Computergestützte Analyse der Ermittlungsakten

Tausende Seiten Ermittlungsakten, E-Mails, Chatverläufe, Kontobewegungen, Telefonverbindungen und digitale Dateien: In umfangreichen Strafverfahren kann die Menge der Informationen so groß werden, dass eine ausschließlich manuelle Auswertung an ihre Grenzen stößt.
Die computergestützte Beweismittelanalyse im Strafverfahren hilft dabei, große Datenmengen zu strukturieren, Zusammenhänge sichtbar zu machen und Widersprüche aufzudecken. Sie ersetzt die juristische Prüfung nicht. Sie kann sie jedoch erheblich verbessern.
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht nutze ich deshalb bei geeigneten Verfahren moderne Verfahren zur strukturierten und computergestützten Analyse der Ermittlungsakten.
Die elektronische Strafakte verändert die Strafverteidigung
Seit dem 1. Januar 2026 werden Strafakten grundsätzlich elektronisch geführt (in Berlin allerdings bis heute nicht). Damit verändert sich auch die Arbeit des Strafverteidigers. Das Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO bleibt die Grundlage jeder sorgfältigen Verteidigung. Bei elektronischen Akten erfolgt die Akteneinsicht nach § 32f StPO grundsätzlich durch Bereitstellung zum Abruf oder durch elektronische Übermittlung. Doch eine elektronische Akte ist nicht automatisch übersichtlicher.
Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren können neben der eigentlichen Ermittlungsakte umfangreiche Anlagen hinzukommen:
- E-Mail-Postfächer,
- Chatverläufe,
- Excel-Tabellen,
- Buchhaltungsdaten,
- Verträge und Rechnungen,
- Kontounterlagen,
- TKÜ-Auswertungen,
- Funkzellendaten,
- Smartphone-Daten,
- Bilder und Videos,
- Sachverständigengutachten.
Die entscheidende Aufgabe besteht darin, aus dieser Informationsmenge diejenigen Tatsachen herauszuarbeiten, die für den Tatvorwurf tatsächlich relevant sind.
Warum bloßes Lesen manchmal nicht mehr ausreicht
Die sorgfältige Lektüre der Ermittlungsakte bleibt unverzichtbar. Bei sehr umfangreichen Verfahren genügt es jedoch häufig nicht, einzelne Aktenseiten mit Markierungen und Notizen zu versehen.
Informationen können über tausende Seiten verteilt sein. Eine Zeugenaussage passt möglicherweise nicht zu einem späteren E-Mail-Verkehr. Eine behauptete Zahlung widerspricht Buchhaltungsdaten. Ein Beschuldigter soll an einer Entscheidung beteiligt gewesen sein, obwohl Dokumente einen anderen zeitlichen Ablauf zeigen.
Eine computergestützte Analyse der Beweismittel im Strafverfahren ermöglicht es, solche Informationen systematisch miteinander zu verbinden.
Welche Analysen sind möglich?
Je nach Verfahren können unterschiedliche Auswertungsmethoden sinnvoll sein.
Chronologische Analyse
Ereignisse, Gespräche, Zahlungen und Dokumente werden in einer gemeinsamen Zeitleiste zusammengeführt.
Dadurch lässt sich beispielsweise überprüfen, ob die zeitliche Darstellung der Staatsanwaltschaft überhaupt mit den vorhandenen Beweismitteln übereinstimmt.
Personen- und Netzwerkanalyse
Bei zahlreichen Beteiligten kann untersucht werden, wer tatsächlich mit wem kommuniziert oder zusammengearbeitet hat.
Das ist insbesondere bei Korruptions-, Betrugs-, Geldwäsche- oder Unternehmensverfahren hilfreich.
Dokumenten- und Inhaltsanalyse
Große Mengen von E-Mails, Chats und Schriftstücken können nach Begriffen, Personen, Zeiträumen und Sachthemen strukturiert werden.
Dabei interessieren nicht nur belastende Fundstellen. Ebenso wichtig sind Dokumente, die der Annahme der Ermittlungsbehörden widersprechen.
Analyse wirtschaftlicher Daten
Kontobewegungen, Rechnungen, Tabellen und Buchhaltungsdaten können miteinander abgeglichen werden.
