Big Data Analyse für Umfangsverfahren

Big Data Analyse für Umfangsverfahren
Rechtsanwalt Marson

Die Ermittlungsakte umfasst 85.000 Seiten. Hinzu kommen mehrere Festplatten, E-Mail-Postfächer, Chatverläufe, Kontobewegungen und Telefonverbindungsdaten. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Geschäftsführer vor, über Jahre an manipulierten Rechnungen beteiligt gewesen zu sein. Besonders belastend erscheint eine Serie von E-Mails. Immer wieder taucht sein Name kurz vor verdächtigen Zahlungen auf. Doch die Verteidigung wertet nicht nur die von den Ermittlern ausgewählten Nachrichten aus. Eine Big Data Analyse für Umfangsverfahren verknüpft Zeitpunkte, Absender, Kontobewegungen und mehrere hunderttausend E-Mails. Dabei erscheint ein anderes Bild: Der Geschäftsführer war zwar häufig Empfänger der Nachrichten, hatte jedoch gerade bei den später als strafbar bewerteten Vorgängen weder Anweisungen erteilt noch Zahlungen freigegeben. Andere Mitarbeiter bildeten dagegen ein deutliches Kommunikationsmuster.

Aus einer scheinbar belastenden Datenmenge entsteht eine mögliche Entlastung.

Strafverteidigung bei digitalen Massendaten

Wirtschaftsstrafverfahren bestehen heute häufig nicht mehr aus zwanzig Aktenordnern. Beschlagnahmte Server, Smartphones, Cloud-Daten, TKÜ-Protokolle und Buchhaltungsdaten können Millionen einzelner Informationen enthalten. Die klassische Methode, Dokument für Dokument zu lesen, stößt deshalb an Grenzen. Eine Big Data Analyse für Umfangsverfahren kann Daten durchsuchen, chronologisch ordnen, Beziehungen zwischen Personen darstellen und Auffälligkeiten sichtbar machen. Seit 2026 ist die elektronische Aktenführung nach § 32 StPO gesetzlicher Regelfall. Für bestimmte Verfahren bestehen allerdings noch Übergangsmöglichkeiten bis Ende 2026. § 147 StPO gibt dem Verteidiger das Recht, die Verfahrensakte einzusehen und amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen. Elektronische Akteneinsicht erfolgt nach § 32f StPO grundsätzlich durch elektronischen Abruf oder sicheren Übermittlungsweg. Damit verbessert die Digitalisierung nicht nur die Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden. Auch die Verteidigung kann große Datenbestände systematisch auf Widersprüche und entlastende Informationen untersuchen.

Bundesverfassungsgericht warnt vor automatisierten Schlussfolgerungen

Wie mächtig solche Analysemethoden sein können, zeigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 – 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20. Das Gericht stellte fest, dass automatisierte Datenanalyse einen eigenständigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen kann. Durch das Verknüpfen vorhandener Informationen entsteht möglicherweise völlig neues Wissen über Beziehungen, Verhalten und Personen. Je komplexer die Analyse und je schwerer ihre Ergebnisse nachvollziehbar sind, desto höher kann die Eingriffsintensität sein. Diese Rechtsprechung ist vor allem für staatliche Datenanalyse relevant. Für die Verteidigung zeigt sie zugleich, weshalb algorithmisch erzeugte Zusammenhänge nicht ungeprüft als Tatsachen behandelt werden dürfen.

EncroChat: Verteidigung muss Daten wirksam überprüfen können

Auch der EuGH hat am 30. April 2024 – C-670/22 (EncroChat) die Verteidigungsrechte bei digitalen Beweisen gestärkt. Danach müssen Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen Informationen unberücksichtigt lassen, wenn der Angeklagte nicht in der Lage war, zu diesen Beweisen wirksam Stellung zu nehmen und sie maßgeblichen Einfluss auf die Tatsachenfeststellung haben können. Gerade bei großen Chat-Datenbanken genügt es deshalb nicht, lediglich einige belastende Auszüge zu präsentieren. Kontext, Herkunft und Auswertungsmethode können für den Beweiswert entscheidend sein.

BGH: Auch Massendaten brauchen nachvollziehbare Beweiswürdigung

Der BGH bestätigte diese Grundidee mit Beschluss vom 29. Januar 2025 – 2 StR 482/24. Bei sehr großen Mengen digitaler Bild- und Videodaten darf zwar mit exemplarischen Auswertungen gearbeitet werden. Stützt sich das Gericht dabei auf Ermittler oder Sachverständige als Beweismittler, muss jedoch nachvollziehbar bleiben, auf welchen tatsächlichen Grundlagen die Schlussfolgerungen beruhen. Ein pauschaler Verweis auf ein Gutachten reicht nicht.

Big Data Analyse für Umfangsverfahren als Verteidigungsinstrument

Computergestützte Analyse bedeutet deshalb nicht, die rechtliche Bewertung einer Software zu überlassen. Sie soll vielmehr helfen, Fragen zu stellen, die bei Millionen Datensätzen sonst möglicherweise verborgen bleiben. Welche Person kommunizierte mit wem? Welche Zahlungen folgten tatsächlich auf welche Nachricht? Gibt es alternative Abläufe? Fehlen Daten? Wurde aus tausenden neutralen Nachrichten nur eine belastende Auswahl getroffen?

Eine sorgfältige Big Data Analyse für Umfangsverfahren kann deshalb gerade im Wirtschaftsstrafrecht den Unterschied zwischen dem Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft und einer eigenständigen Verteidigungshypothese sichtbar machen.

Aktualisiert RA Marson – August 2026.