Social Media Beweise

Social-Media-Analyse im Strafverfahren
Social-Media-Analyse im Strafverfahren

Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok und andere Plattformen enthalten oft Informationen, die für ein Strafverfahren relevant sein können. Fotos, Posts, Kommentare, Kontakte und Standortangaben können Ermittlungsansätze liefern oder bestehende Vorwürfe stützen. Eine Social-Media-Analyse im Strafverfahren darf jedoch nicht bei einzelnen Screenshots stehen bleiben. Entscheidend sind Herkunft, Kontext, Zuordnung und Vollständigkeit der Daten.

Was ist eine Social-Media-Analyse?

Bei einer Social-Media-Analyse wertet man öffentlich zugängliche oder rechtmäßig erhobene Plattformdaten systematisch aus. Dazu gehören etwa öffentliche Posts, Fotos, Videos, Nutzerprofile, Zeitangaben, Ortsbezüge, Hashtags und Verlinkungen. Öffentlich zugängliche Informationen gehören zur klassischen OSINT-Recherche. Private Nachrichten oder geschlossene Profile fallen dagegen nicht ohne Weiteres darunter.

Was darf die Polizei öffentlich recherchieren?

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits klargestellt, dass der Staat öffentlich zugängliche Internetinhalte grundsätzlich wahrnehmen darf. Wer Inhalte an jedermann richtet, kann regelmäßig nicht auf ihre Vertraulichkeit vertrauen. Anders kann es bei einer gezielten Zusammenführung vieler Daten aussehen. Wenn Behörden Informationen speichern, verknüpfen und zu Persönlichkeits- oder Beziehungsprofilen verdichten, kann ein Grundrechtseingriff entstehen. Das Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 16. Februar 2023 (1 BvR 1547/19; 1 BvR 2634/20), hat die Risiken automatisierter Datenanalysen nochmals hervorgehoben. Je mehr Daten ein System zusammenführt, desto größer kann die Aussagekraft über eine Person ausfallen.

Private Inhalte unterliegen strengeren Regeln

Nicht öffentliche Nachrichten, Direktnachrichten oder Inhalte eines gesicherten Accounts darf die Polizei nicht einfach wie offene Quellen behandeln. Solche Daten können etwa über sichergestellte Geräte, Cloud-Zugriffe oder Telekommunikationsmaßnahmen in das Verfahren gelangen. Dann gelten die jeweiligen strafprozessualen Voraussetzungen. § 110 Abs. 3 StPO erlaubt die Durchsicht elektronischer Speichermedien. Unter bestimmten Bedingungen kann die Durchsicht auch erreichbare externe Speicher erfassen.

Screenshots brauchen Kontext

Ein Screenshot kann einen Social-Media-Inhalt dokumentieren. Er beweist aber nicht automatisch, wer ihn erstellt oder veröffentlicht hat. Auch Nutzername, Profilbild und Accountbezeichnung reichen für eine sichere Personenidentifikation nicht immer aus. Der BGH, Beschluss vom 15. Juli 2025 (2 StR 644/24), befasste sich mit Instagram-Chats und anderen digitalen Kommunikationsdaten. Das Tatgericht hatte Authentizität und Integrität des Datenmaterials geprüft. Der BGH beanstandete zugleich die prozessuale Behandlung einer polizeilichen Chat-Zusammenfassung. Sie beruhte teilweise auf Angaben eines Übersetzers.

Die Entscheidung zeigt: Originaldaten, Zusammenfassungen und Interpretationen muss man getrennt betrachten.

Emojis, Bilder und Likes sind auslegungsbedürftig

Social-Media-Kommunikation arbeitet oft mit Emojis, Bildern, Abkürzungen und Ironie. Ihre Bedeutung hängt stark vom Gesprächszusammenhang ab. Ein Emoji besitzt deshalb keine feste strafrechtliche Bedeutung. Auch ein „Like“ beweist nicht automatisch Zustimmung zu jeder Aussage eines Beitrags. Für die Beweiswürdigung nach § 261 StPO zählt immer der konkrete Zusammenhang.

Wie prüfe ich Social-Media-Daten?

Ich prüfe insbesondere:

  • Ist der Account meinem Mandanten sicher zuzuordnen?
  • Ist der Inhalt vollständig dokumentiert?
  • Liegt nur ein Ausschnitt vor?
  • Stimmen Datum und Uhrzeit?
  • Gibt es Originaldaten oder nur Screenshots?
  • Welche Bedeutung ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang?
  • Welche entlastenden Beiträge oder Nachrichten fehlen?
  • Hat die Polizei mehrere Profile oder Personen verwechselt?

Bei großen Datenbeständen können Such- und Analysetools helfen. Entscheidend bleibt jedoch die Kontrolle am Originalmaterial. Eine Social-Media-Analyse kann starke Indizien liefern. Sie ersetzt aber nicht den Nachweis, wer einen Inhalt erstellt hat und was dieser Inhalt tatsächlich bedeutet.

Rechtsanwalt Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Persönliche Strafverteidigung bei Social-Media-Daten und digitalen Beweismitteln