Funkzellen-Daten, Fachanwalt für Strafrecht,
Rechtsanwalt Oliver Marson

Auswertung von Funkzellendaten

Funkzellen-Daten aus Telekommunikationsüberwachung und von Funkzellen-Abfragen beziehen sich auf Verkehrsdaten und Inhaltsdaten. Von besonderer Bedeutung sind dabei Geo-Daten, aus denen sich Standorte und Bewegungsprofile von Personen (genauer von mobilen Geräten) im Ergebnis einer TKÜ- und Funkzellen-Daten-Analyse ableiten lassen. Rechtsgrundlage ist § 100g StPO.
Auf dem Weg von der Erzeugung und Erfassung derartiger Daten bis zur Präsentation von beweisrelevanten Befunden der Datenanalyse vor Gericht werden verschiedene Bearbeitungs- und Transformationsstufen durchlaufen, die immer auch ein Risiko der Veränderung bis hin zur Verfälschung von Daten beinhalten.

Im Rahmen von Ermittlungen werden Ergebnisse von TKÜ- und Funkzellendatenanalysen in einem Report dargestellt, darin eingeschlossen (jedenfalls dann, wenn die üblichen Regeln für die Erstellung dieser Reports eingehalten werden) eine exakte Darstellung und Protokollierung von Maßnahmen und Methoden zur Sicherung des Beweiswertes der später als Beweismittel eingebrachten digitalen Daten aus TKÜ und Funkzellen-Abfragen.

Weitere Informationen

Weiterführende Artikel zum Thema IT-Strafrecht finden Sie hier. Auf den Unterseiten haben wir für Sie weiterführende Informationen zu den Themen Datenveränderung, Abfangen von Daten, Computerbetrug, unbefugte Datenverwendung und Ausspähen von Daten erstellt.

Kompetente Strafverteidigung

Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.

Der Deal zur Verfahrensbeendigung

In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen.

Ermittlungsverfahren wegen Erpressung erfordert Rechtsanwälte zur Strafverteidigung

Das IT-Strafrecht beinhaltet schwierige Strafrechtsnormen. Auch die Juristen stehen bei der Bewältigung eines solchen Straftatvorwurfs vor komplizierten juristischen Fragestellungen. Werden solche Vorwürfe gegen Sie erhoben führt der Weg an einer fachkundigen Strafverteidigung nicht vorbei. Wir bieten Ihnen genau das. Jederzeit können Sie sich an uns wenden. Gerne übernehmen wir Ihre Verteidigung. Mit unserer vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet stehen wir an Ihrer Seite.