Verdacht auf Kapitalanlagebetrug im großen Stil
Jetzt haben auch bei großen deutschen Versicherungskonzernen auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Verdacht auf Kapitalanlagebetrug Hausdurchsuchungen stattgefunden.
Verdacht auf Kapitalanlagebetrug bei Infiniu
Die Infinus – Gruppe mit Sitz in Dresden hatte jahrelang rund 40.000 Kleinanleger dazu bewogen, ihr ihre teilweise schon langjährig besparten Lebensversicherungen zu übertragen. Dafür erhielten sie hochverzinsliche, jedoch auch hoch riskante Finanzprodukte, aus dem eigenen Haus in Form von „Oderschuldverschreibungen“, „Genussrechtsscheinen“ und „Nachrangdarlehen“.
Verdacht auf Schneeballsystem im Zusammenhang mit Annahme des Kapitalbetrugs
Um die versprochenen Zinsen zahlen zu können, hätten angeblich immer neue Kunden gewonnen werden müssen. Diesem von den Ermittlungsbehörden vermuteten Schneeballsystem machte die Staatsanwaltschaft Dresden bereits im September 2013 ein Ende, in dem sie das von der Infinus-Gruppe verwaltete Vermögen eingefroren hat.
Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Kapitalanlagebetrugs
Inzwischen sind alle Unternehmen der Infinus-Gruppe insolvent. Gegen die ehemaligen Führungskräfte wird u.a. wegen Kapitalanlagebetrug ermittelt. Und Vermögen im Umfang von rund 281 Mill. Euro soll beschlagnahmt worden sein. Diesem Vermögen sollen jedoch Forderungen in Höhe von 1.2 Milliarden Euro von über 40.000 Gläubigern gegenüber.
Gegen eine ganze Reihe ehemaliger Fürhungskräfte der Infinus-Gruppe wird wegen des Verdachtes des Kapitalanlagebetruges ermittelt. Diese Ermittlungen könnten sich aber noch ausdehnen. So könnteder Kreis der Beschuldigten zukünftig auch noch Mitarbeiter betroffener Lebensversicherer erfassen.
Schon jetzt dürfte damit feststehen, dass auf die Beschuldigten und die deutsche Strafjustiz ein weiteres umfangreiches und langjähriges Wirtschaftstrafverfahren zu kommt.
Die Möglichkeit zum Deal bei Verdacht auf Kapitalanlagebetrug?
Womöglich kann es für die Verteidigung Vorteile haben, wenn das Ermittlungsverfahren umfangreich und besonders langwierig wird. Denn das könnte zur Folge haben, dass die Strafjustiz mit sich dealen lässt. Das wiederum käme den Beschuldigten und Angeklagten zu gute. Hintergrund ist immer wieder das gleiche bei der Justiz: die Prozessökonomie gestattet wenig Großverfahren. Auch ergeben sich manchmal Streitigkeiten um die Zuständigkeit der Gerichte, was die Verfahren rechtsstaatswidrig verschleppen kann. Fest steht: ein weiter Weg wird für alle an dem Strafverfahren Beteiligten zu bewältigen sein.