BGH zur selbständigen Einziehung – Hohe Anforderungen an die Einziehung ohne Verurteilung

Einziehung ohne Verurteilung beschäftigt zunehmend die Gerichte

BGH zu Einziehung ohne Verurteilung Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die selbständige Einziehung nach § 76a StGB gewinnt in der Praxis der Strafjustiz zunehmend an Bedeutung. Während früher regelmäßig die strafrechtliche Verurteilung einer Person im Mittelpunkt stand, konzentrieren sich Ermittlungsbehörden heute häufig auf Vermögenswerte. Dabei geht es nicht selten um Bargeld, Fahrzeuge, Immobilien, Kontoguthaben oder Kryptowährungen.

Für die Betroffenen stellt sich deshalb häufig die Frage, ob der Staat Vermögen auch dann einziehen darf, wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt. Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen befasst und dabei wichtige Anforderungen für die Praxis entwickelt.

Gerade Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen sehen sich deshalb immer häufiger mit selbständigen Einziehungsverfahren konfrontiert, obwohl ein Strafverfahren eingestellt wurde oder eine Verurteilung nicht erfolgt ist.

Was ist die selbständige Einziehung?

Die selbständige Einziehung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Einziehung von Vermögenswerten, ohne dass zuvor eine strafrechtliche Verurteilung erfolgen muss.

Dabei genügt jedoch nicht jeder Verdacht. Vielmehr müssen die Gerichte konkrete Tatsachen feststellen, die den Schluss zulassen, dass der betreffende Vermögenswert aus einer rechtswidrigen Tat stammt oder mit einer solchen Tat in Zusammenhang steht.

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach hervorgehoben, dass die Gerichte sämtliche belastenden und entlastenden Umstände sorgfältig würdigen müssen. Deshalb darf die Einziehung nicht auf bloße Vermutungen oder allgemeine Verdachtsmomente gestützt werden.

Die Anforderungen des Bundesgerichtshofes

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zeigt deutlich, dass eine selbständige Einziehung eine tragfähige Tatsachengrundlage voraussetzt.

Zwar ist kein Nachweis einer konkreten Vortat erforderlich. Gleichwohl müssen die Gerichte nachvollziehbar darlegen, weshalb sie von einer deliktischen Herkunft des Vermögenswertes ausgehen.

Dabei spielen insbesondere folgende Gesichtspunkte eine Rolle:

  • Herkunft der Vermögenswerte
  • Erwerbsumstände
  • finanzielle Verhältnisse des Betroffenen
  • vorhandene Nachweise
  • wirtschaftliche Plausibilität
  • Besitz- und Eigentumsverhältnisse
  • Verhalten der Beteiligten

Der Bundesgerichtshof verlangt dabei stets eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles.

Fahrzeug soll eingezogen werden – ein typischer Streitfall

Besondere Bedeutung besitzen Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft die Einziehung eines hochwertigen Fahrzeugs beantragt.

In der Praxis argumentieren Ermittlungsbehörden häufig damit, dass die Herkunft des Kaufpreises nicht ausreichend geklärt sei oder dass der Verkäufer nicht ermittelt werden könne. Teilweise stützen sie ihren Antrag zusätzlich auf widersprüchliche Angaben des Betroffenen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt dies jedoch nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die Gerichte sämtliche Umstände des Erwerbs umfassend würdigen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Fahrzeugführer gerät im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Geldwäsche in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Das Verfahren wird später eingestellt. Gleichwohl beantragt die Staatsanwaltschaft die selbständige Einziehung eines hochwertigen Kraftfahrzeuges.

Der Betroffene legt einen schriftlichen Kaufvertrag vor. Darüber hinaus kann er die Finanzierung des Kaufpreises nachvollziehbar dokumentieren. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II befinden sich ordnungsgemäß in seinem Besitz. Gleichzeitig stellt sich jedoch heraus, dass der angebliche Verkäufer später nicht mehr festgestellt werden kann oder möglicherweise unter falscher Identität auftrat.

Genau in solchen Konstellationen stellt sich die entscheidende Frage, ob die vorhandenen Tatsachen tatsächlich ausreichen, um die deliktische Herkunft des Fahrzeuges nachzuweisen.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zeigt, dass die bloße Nichterreichbarkeit eines Verkäufers oder einzelne Ungereimtheiten für sich genommen regelmäßig nicht ausreichen. Vielmehr müssen die Gerichte sämtliche belastenden und entlastenden Umstände in ihre Bewertung einbeziehen.

Warum die Verteidigung besonders wichtig ist

Selbständige Einziehungsverfahren konzentrieren sich häufig weniger auf die Schuldfrage als auf die Herkunft des Vermögens. Deshalb gewinnen Kaufverträge, Kontoauszüge, Darlehensunterlagen, Steuerunterlagen und sonstige Nachweise besondere Bedeutung.

Gerade bei hochwertigen Fahrzeugen, Immobilien oder größeren Geldbeträgen entscheidet häufig die Qualität der Dokumentation über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige und sorgfältige Aufarbeitung der tatsächlichen Vermögensverhältnisse.

Wie hilft der Strafverteidiger?

Die Verteidigung beginnt regelmäßig mit der vollständigen Auswertung der Ermittlungsakte. Anschließend müssen die Herkunft des Vermögenswertes, die Finanzierungswege und die vorhandenen Beweismittel analysiert werden.

Dabei zeigt sich häufig, dass die tatsächlichen Umstände wesentlich komplexer sind als die ursprüngliche Verdachtslage vermuten lässt.

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Mandanten in Ermittlungsverfahren, Vermögensabschöpfungsverfahren und Einziehungsverfahren. Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Darüber hinaus kann bei Bedarf auf Sachverständige, Analysten und weitere Spezialisten zurückgegriffen werden, um wirtschaftliche Sachverhalte umfassend aufzuarbeiten.

Fazit

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stärkt die Rechte der Betroffenen in Verfahren der selbständigen Einziehung. Zwar kann Vermögen auch ohne strafrechtliche Verurteilung eingezogen werden. Dennoch müssen die Gerichte konkrete Tatsachen feststellen und sämtliche Umstände des Einzelfalles sorgfältig würdigen. Gerade bei hochwertigen Fahrzeugen, Bargeld, Kontoguthaben oder anderen Vermögenswerten lohnt sich deshalb eine genaue Prüfung der Voraussetzungen einer Einziehung. Nicht jede Verdachtslage rechtfertigt den endgültigen Verlust von Eigentum.