Gerade bei Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten oder Vermögensabschöpfung können dadurch Berechnungen der Ermittlungsbehörden überprüft werden.
Belastende und entlastende Beweismittel
Ermittlungsakten entstehen aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden. Polizei und Staatsanwaltschaft untersuchen einen bestimmten Tatverdacht und strukturieren die Akte entsprechend. Für die Verteidigung reicht es deshalb nicht immer aus, nur diejenigen Dokumente zu betrachten, die in einem Ermittlungsbericht ausdrücklich erwähnt werden.
Ein einzelner belastender Chat kann durch den vollständigen Kommunikationsverlauf relativiert werden. Eine Zahlung kann einen völlig anderen Hintergrund haben als von den Ermittlern angenommen. Eine E-Mail kann zeigen, dass eine Entscheidung nicht vom Beschuldigten getroffen wurde. Die computergestützte Analyse ermöglicht deshalb insbesondere die systematische Suche nach Widersprüchen, Lücken und entlastenden Informationen.
KI bei der Beweismittelanalyse
Auch künstliche Intelligenz kann bei großen Text- und Datenbeständen unterstützend eingesetzt werden.
Sie kann beispielsweise helfen,
- Dokumente thematisch zu ordnen,
- wiederkehrende Personen und Vorgänge zu erkennen,
- große Textmengen zu durchsuchen,
- zeitliche Zusammenhänge vorzustrukturieren,
- relevante Dokumentgruppen zu identifizieren.
Dabei gilt jedoch eine wichtige Grenze: KI-Ergebnisse dürfen nicht ungeprüft zum Beweismittel werden.
Zusammenfassungen, Zuordnungen und automatisch erkannte Zusammenhänge müssen anhand der Originaldaten kontrolliert werden. Die rechtliche Bewertung bleibt Aufgabe des Strafverteidigers.
Technische Analyse und juristische Bewertung
Nicht jede technische Frage kann der Strafverteidiger selbst abschließend beantworten. Wenn besondere forensische oder analytische Fachkenntnisse erforderlich sind, arbeite ich deshalb bei Bedarf mit ausgewählten Sachverständigen und Analysten zusammen. Das kann beispielsweise die Auswertung von Rohdaten, Datenträgern, komplexen Kommunikationsstrukturen oder umfangreichen wirtschaftlichen Datenbeständen betreffen. Die Verantwortung für das Mandat und die Entwicklung der Verteidigungsstrategie bleiben jedoch bei mir.
Vom Datenbestand zur Verteidigungsstrategie
Die computergestützte Analyse ist kein Selbstzweck. Ihr Nutzen zeigt sich erst dann, wenn aus den gefundenen Informationen konkrete Konsequenzen für das Strafverfahren gezogen werden. Das können beispielsweise sein:
- eine ausführliche Schutzschrift,
- ein Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens,
- Einwendungen gegen Berechnungen der Staatsanwaltschaft,
- gezielte Beweisanträge,
- Vorhalte gegenüber Zeugen,
- Fragen an Sachverständige,
- Angriffe gegen die Zuverlässigkeit digitaler Beweise.
Gerade im Ermittlungsverfahren kann eine strukturierte Gegenanalyse dazu beitragen, dass die Sicht der Verteidigung bereits vor einer Entscheidung über die Anklage berücksichtigt wird.
Persönliche Bearbeitung umfangreicher Strafverfahren
Als Fachanwalt für Strafrecht bearbeite ich auch umfangreiche Verfahren persönlich. Ich werte die Ermittlungsakte aus, bestimme die für die Verteidigung entscheidenden Fragestellungen und entscheide, welche computergestützten Analysen sinnvoll sind. Falls zusätzliche technische Expertise erforderlich ist, binde ich nach Absprache mit meinem Mandanten ausgewählte Spezialisten ein. Die computergestützte Beweismittelanalyse im Strafverfahren soll dabei vor allem eines leisten: Aus einer kaum überschaubaren Informationsmenge eine überprüfbare Beweislage machen. Denn in einem umfangreichen Strafverfahren entscheidet nicht die Menge der gesammelten Daten. Entscheidend ist, was diese Daten tatsächlich beweisen – und was nicht.
Rechtsanwalt Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Persönliche Strafverteidigung in umfangreichen Wirtschafts- und Strafverfahren