Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht
Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht
Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht - Strafrecht gegen Unternehmen
Wirtschaftsstrafrecht - Strafrecht gegen Unternehmen
Strafverteidiger – Fachanwalt für Strafrecht
Ich, Rechtsanwalt Oliver Marson, bin Fachanwalt für Strafrecht, der im Bereich des Wirtschaftstrafrechtes arbeitet. Für eine effektive Verteidigung rund um das Wirtschaftsstrafrecht kooperiere ich nicht nur mit anderen Strafverteidigern im gesamten Bundesgebiet, sondern arbeite auch mit Sachverständigen auf unterschiedlichen Fachgebieten, zusammen.
Als Fachanwalt für Strafrecht legen ich Wert darauf, man sich die neuesten Entwicklungen bei der Strafverteidigung zu Nutze macht. Dazu gehört die das Strafrecht revolutionär verändernde Aufarbeitung von elektronisch gesicherten Beweismitteln mit Hilfe der elektronischen Datenanalyse. Deshalb kooperiert ich mit dem Kollegen Dr. Uwe Ewald. Er ist als Rechtsanwalt und vornehmlich als Analyst mit herausragenden Fachkenntnissen tätig.
Rechtsanwälte für Unternehmen und Kommunen
Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin berate und vertreten ich insbesondere mittelständische Unternehmen sowie ihre Führungskräfte und Mitarbeiter bei Problemen im Wirtschaftsstrafrecht oder auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Dazu gehören ebenso öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen sowie Kommunen.
Die lautlose Verfahrenserledigung im Wirtschaftsstrafrecht
Für Führungskräfte und Mitarbeiter der Unternehmen bin ich in der klassischen Strafverteidigung tätig. Als erfahrener Strafverteidiger erarbeite ich die Verteidigungsstrategie, die auf den jeweiligen Sachverhalt und die prozessualen Besonderheiten ausgerichtet ist und mit Ihnen als meinem Mandanten abgestimmt wird. Der Schwerpunkt der Verteidigung liegt darin, die Verfahren noch im Stadium des Ermittlungsverfahren zu „erledigen“. Über den Weg der Einstellung der Ermittlungen nach §170 Abs.2 StPO oder §153a StPO wird die Anklage und eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden. So können Strafverfahren geräuschlos, ohne Medienberichterstattung und Rufschädigung für leitende Mitarbeiter und Unternehmen beendet werden.
Klassische Straftatvorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht
Zu den häufigsten Straftatvorwürfen der Staatsanwaltschaften gegen leitende Mitarbeiter gehören Korruption (Bestechung), Betrug, Untreue, Subventionsbetrug, Geldwäsche, Insolvenzverschleppung, Straftaten gegen die Umwelt und das „Arbeitsstrafrecht“.
Steuerstrafrecht – Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Bei Steuerstrafverfahren gegen Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Privatpersonen stehe ich als Verteidiger an Ihrer Seite.
Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker
Auch für die Ärzte, Apotheker und Personen in anderen medizinischen Berufen stehen wir zur Strafverteidigung im Bereich des Medizinstrafrechts und Arztstrafrechts zur Verfügung. Einer der Hauptvorwürfe gegen Ärzte ist der sogenannte Abrechnungsbetrug.
Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwalt Marson
Ich verstehe jedes mir übertragene Mandat als Privileg. Mein Anliegen ist es, den Anforderungen auch sehr umfangreicher Mandate im Interesse der Mandanten gerecht zu werden. So gewährleisten ich effiziente, flexible und schnellstmögliche Arbeit.
Aus der zunehmenden Einführung massenhafter digitaler Beweismittel in die Strafverfahren ergibt sich die Notwendigkeit, computergestützte Analysemethoden einzusetzen, um das durch Polizei und Staatsanwaltschaft vorgelegte Ermittlungsergebnis substanziell und effektiv angreifen und widerlegen zu können.