Unterschied zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit – wann muss der Geschäftsführer handeln?

Unterschied zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Der Unterschied zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit entscheidet häufig darüber, ob ein Geschäftsführer Insolvenzantrag stellen musste und ob der Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO berechtigt ist. Eine kurzfristige Liquiditätslücke genügt nicht. Zahlungsunfähigkeit liegt dagegen regelmäßig vor, wenn eine Liquiditätslücke von mindestens zehn Prozent nicht innerhalb des maßgeblichen Drei-Wochen-Zeitraums geschlossen werden kann. Allerdings darf die Staatsanwaltschaft den Insolvenzzeitpunkt nicht schätzen. Liquiditätsstatus, Fälligkeiten, Kreditlinien, Zahlungseingänge und mögliche Zahlungseinstellung müssen für den konkreten Zeitraum nachvollziehbar festgestellt werden.

Der Fall: Vollstreckungen – aber das Unternehmen überlebt

Der ursprüngliche Fall auf dieser Webseite zeigt, wie schnell aus finanziellen Schwierigkeiten ein Strafverfahren werden kann. Mein Mandant führte eine kleine Baufirma. Gegen das Unternehmen liefen mehrere Vollstreckungsmaßnahmen. Das Vollstreckungsgericht informierte die Staatsanwaltschaft, die daraufhin wegen Insolvenzverschleppung ermittelte. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, der Geschäftsführer hätte bereits etwa ein Jahr zuvor Insolvenzantrag stellen müssen. Das Problem: Einen Insolvenzantrag hatte weder ein Gläubiger noch der Geschäftsführer gestellt. Außerdem hatte sich das Unternehmen inzwischen wirtschaftlich erholt und einen erheblichen Teil seiner Schulden bezahlt.

Die entscheidende Frage lautete deshalb:

War die Gesellschaft damals tatsächlich zahlungsunfähig – oder hatte sie lediglich eine vorübergehende Zahlungsstockung?

Die Ermittlungsbehörde konnte einen belastbaren Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht nachweisen. Auf meinen Antrag stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein.

Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

§ 17 Abs. 2 InsO definiert Zahlungsunfähigkeit als die Unfähigkeit, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen. Hat der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, wird Zahlungsunfähigkeit regelmäßig vermutet.

Die Rechtsprechung hat diese Definition konkretisiert.

Der BGH, Urteil vom 18. April 2024 – IX ZR 129/22, bestätigt die bekannte Zehn-Prozent-Grenze:

Bleibt innerhalb von drei Wochen eine Liquiditätslücke von weniger als zehn Prozent, spricht regelmäßig noch vieles für Zahlungsfähigkeit. Beträgt die nicht zu beseitigende Lücke dagegen zehn Prozent oder mehr, ist grundsätzlich von Zahlungsunfähigkeit auszugehen. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Lücke demnächst nahezu vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten zugemutet werden kann.

Was ist eine Zahlungsstockung?

Eine Zahlungsstockung ist eine lediglich vorübergehende Liquiditätskrise.

Beispiel:

Eine GmbH kann am 1. September Rechnungen über 200.000 Euro nicht vollständig bezahlen. Innerhalb weniger Tage erwartet sie jedoch einen bereits sicher absehbaren Zahlungseingang von 180.000 Euro. Mit diesem Geld kann sie ihre fälligen Verbindlichkeiten nahezu vollständig bedienen. Dann kann trotz kurzfristiger Illiquidität lediglich eine Zahlungsstockung vorliegen.

Anders sieht es aus, wenn die Finanzierung lediglich auf Hoffnung beruht:

„Vielleicht zahlt ein Kunde.“

„Vielleicht erhöht die Bank den Kredit.“

„Vielleicht steigt ein Investor ein.“

Solche Möglichkeiten dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie im maßgeblichen Zeitpunkt hinreichend konkret und belastbar waren.

BGH 2025: Nicht immer braucht man einen Liquiditätsstatus

Der alte Beitrag ging noch davon aus, Zahlungsunfähigkeit lasse sich nur anhand eines stichtagsbezogenen Liquiditätsstatus feststellen. Das muss heute präzisiert werden. Der BGH, Urteil vom 6. März 2025 – IX ZR 209/23, bestätigt ausdrücklich: Ein Liquiditätsstatus ist ein wichtiges Mittel zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit. Er ist jedoch entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO feststeht, weil dann die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit greift.

Für Strafverfahren bedeutet das:

Die Verteidigung muss beide Wege prüfen.

  • Gab es tatsächlich eine belastbare Liquiditätsberechnung?
  • Oder behauptet die Staatsanwaltschaft eine Zahlungseinstellung aufgrund äußerer Anzeichen wie dauerhaften Nichtzahlungen, Vollstreckungen, Rücklastschriften oder dauerhaft unbezahlten erheblichen Forderungen?

Einzelne Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen beweisen für sich genommen noch nicht automatisch den genauen Zeitpunkt der Insolvenzreife.

Warum ist der genaue Zeitpunkt strafrechtlich so wichtig?

Nach § 15a InsO muss der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei Wochen, Insolvenzantrag stellen. Diese drei Wochen sind also keine beliebig nutzbare Schonfrist. Verschiebt sich der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beispielsweise vom 1. März auf den 1. Juni, verändert dies den gesamten strafrechtlichen Vorwurf.

Deshalb überprüfe ich in Verfahren wegen Insolvenzverschleppung insbesondere:

  • fällige und tatsächlich eingeforderte Verbindlichkeiten,
  • Bankkonten und Kreditlinien,
  • kurzfristig verfügbare Mittel,
  • Zahlungseingänge,
  • Stundungsvereinbarungen,
  • Vollstreckungsmaßnahmen und
  • die Entwicklung der Liquiditätslücke.

Unterschied zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit – Zahlen statt Rückschau

Unternehmenskrisen wirken nachträglich häufig eindeutiger, als sie im damaligen Zeitpunkt waren. Dass ein Unternehmen später insolvent wird, beweist jedoch nicht, dass es bereits Monate zuvor zahlungsunfähig war. Umgekehrt schützt die Hoffnung auf eine Sanierung nicht, wenn eine erhebliche Liquiditätslücke tatsächlich dauerhaft bestand. Der Unterschied zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit muss deshalb anhand der damaligen wirtschaftlichen Realität festgestellt werden.

Bei einem Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung prüfe ich nicht nur die Anklage oder den Insolvenzantrag, sondern rekonstruiere den behaupteten Insolvenzzeitpunkt anhand der Finanzdaten. Denn ohne nachweisbare Zahlungsunfähigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt fehlt eine zentrale Grundlage des strafrechtlichen Vorwurfs.

Rechtlich geprüft und aktualisiert durch Rechtsanwalt Marson – August 2026.