirkung hat dies insbesondere für Standortdaten bei Funkzellenabfragen, die für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum abgefragt wurden. Insbesondere ausländische Rufnummern, die zu dem Abfragezeitpunkt eigentlich als in der Funkzelle aktiv hätten angezeigt werden müssen, wurden nicht angezeigt. Stattdessen wurden Nummern angezeigt, die erst eine oder zwei Stunden später in der Funkzelle aktiv waren. Von diesem Fehler sind Roaming-Datenverbindung im 2G/3G-Netz der Telefonica betroffen. Nicht davon betroffen sein sollen Telefongespräche sowie SMS/MMS. Das 4G-Netz der Telefonica soll davon nicht betroffen gewesen sein.
Bedeutung für laufende und abgeschlossene Strafverfahren
Diese Datenpanne bei einem in Deutschland tätigen Telekommunikationsunternehmen dürfte nicht nur für eine Vielzahl laufender, sondern auch für schon längst abgeschlossener Strafverfahren von Bedeutung sein.
Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in CORONA-Zeiten
Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, der im Dezember 2020 beginnen sollte.

Der misslungene Prozessauftakt
Man fragt sich natürlich als erstes, warum dieser Wirtschaftstrafprozess unbedingt in einer Zeit in der der COVID19-Virus in Deutschland wütet und alle nach Möglichkeit zu Hause bleiben sollen, überhaupt im Dezember 2020 beginnen muss.
Die Antwort ist ganz einfach: zwei der sechs Angeklagten sitzen seit mehr als 12 Monaten schon in Untersuchungshaft. Hätte nicht jetzt endlich das Hauptverfahren begonnen, hätte die Strafkammer des Landgerichtes die in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten freilassen müssen.
Nun gut, das galt es aus Sicht des Gerichtes zu verhindern, so dass noch kurz vor Weihnachten 2020 die Hauptverhandlung beginnen sollte.
Mein Mandant (Berliner), sein Wahlverteidiger und ich trafen uns in Vorbereitung auf die anstehende Hauptverhandlung wenige Tage vor Prozessbeginn in meiner Kanzlei mit der Folge, dass mir der Kollege wenige Tage danach mitteilte, dass er positiv auf den COVID19-Virus getestet worden war. Daraufhin hat das Gericht die noch für Dezember anberaumten Hauptverhandlungstermine aufheben müssen und verband das mit der Hoffnung, dann im Januar 2021 beginnen zu können.
Wir wünschten uns allen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021.
Fortsetzung folgt.
Verdachtsfälle des Subventionsbetrugs

Ermittlung wegen Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen
Verdachtsfälle des Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe von Bund und Ländern haben inzwischen bei den Staatsanwaltschaften zu hunderten von Ermittlungsverfahren und zum Einfrieren von Konten von Betroffenen geführt. Bereits Ende April berichtete die Berliner Staatsanwaltschaft von mehr als 150 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetruges gegen Antragsteller auf Corona-Soforthilfe.
Alle Antragsteller müssen sich darauf einrichten, dass noch im Laufe diesen Jahres, spätestens jedoch im Zuge der 2021 abzugebenden Steuererklärungen für das Jahr 2020, eine Überprüfung der Anträge auf Richtigkeit, Vollständigkeit und dem Vorliegen der Antragsvoraussetzungen erfolgt. Nicht jeder Fehler im Antrag oder Fehler in der Mittelverwendung rechtfertigt den Vorwurf des Subventionsbetruges. Soweit jedoch falsche oder unvollständige Angaben im Hinblick auf subventionserhebliche Tatsachen vorliegen und die Soforthilfe ausgezahlt wurde, muss mit dem Einleiten eines Ermittlungsverfahrens wegen Subventionbetrug gerechnet werden.
Verdachtsfälle des Subventionsbetrugs - Verteidigerkonzept
Wir haben bereits jetzt ein Konzept zur Verteidigung im Ermttlungsverfahren entwickelt, dass in einer Vielzahl typischer Fälle von Verdachtsfällen von Subeventionsbetrug auf eine Einstellung des Verfahrens abzielt. Wird einem Betroffenen der Vorwurf des Subventionsbetruges gemacht, unterziehen wir nach Zurverfügungstellung der Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft, den Akteninhalt einer kritischen Kontrolle und überprüfen, ob schon allein nach dem Akteninhalt der Vorwurf überhaupt haltbar ist. Anschließend erstellen wir gemeinsam mit unserem Mandanten ein individuelles Verteidigungskonzept mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung, noch bevor die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Hierbei werden alle Einstellungsmöglichkeiten der Strafprozessordnung in die Betrachtung mit einbezogen und einer kritischen Prüfung unterzogen. All dies setzt jedoch voraus, dass der Betroffene uns rechtzeitig vor Anklageerhebung mit seiner Verteidigung beauftragt.
Auch wenn bereits Anklage erhoben wurde, besteht immer noch die Möglichkeit, die Durchführung der Hauptverhandlung zu verhindern. Im sogenannten Zwischenverfahren besteht die Möglichkeit, Einwände gegen die Zulassung der Anklage zu erheben. Ist bereits ein Hauptverhandlungstermin über die vom Gericht zugelassene Anklage erhoben, so besteht immer noch die Möglichkeit eine Verurteilung zu verhindern.
Betroffene müssen auch damit rechnen, dass nicht Anklage erhoben, sondern lediglich ein Strafbefehl erlassen und zugestellt wird. In diesem Fall sollte man umgehend einen Strafverteidiger konsultieren, weil der Beschuldigte nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen kann. Wird diese Frist verpasst, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Ratschlag bei Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug
Verdachtsfälle des Subventionsbetrugs führen zur Einleitung von Ermittlungsverfahren. Wenn Ihnen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens schriftlich oder auch mündlich mitgeteilt wird, so bewahren Sie Ruhe. Äußern Sie sich nicht zu dem Vorwurf, den man Ihnen macht. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger. Gehen Sie nicht zur Polizei, denn Sie sind nicht verpflichtet, als Beschuldigter auszusagen. Einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung müssen Sie keine Folge leisten.
Verdachtsfälle des Betrugs bei Corona-Soforthilfen

