Sex – Arzt, Patientin und Strafrecht

Der Vorwurf Sex Arzt Straftat kann für einen Mediziner beruflich und persönlich existenzielle Folgen haben. § 174c StGB bestraft sexuelle Handlungen, wenn ein Arzt oder Behandler das besondere Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis ausnutzt. Allerdings ist nicht jede Berührung intimer Körperregionen eine sexuelle Handlung. Medizinische Indikation, Durchführung der Untersuchung, Einwilligung, Dokumentation und der konkrete Ablauf müssen genau untersucht werden. Ärzte sollten sich nach einer Strafanzeige deshalb nicht spontan rechtfertigen, sondern zunächst Akteneinsicht nehmen und die Aussage des Patienten mit den objektiven Beweismitteln abgleichen.
Der Fall: Medizinische Untersuchung oder sexueller Übergriff?
Der bisherige Beitrag schilderte einen besonders schwierigen Fall. Ein Medizinstudent im Praktischen Jahr untersuchte morgens eine stationär aufgenommene Patientin. Sie litt unter Fieber, Erbrechen und einem schlechten Allgemeinzustand. In der Frühbesprechung war außerdem von einem möglichen Harnwegsinfekt die Rede. Der Student erhielt den Auftrag, einen körperlichen Status zu erheben. Er hörte zunächst Bauch und Herz ab. Anschließend bat er die Patientin nach seiner Darstellung um Erlaubnis, den Genitalbereich äußerlich zu untersuchen. Wegen ihrer erheblichen Adipositas musste Gewebe zur Seite gehalten werden, um überhaupt Sicht auf den Untersuchungsbereich zu erhalten.
Später erstattete die Patientin Strafanzeige.
Ihr Vorwurf war erheblich schwerwiegender: Der Student habe einen Finger in ihre Vagina eingeführt und dabei keine Handschuhe getragen.
Der Beschuldigte bestritt dies. Nach seiner Darstellung hatte er ausschließlich eine äußerliche Untersuchung vorgenommen und keine Körperöffnung berührt. Die Verteidigung beantragte deshalb die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. Der damalige Beitrag dokumentierte den späteren Ausgang des Ermittlungsverfahrens nicht.
Der Fall zeigt das Kernproblem solcher Verfahren:
War die Handlung medizinisch erforderlich – oder wurde eine medizinische Untersuchung für sexuelle Zwecke benutzt?
Was verlangt § 174c StGB?
Nach § 174c Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer eine Person, die ihm wegen einer körperlichen oder psychischen Erkrankung zur Behandlung, Beratung oder Betreuung anvertraut ist, unter Missbrauch dieses Verhältnisses zu sexuellen Handlungen veranlasst oder solche Handlungen an ihr vornimmt. Der Strafrahmen beträgt heute drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Auch der Versuch ist strafbar. Dabei genügt nicht allein eine intime Berührung. Es muss eine sexuelle Handlung vorliegen und der Täter muss das besondere Behandlungs- oder Vertrauensverhältnis missbrauchen.
BGH: Auch Vorsorgeuntersuchungen fallen unter § 174c StGB
Mit Beschluss vom 2. Februar 2021 – 4 StR 364/19 hat der BGH die Reichweite der Vorschrift deutlich gemacht. Ein Frauenarzt hatte gynäkologische Untersuchungen heimlich mit versteckten Kameras aufgenommen. Die Untersuchungen waren teilweise medizinisch indiziert und fachgerecht durchgeführt worden. Der BGH entschied dennoch, dass auch Patienten bei reinen Vorsorgeuntersuchungen dem Arzt im Sinne des § 174c StGB anvertraut sein können. Zudem können eigentlich medizinische Untersuchungshandlungen ihren neutralen Charakter verlieren, wenn ihre konkrete Durchführung von sexuellen Zwecken geprägt wird.
Für die Verteidigung folgt daraus allerdings ebenso:
Eine fachgerecht vorgenommene Untersuchung eines intimen Körperbereichs ist nicht allein wegen ihrer Körpernähe eine Straftat.
Der konkrete Sexualbezug muss bewiesen werden.
BVerfG 2024: Auch nach Ende der Therapie kann ein Abhängigkeitsverhältnis fortbestehen
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich am 19. September 2024 – 2 BvR 350/21 mit sexuellen Kontakten zwischen einer Patientin und ihrem früheren Psychotherapeuten. Interessant ist dabei, dass eine formelle Beendigung der Behandlung nicht zwingend bedeutet, dass auch das tatsächliche Behandlungs- und Abhängigkeitsverhältnis beendet ist. Ein eng anschließender Kontakt, therapeutische Empfehlungen und fortbestehende Einflussnahme können für ein faktisch fortwirkendes Behandlungsverhältnis sprechen. Die Behauptung einer späteren „Liebesbeziehung auf Augenhöhe“ erledigt den strafrechtlichen Vorwurf deshalb nicht automatisch.
Aktueller BGH 2026: Entscheidend ist der Missbrauch der Vertrauensstellung
Besonders aktuell ist BGH, Beschluss vom 10. Februar 2026 – 4 StR 466/25. Der BGH bestätigte eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses. Der Behandler hatte einen Therapieerfolg mit sexuellen Handlungen verknüpft. Der Senat stellte klar:
Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Täter die durch das Behandlungsverhältnis bestehende Autorität oder Vertrauensstellung für sexuelle Handlungen ausnutzt. Selbst ein Einverständnis des Patienten schließt § 174c StGB deshalb nicht zwingend aus.
Verteidigung bei Aussage gegen Aussage
Viele Verfahren beginnen ausschließlich mit der Aussage eines Patienten. Dann muss die Verteidigung genau rekonstruieren:
- Welche Untersuchung war medizinisch angezeigt?
- Was wurde vorher erklärt?
- Welche Berührungen waren erforderlich?
- Wer war anwesend?
- Was dokumentiert die Patientenakte?
- Passt die Schilderung zu den medizinischen Abläufen?
- Gibt es Widersprüche oder nachträgliche Veränderungen der Aussage?
Digitale Dokumentation, Behandlungsakte, Dienstpläne und Aussagen weiterer Mitarbeiter können dabei entscheidend sein.
Sex Arzt Straftat – Vorwurf frühzeitig prüfen
Ein strafrechtlicher Vorwurf wegen sexueller Handlungen im Behandlungsverhältnis darf weder bagatellisiert noch allein aus der Tatsache einer intimen Untersuchung abgeleitet werden. Entscheidend sind medizinische Erforderlichkeit, tatsächlicher Untersuchungsablauf, Sexualbezug und ein möglicher Missbrauch des besonderen Vertrauensverhältnisses. Ich analysiere in solchen Verfahren die Ermittlungsakte persönlich, überprüfe die Aussageentwicklung und gleiche den Tatvorwurf mit Behandlungsunterlagen und medizinischen Abläufen ab. Bei medizinischen Spezialfragen arbeite ich bei Bedarf mit geeigneten Sachverständigen zusammen.
Rechtlich geprüft und aktualisiert durch Rechtsanwalt Marson – August 2026.