Cybercrime und Darknet – investigative Strafverteidigung
Cybercrime und Darknet – Besonders im Bereich der organisierten Kriminalität, im Menschen-, Drogen- und Waffenhandel sowie speziell der Kinderpornographie spielt die Nutzung des Darknets eine große Rolle. Besonders die Nutzung des Tor-Netzwerkes (Zwiebel-Service), dessen Gebrauch notwendig ist, um im Darknet zu recherchieren und Kontakt aufzunehmen, stellt die Voraussetzung für Dark-Web-Aktivitäten dar.
Ermittler stehen vor der Aufgabe, die Akteure im Darknet zu deanonymisieren, was häufig durch Fehler der Beteiligten und Verwendung von digitalen Identifikationen (wie die tatsächliche IP-Nummer) oder durch Aufgreifen der Täter beim Übergang in die reale Welt (Übergabe der Waffe) gelingt.
Technische Voraussetzungen für das Verständnis des Darknets und der auf die Deanonymisierung gerichteten Ermittlungshandlungen betreffen besonders die Netzwerktechnik, Kryptografie, das Funktionieren von Pretty Good Privacy (PGP) und die Bedeutung von PGP-Keys auf Daknet-Märkten, das Tor-Routing und Exit-Nodes für die Cyberermittlungen (Tor-Forensik) und das grundlegende Funktionieren von Krypto-Währungen (z.B. Bitcoin).
Cyber-Strafverteidiger sollten neben einem grundlegenden Verständnis der Begrifflichkeiten und unterliegenden Konzepte besonders geschult sein, die möglichen methodischen Schwachstellen der von Darknet-Ermittlungen zu kennen und diese Kenntnisse im speziellen Fall durch kritische Prüfung anwenden.
Weitere Informationen
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Kompetente Strafverteidigung bei Cybercrime und Darknet
Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch bei Cybercrime und Darknet
Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.
Der Deal zur Verfahrensbeendigung
In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen.
Ermittlungsverfahren wegen Erpressung erfordert Rechtsanwälte zur Strafverteidigung
Das IT-Strafrecht beinhaltet schwierige Strafrechtsnormen. Auch die Juristen stehen bei der Bewältigung eines solchen Straftatvorwurfs vor komplizierten juristischen Fragestellungen. Werden solche Vorwürfe gegen Sie erhoben führt der Weg an einer fachkundigen Strafverteidigung nicht vorbei. Wir bieten Ihnen genau das. Jederzeit können Sie sich an uns wenden. Gerne übernehmen wir Ihre Verteidigung. Mit unserer vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet stehen wir an Ihrer Seite.