Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Fiskus kontrolliert wegen Registrierkassenpflicht

Die Beachtung der Registrierkassenpflicht steht seit Beginn des Jahres 2018 im Fokus der Berliner Finanzbehörden. Das berichten betroffene Gastronomen, Optiker, Metzger  und Handwerker. Von den verschärften Kontrollen sind alle diejenigen Unternehmen betroffen, die bargeldintensiven Zahlungsverkehr aufzuweisen haben.

Mit Beginn des neuen Jahres 2018 trat eine durch das sogenannte Kassengesetz von Ende 2016 verfügte Änderung der Abgabenordnung in Kraft: Seit 1. Januar 2018 kann der Fiskus durch eineKassennachschau die Korrektheit der Kassenführung spontan unter die Lupe nehmen.

Gegenstand der Kassennachschau

Steht der Finanzbeamte in der Tür, müssen betroffene Unternehmer Aufzeichnungen, Bücher und weitere, für die Kassenführung maßgebliche Unterlagen zur Verfügung stellen oder entsprechenden elektronischen Datenzugriff gewähren. Eventuell entstehende Kosten für die Verfügbarmachung oder Übermittlung elektronischer Daten trägt der geprüfte Betrieb.

Der getarnte Finanzbeamte bei Kontrolle der Einhaltung der Registrierkassenpflicht

Die Beobachtung der Kassen und ihre Benutzung ist in Geschäftsräumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, zulässig, ohne dass sich der Finanzbeamte als solcher zu erkennen gibt. Der Prüfer kann sich also als Kunde tarnen und Testkäufe durchführen, um eventuelle Unstimmigkeiten aufzudecken

Offene Ladenkasse

Auch für offene Ladenkassen – die weiterhin zulässig sind – gelten seit 1. Januar 2018 verschärfte Regeln. Hier kann der Beamte einen Kassensturz verlangen und sich die Aufzeichnungen der Vortage vorlegen lassen. Die Tageseinnahmen müssen bis auf den Cent genau im Kassenbericht dokumentiert sein. Zudem sind seit 2017 Zählprotokolle verpflichtend. Nicht immer besteht also eine Registrierkassenpflicht, wie noch darzulegen sein wird.

Drohende Ermittlungsverfahren bei Verstößen gegen die Registrierkassenpflicht

Kommt es bei der Kassennachschau zu Beanstandungen oder bei verstößen gegen die Registrierkassenpflicht, kann ohne vorherige Prüfungs­anordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden. Nicht ordnungsgemäß verzeichnete Einnahmen führen fast regelmäßig zu Schätzungen, um die die Steuernachzahlungen zu berechnen. Unweigerlich ist auch mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung zu rechnen. Betroffen sind alle für das Unternehmen betroffene Steuerarten, also Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und auch die Einkommenssteuer.

Keine Pflicht zur Nutzung der elektronischen Kasse

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, überhaupt eine elektronische Kasse einzusetzen. Betriebe, die eine offene Ladenkasse führen, werden seit dem 1. Januar 2017 nicht gezwungen eine elektronische Kasse zu kaufen. Aber wer eine hat ist verpflichtet diese zu nutzen. Für die Unternehmen gilt dann die Registrierkassenpflicht.

Beachten Sie diesen Beitrag zur Einziehung  meines Kollegen, Fachanwalt für Strafrecht, Ulrich Drewes. Von besonderem Interess ist auch dieser Beitrag, der aufzeigt, dass ein Unternehmen durch Ermittlungen der Steuerfahndung auch in die pleite getrieben werden kann.