Fachanwalt für Strafrecht 

Was zeichnet einen Fachanwalt für Strafrecht aus?

Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, steht häufig vor einer wichtigen Entscheidung: Soll ein allgemeiner Rechtsanwalt oder ein Fachanwalt für Strafrecht beauftragt werden?

Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ ist in Deutschland kein Werbeslogan und keine freiwillige Bezeichnung. Vielmehr handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Zusatzqualifikation, die nur unter strengen Voraussetzungen verliehen wird. Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts. Gleichzeitig muss er seine Kenntnisse regelmäßig nachweisen und fortlaufend aktualisieren. Gerade bei Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen, Vermögensarrest, Untersuchungshaft oder umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren kann diese Spezialisierung von erheblicher Bedeutung sein.

Wer darf sich Fachanwalt für Strafrecht nennen?

Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung (FAO). Ein Rechtsanwalt darf den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ erst führen, wenn die zuständige Rechtsanwaltskammer die erforderlichen Nachweise geprüft und den Titel verliehen hat. Nicht jeder Strafverteidiger ist deshalb automatisch Fachanwalt für Strafrecht. Der Gesetzgeber wollte mit dem Fachanwaltstitel sicherstellen, dass Mandanten eine besondere Qualifikation erkennen können.

Welche theoretischen Kenntnisse muss ein Fachanwalt nachweisen?

Bevor ein Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht werden kann, muss er einen umfangreichen Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolvieren.

Dabei werden unter anderem folgende Bereiche behandelt:

  • materielles Strafrecht,
  • Strafprozessrecht,
  • Jugendstrafrecht,
  • Betäubungsmittelstrafrecht,
  • Wirtschaftsstrafrecht,
  • Steuerstrafrecht,
  • Strafvollstreckungsrecht,
  • Strafvollzugsrecht,
  • europäische und internationale Bezüge des Strafrechts.

Der Lehrgang endet regelmäßig mit mehreren schriftlichen Leistungskontrollen. Erst nach erfolgreichem Abschluss können die weiteren Voraussetzungen geprüft werden.

Welche praktischen Erfahrungen sind erforderlich?

Neben den theoretischen Kenntnissen verlangt die Fachanwaltsordnung umfangreiche praktische Erfahrungen. Der Bewerber muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine Vielzahl strafrechtlicher Mandate persönlich bearbeitet haben.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Ermittlungsverfahren,
  • Hauptverhandlungen,
  • Berufungsverfahren,
  • Revisionsverfahren,
  • Haftsachen,

Verfahren vor verschiedenen Gerichten. Die Rechtsanwaltskammer prüft diese Fälle im Einzelnen. Erst wenn die erforderliche Anzahl und Qualität der bearbeiteten Verfahren nachgewiesen wurde, kommt eine Verleihung des Fachanwaltstitels in Betracht. Der Fachanwaltstitel setzt deshalb nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Erfahrung voraus.

Muss sich ein Fachanwalt für Strafrecht weiterbilden?

Ja. Die Weiterbildungspflicht gehört zu den wichtigsten Merkmalen des Fachanwaltstitels. Ein Fachanwalt für Strafrecht muss sich jedes Jahr fortbilden und dies gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Die Fachanwaltsordnung verlangt jährlich mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung. Diese Fortbildungen können beispielsweise erfolgen durch:

  • Fachseminare,
  • wissenschaftliche Veröffentlichungen,
  • strafrechtliche Fachtagungen,
  • spezialisierte Fortbildungsveranstaltungen.
  • Unterbleibt der erforderliche Nachweis, kann der Fachanwaltstitel widerrufen werden.

Der Fachanwalt muss sich daher kontinuierlich mit neuer Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und aktuellen Entwicklungen beschäftigen.

Warum ist die Weiterbildung im Strafrecht besonders wichtig?

Kaum ein Rechtsgebiet entwickelt sich so dynamisch wie das Strafrecht. Regelmäßig ändern sich:

  • Gesetze,
  • Verfahrensvorschriften,
  • Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes,
  • Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts,
  • europäische Vorgaben.
  • Gerade im Wirtschaftsstrafrecht kommen zusätzlich neue Entwicklungen hinzu, beispielsweise im Bereich:
  • Vermögensabschöpfung,
  • Geldwäsche,
  • Compliance,
  • Kryptowährungen,
  • Steuerstrafrecht,
  • digitale Beweismittel.

Deshalb reicht es nicht aus, einmal erworbenes Wissen dauerhaft zu nutzen. Vielmehr ist eine kontinuierliche Fortbildung unverzichtbar.

In vielen Strafverfahren entscheiden nicht die offensichtlichen Fragen über den Ausgang des Verfahrens, sondern rechtliche Einzelheiten.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Verwertungsverbote,
  • Durchsuchungsbeschlüsse,
  • Vermögensarrest,
  • Einziehung,
  • Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen,
  • Haftfragen,
  • Revisionen.

Gerade hier kann spezialisiertes Fachwissen entscheidend sein.

Häufig gestellte Fragen

Ist jeder Strafverteidiger Fachanwalt für Strafrecht?

Nein. Der Fachanwaltstitel setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen voraus.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Fachanwalt?

Neben dem Jurastudium und der Zulassung als Rechtsanwalt müssen ein Fachanwaltslehrgang sowie umfangreiche praktische Erfahrungen nachgewiesen werden.

Muss sich ein Fachanwalt weiterbilden?

Ja. Die Fachanwaltsordnung schreibt jährliche Fortbildungen vor.

Kann der Fachanwaltstitel wieder verloren gehen?

Ja. Werden die Fortbildungspflichten nicht erfüllt, kann der Titel widerrufen werden.

Warum Rechtsanwalt Marson?

Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich seit vielen Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Dabei vertrete ich Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Handwerker, Geschäftsführer, Vorstände und Privatpersonen in Ermittlungsverfahren und Strafprozessen. Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Darüber hinaus bilde ich mich regelmäßig fort, um aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung in die Verteidigung meiner Mandanten einfließen zu lassen.