Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.

Datenschutzgrundverordnung
Reisetagebuch von RA Marson, Strafverteidiger

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielt im 3. Teil meines Reisetagebuches eine ganz besondere Rolle. Hier nochmal Teil 1 und Teil 2 meines Reisetagebuches.

Heute war ein ganz besonders langer Fortsetzungstermin vor der Wirtschaftstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf. Wegen der plötzlichen Erkrankung einer der Angeklagten dauerte die Verhandlung ganze 15 Minuten und alle Prozessbeteiligten konnten wieder nach Hause fahren.

Bis zum nächsten ICE hatten wir eine halbe Stunde. Zum Glück läuft man vom Landgericht Düsseldorf zum Hauptbahnhof nur wenige Minuten, so dass meine Berliner Kollegen und ich den Zug noch bequem erreichten.

Im Zug setzten wir uns in ein Viererabteil mit Tisch und suchten uns bewusst den sogenannten Familienbreich im ICE aus, um uns noch über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens verständigen zu können.  Ich holte zu diesem Zweck meine Handakte heraus und klappe meinen Laptop auf. Unsere angeregten Gespräche drehten sich gerade um eine mögliche Begründung für einen in der Hauptverhandlung demnächst zu stellenden Antrag, als plötzlich ein Soldat der Bundeswehr, gekleidet in einem Feldanzug vor uns am Tisch stand. Er stellte sich kurz vor und sprach uns dann mit harschen Worten an. Er möchte uns darauf hinweisen, dass meine Handakte offen daliegen würde und damit „personenbezogene Daten“ offen und für jedermann erkennbar sein würden. Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Daraufhin stand sofort und geistesgegenwärtig mein Kollege auf, stellte sich in soldatischer Manier als Reservist der Bundeswehr vor und versprach dem aufmerksamen Mitreisenden, sofort diesen untragbaren Zustand zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass ich auch zukünftig alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einhalten werde.

Mit dieser klaren Ansage gab sich der Datenschutzbeauftragte unserer ruhmreichen Bundeswehr ersteinmal zufrieden und zog ab. Er ließ es sich jedoch nicht nehmen, noch zweimal an unserem Abteil vorbeizugehen um nachzuschauen, ob wir tatsächlich seinen ernstgemeinten Hinweis auch befolgen würden. Jedenfalls werde ich bei zukünftigen Reisen mit der Deutschen Bahn, neben allen anderen An- und Verordnungen, auch auf die strikte Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung achten.