Ermittlungsverfahren wegen Betrug und Geldwäsche
Die Verdachtsfälle des Betrugs und der Geldwäsche bewegen sich inzwischen im vierstelligen Bereich. Sie stehen im Zusammenhang mit den staatlichen Corona Soforthilfen. Die Ermittlungsbehörden haben tausende von Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Tendenz ist steigend.
Verdachtsfälle des Betrugs und der Geldwäsche bei Angestellten, Arbeitslosen und Beamten
Angestellte, Arbeitslose, Beamte - Tausende Menschen stehen unter Verdacht, sich die Corona-Soforthilfe des Staates zu erschleichen, obwohl ihnen das Geld gar nicht zusteht. Bei der deutschen Anti-Geldwäscheeinheit, der Financial Intelligence Unit (FIU), sollen in nur vier Wochen rund 2300 Verdachtsmeldungen mit den Stichworten "Covid-19" und "Soforthilfe" bei den Ermittlungsbehörden eingegangen sein.
Die Mitteilungen an Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden stammen von Geldinstituten, die auf den Konten ihrer Kunden verdächtige Vorgänge beobachtet haben - etwa, wenn auf einem Konto, auf dem sonst ein paar hundert Euro liegen, ohne nachvollziehbaren Grund plötzlich 15.000 Euro eingehen. In solchen Fällen kommen die Banken ihrer gesetzlichen Verpflichtung als "Verpflichtete" nach und erstatten entsprechende Verdachtsmitteilungen (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten).
Verdachtsfälle des Betrugs bei Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern.
Die Verdachtsfälle des Betrugs treffen aber auch Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige. Derzeit ist noch nicht eindeutig absehbar, wie die Rechtsprechung mit solchen Fällen umgehen wird. Das ist auch deshalb schwierig, weil zum Zeitpunkt der Freigabe der Mittel oft nicht genau definiert war, wer welche Mittel insbesondere unter welchen Voraussetzungen beanspruchen und somit beantragen durfte.
Verdachtsfälle des Betrugs und des Subventionsbetruges
Auch sollen über sogenannte Finanzagenten Betrugsvorwürfe vorliegen. Die sollen Dritte in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen einsetzen, um Soforthilfe zu beantragen. Wenn das Geld auf deren Konto eingegangen ist, soll es gegen kleines Entgelt an die Finanzagenten ausgezahlt werden. Nach Recherchen von WDR, NDR und SZ sind bundesweit derzeit mindestens 536 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges bei der Corona-Soforthilfe eingeleitet worden.
Hilfe durch Strafverteidiger
Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, empfehlen wir Ihnen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Machen Sie keine Aussage bei der Polizei. Wir werden alle juristischen Wege mit dem Ziel beschreiten, das Verfahren geräuschlos zur Einstellung zu bringen und um so eine Anklage zu verhindern.