Strafverteidiger mit Schwerpunkt Wirtschaftstrafrecht

Warum ein Strafverteidiger mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht? Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Seit mehr als 30 Jahren bin ich als Rechtsanwalt und Strafverteidiger tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht konzentriere ich mich ausschließlich auf die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren. Diese Spezialisierung ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit den tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten wirtschaftsstrafrechtlicher Ermittlungen.

Warum Rechtsanwalt Oliver Marson?

Ich vertrete Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte sowie Privatpersonen in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen. Die Verteidigung beginnt dabei nicht erst vor Gericht. Bereits im Ermittlungsverfahren werden häufig die entscheidenden Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt. Deshalb liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf der frühzeitigen Analyse der Ermittlungsakten, der Bewertung der Beweislage und der Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie.

Wirtschaftsstrafverfahren zeichnen sich regelmäßig durch umfangreiche Akten, komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge und große Datenmengen aus. Daher nutze ich neben der klassischen juristischen Analyse auch moderne computergestützte Auswertungsmethoden. Dies ermöglicht eine strukturierte Prüfung umfangreicher Ermittlungsakten, elektronischer Dokumente sowie digitaler Kommunikationsdaten.

Die Verteidigung erfolgt stets persönlich. Mandanten haben während des gesamten Verfahrens einen direkten Ansprechpartner. Ziel ist es, die tatsächliche Beweislage präzise zu erfassen, rechtliche Schwachstellen der Ermittlungen aufzudecken und die Interessen des Mandanten konsequent zu vertreten.

Meine Tätigkeit als Strafverteidiger

Meine Tätigkeit umfasst insbesondere Verfahren wegen Betruges, Untreue, Insolvenzstraftaten, Geldwäsche, Korruptionsdelikten, Steuerstraftaten, Subventionsbetruges sowie weiterer Vorwürfe aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.

Jeder Sachverhalt erfordert eine individuelle Betrachtung. Standardlösungen gibt es im Strafverfahren nicht. Deshalb erfolgt die Verteidigung stets auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse der Aktenlage, der wirtschaftlichen Hintergründe und der persönlichen Situation des Mandanten.

Die Verteidigung beginnt dabei regelmäßig bereits mit der Auswertung der Ermittlungsakten und der Analyse der Beweislage. Neben der klassischen strafrechtlichen Verteidigung nutze ich moderne computergestützte Methoden zur Auswertung umfangreicher Akten und digitaler Datenbestände. Ziel ist eine individuelle und konsequente Verteidigung, die sich an den Besonderheiten des jeweiligen Verfahrens orientiert.