Verdachtsfälle des Subventionsbetrugs: Plötzlich ist das Geschäftskonto gesperrt

Verdachtsfälle des Subventionsbetrugs
Verdachtsfälle des Subventionsbetrugs

Die Corona-Soforthilfe ging damals schnell ein. Jahre später lässt die Bank eine Überweisung nicht mehr zu. Kurz darauf erfährt der Unternehmer, dass wegen Subventionsbetrugs ermittelt wird. Der Verdacht: Seine Angaben im Förderantrag seien falsch gewesen.

So begannen während der Pandemie zahlreiche Verfahren. Auch der bisherige Beitrag berichtete über Verdachtsmeldungen von Banken, Ermittlungen in Berlin und eingefrorene Konten. Eine auffällige Zahlung kann Ermittlungen auslösen. Ob sich jemand strafbar gemacht hat, entscheidet sie nicht.

Wann sind Angaben im Förderantrag strafbar?

Nach § 264 StGB kann sich strafbar machen, wer gegenüber dem Subventionsgeber vorteilhafte, unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen macht. Erfasst sind auch bestimmte Verstöße gegen Verwendungsbeschränkungen und Mitteilungspflichten. Bei falschen Antragsangaben muss das Geld für die Vollendung der Tat nicht erst ausgezahlt werden. Schon leichtfertiges Handeln kann nach § 264 Abs. 5 StGB genügen; ein einfacher Flüchtigkeitsfehler reicht dafür nicht ohne Weiteres aus. Der Grundtatbestand sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Bei alten Corona-Anträgen ist deshalb der damals geltende Förderrahmen entscheidend: Welche Hilfe wurde beantragt? Welche Frage stellte das konkrete Formular? Welche Tatsachen waren ausdrücklich als subventionserheblich bezeichnet? Und welche Informationen lagen dem Antragsteller zu diesem Zeitpunkt vor? Eine spätere Rückforderung beantwortet diese strafrechtlichen Fragen noch nicht.

Was sagt die Rechtsprechung?

Der Bundesgerichtshof verlangte für Corona-Soforthilfeanträge eine hinreichend konkrete Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen. Pauschale Formeln genügen nicht; auch eine anzukreuzende Erklärung kann die Angaben jedoch wirksam bezeichnen, wenn sie klar genug ist (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021, 6 StR 137/21).

Auch die Höhe eines behaupteten Schadens darf nicht vorschnell mit der gesamten Fördersumme gleichgesetzt werden. Der BGH hat die Anforderungen an die Schadensbewertung und Strafzumessung bei Subventionsbetrug hervorgehoben (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024, 5 StR 228/23). Die Prüfung muss sich am Zweck und an den Voraussetzungen des jeweiligen Förderprogramms orientieren.

Was tun bei einer Vorladung oder Kontosperre?

Betroffene sollten den Antrag, die damaligen Förderbedingungen, Buchhaltungsunterlagen und die Kommunikation mit Steuerberater oder Förderstelle sichern. Vor einer Aussage ist Akteneinsicht wichtig: Erst daraus ergibt sich, welche konkrete Angabe die Staatsanwaltschaft beanstandet und worauf sie den Vorwurf vorsätzlichen oder leichtfertigen Handelns stützt.

Ich prüfe in solchen Verfahren in Berlin den ursprünglichen Antrag zusammen mit den wirtschaftlichen Verhältnissen zum Antragszeitpunkt. Bei einer Kontosperre ist außerdem zu klären, auf welcher rechtlichen Grundlage Geld blockiert wurde und ob die Maßnahme weiterhin verhältnismäßig ist. Eine frühzeitige Verteidigung kann helfen, einen bloßen Förderstreit von einem strafbaren Sachverhalt zu trennen.

Rechtsanwalt Marson – September 2026.